ZitatAuch bei einem Radweg müssen zumindest Wassergräben, Durchlässe etc. einmal im Jahr vom Bewuchs befreit werden.
Wo steht das? Bewuchs bei einem asphaltierten Radweg? Per Gesetz gibt es einen Straßenerhalter, der sich um die Erhaltung der Straßen (Fahrbahn + Gehsteige) zu kümmern hat. Es gibt aber keine Fahrradwegerhalter im Sinne des Gesetzes - und ich meine da jene Radwege, die sich abseits von Straßen befinden.
ZitatUnd so gibt's heute noch Überbleibsel von Bahnlinien, die schon vor Jahrzehnten aufgelassen wurden.
Genau das ist in Österreich ein Problem, weil eine Krähe der Anderen kein Auge aushackt! Es ist bekannt, dass die entsprechenden maßgeblichen Planposten im BMVIT von Ex-ÖBBlern besetzt sind, daher gibt's da - wie so oft in OjeBB-Kreisen - Freunderlwirtschaft pur. Leider würde in diesem Fall eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs keinen Sinn machen