Neues von der Ybbstalbahn

  • Finaler Kampf um Bahn nach Radweg-Entscheid 

    Bahnaktivisten und Projektanten versuchen Bahn-Demontage zu verhindern.

    Das werden wir nicht akzeptieren.“ So wird im Ybbstal gleich von mehreren Seiten die Entscheidung der Bahngemeinden für den Bau eines Radweges und den dafür nötigen Abbau des Schienennetzes der Ybbstalbahn kommentiert. Flugblätter, Ankündigungen von Demos und Alternativprojekte werden in die Schlacht geworfen.

    Auch die von Landeshauptmann Erwin Pröll eingeforderte Neuprüfung eines Kombiprojektes für Bahn und Radweg habe keine neuen Lösungsansätze gebracht, sagt der Obmann des Radwegverbands, Bürgermeister Martin Ploderer aus Lunz. Die Entscheidung, den 50 Kilometer langen Biker-Highway zu errichten, werde von den sechs Mitgliedsgemeinden einstimmig getragen. Die Radlerstrecke, für deren Errichtung das Land NÖ zehn Mio. Euro reserviert hat, sei bei der BH Amstetten zur behördlichen Prüfung eingereicht worden. „Wenn das Verfahren gut läuft können wir im Herbst mit dem Bau beginnen“, hofft Ploderer.

    „Die Sache ist noch nicht gegessen, wir geben sicher nicht auf“, sagt hingegen der Ybbsitzer Bahnaktivist Herbert Marko. Mit Gleichgesinnten plant er eine Großdemonstration gegen die Bahn-Demontage.

    Aufruf

    Als Millionengrab bezeichnet Waidhofens Bürgerlistengemeinderat und Nostalgiebahn-Obmann Siegfried Nykodem (UWG) das Solo-Radwegprojekt. Während in andere NÖ-Bahnen Millionen fließen, werde im Ybbstal die Bahn zerstört. In einem Flugblatt fordert er die Bürger auf mitzuhelfen „den Unfug zu stoppen“. Schützenhilfe kommt von Waidhofens UWG-Tourismusstadtrat Fritz Rechberger.

    Trotz der gefallenen Entscheidung werkt die private Projektträgergesellschaft „Ybbstal-Touristik&Mobilität“ noch an einem Rettungsprojekt. Mit dem Plan einen Erlebnisbahnhof für Kinder, eine Plattform für E-Mobilität im ganzen Tal und neben dem Radweg auch eine Touristenbahn bis Hollenstein zu führen, wolle seine Gesellschaft noch auf den fahrenden Zug aufspringen, erklärt Geschäftsführer Jürgen Krappen-Nienhaus. Momentan werde versucht die Finanzierung zu sichern, erklärt er.

    (kurier) Erstellt am 03.07.2013, 12:15

    Quelle: KURIER

    dr. bahnsinn - der Forendoktor

  • :D :D :D Großdemo: Wo will der die Leute hernehmen? Aber egal. Demos gab's auch schon anlässlich der Einstellung der Salzkammergut-Lokalbahn, was hat's gebracht? Ich würde die Abtragung der Strecke massiv forcieren, denn wahrscheinlich wird erst dann die Altherrnriege rund um Nykodem Ruhe geben...

  • Projektgruppe kämpft mit Petition um Erhalt der Ybbstalbahn 

    Eine neue Initiative sammelt Unterschriften für Tourismusprojekt mit Ybbstalbahn.

    Mit einer Unterschriftenaktion will eine Projektträger-Gesellschaft jetzt noch im letzten Moment einen Teil der Ybbstalbahn vor dem Umbau zum Radweg bewahren und ein Kombiprojekt Bahn/Rad initiieren. Die Gesellschaft „Ybbstal-Touristik & Mobilität“ will bis zum 2. September eine Petition an Landeshauptmann Erwin Pröll und Tourismuslandesrätin Petra Bohuslav schicken und um Unterstützung werben. Derzeit kursiert das Schreiben nur im Internet, „in den nächsten zwei Wochen werden wir die Petition in den Gemeinden auflegen“, kündigt Jürgen Krappen-Nienhaus, einer der Projektanten und Geschäftsführer der Gesellschaft an. Mit ihrem Plan, einen Ybbstalradweg die 60 Kilometer von Waidhofen bis Lunz durchzuziehen und auch die stillgelegte Schmalspurbahn wieder bis Hollenstein zu betreiben, kämpft die Gruppe um Unterstützung. Gleichzeitig werden maßgebliche Stellen mit dem Vorhaben konfrontiert.

    Gemeinden

    Dass sechs der sieben Ybbstalgemeinden im Radwegverband die Bikervariante ohne Bahn beschlossen und um Behördenprüfung angesucht haben, bremst die Gruppe nicht. „Man kann ja dort zu bauen beginnen, wo unsere Bahnpläne nicht betroffen sind“, sagt Krappen-Nienhaus. Derzeit sei man bemüht die Finanzierung des 14 Millionen-Projekts aufzustellen. Der Lunzer Bürgermeister und Sprecher der Radweggemeinden, Martin Ploderer, kennt die neue Petition noch nicht und will sie daher auch noch nicht kommentieren. Zum Konzept meint er: „Der Radweg ist auf Schiene.“

    Distanziert betrachten auch die Ybbstaler Eisenbahnfreunde das neue Vorhaben. „Wir bieten als Ehrenamtliche an jederzeit losfahren zu können. Sinn macht die Aktivierung der Bahn nur, wenn bis Hollenstein auch öffentliche Züge fahren“, sagt Siegfried Nykodem vom Nostalgiebahnverein Club 598.
    (kurier) Erstellt am 09.07.2013, 14:39

    Quelle: KURIER

    dr. bahnsinn - der Forendoktor

  • Irgendwie habe ich das Gefühl, die Leute dort leben am Mond! Es gibt einen Auflassungbescheid, in dem die Abtragung der Strecken (Schienen, Gleise, Gebäude) angeordnet wurde. Dieser Bescheid ist rechtskräftig und das übersieht man scheinbar vorsätzlich - auch von Leuten, die Krappen-Nienhaus heißen (ich dachte zuerst, das wäre eine Krankheit)! Ähnlichen Vorbildern in der Rechtsordnung folgend, wurde demnach ein Auflassungsverfahren festgelegt, das die Vorschreibung von Vorkehrungen und die Auftragung der Beseitigung von Eisenbahnanlagen einer aufgelassenen Eisenbahn anordnet und - wenn die Strecke abgebaut wurde - bildet der dann folgende Feststellungsbescheid der Behörde den Abschluss der Auflassungsprozedur. Analog zu diesen Regelungen ist vorgesehen, dass auf Basis einer für erloschen erklärten Baugenehmigung errichtete Anlagen und Bauten ebenfalls aufzulassen sind.

    Theoretisch könnte die Aufsichtsbehörde einen Bescheid aufheben, aber sicher nicht in diesem Falle, weil keiner der aufhebungswürdigen Gründe zutrifft, nämlich: Wenn der Bescheid von einer unzuständigen Behörde oder von einer nicht richtig zusammengesetzten Kollegialbehörde erlassen wurde; der Bescheid einen strafgesetzwidrigen Erfolg herbeiführen würde oder der Bescheid tatsächlich undurchführbar ist oder an einem durch gesetzliche Vorschrift ausdrücklich mit Nichtigkeit bedrohten Fehler leidet.

    3 Mal editiert, zuletzt von westbahn (10. Juli 2013 um 14:57)

  • Falsch, denn erstens reden wir hier nicht von einem Gesetz, sondern von einem Beischeid (ich will jetzt nicht besserwisserisch auf einen Wikipedia-Artikel verlinken, um die Unterschiede zu definieren :D ) und zweitens ist im Bescheid sogar dezidiert angeführt, dass das Schotterbett bleiben soll und der darauf aufgebrachte Asphalt eine Verteilung eventueller Schadstoffe verhindert oder zumindest stark verzögert. ...Der Gleisschotter würde nach dem Aufbringen einer bituminös stabilisierten Tragschichte für einen allfälligen Radweg sogar einer - für die Umwelt vorteilhaften - geringeren Auswaschung unterliegen. Bei einer geringeren Auswaschung würden allenfalls vorhandene geringfügige Kontaminationen des Gleisschotters nur langsam und über einen längeren Zeitraum ausgewaschen und könnten dadurch von den Mikroorganismen der Bodenschichten unter dem Gleisschotter leichter und vollständiger abgebaut werden. Weil die organoleptische Untersuchung des Gleisschotters aber nur eine geringe Kontaminationswahrscheinlichkeit ergeben hat, bestehen aus der Sicht des Boden- und Gewässerschutzes auch keine Bedenken gegen eine Belassung des Gleisschotters im derzeitigen Zustand...

  • Es gibt einen Auflassungbescheid, in dem die Abtragung der Strecken (Schienen, Gleise, Gebäude) angeordnet wurde.

    oder

    Weil die organoleptische Untersuchung des Gleisschotters aber nur eine geringe Kontaminationswahrscheinlichkeit ergeben hat, bestehen aus der Sicht des Boden- und Gewässerschutzes auch keine Bedenken gegen eine Belassung des Gleisschotters im derzeitigen Zustand...

    lt. Bescheid kann also auch alles so bleiben wie es ist.

  • Im Auflassungsbescheid steht, dass In Gstadt Puffer aufzustellen sind, die Verkehrszeichen/Lichtanlagen entfernt und die hydraulischen Bauwerke 1x im Jahr gereinigt werden müssen. Diese Tätigkeit (das Reinigen) muss der Behörde angezeigt weren.

    Alles andere im Bescheid ist Blabla, um unser Lieblingswort von heute zu gebrauchen.

  • Ja, dann hast du scheinbar nur Fragmente des Bescheides, aber egal wie lange du dich drehst und windest: Die Bahn wird in absehbarer Zeit abgetragen, und zwar auch dann, wenn Nykodem, Krappen-Nienhaus und Konsorten Purzelbäume schlagen, Tempelhüpfen oder "Groß"-Demos veranstalten. So einfach ist das.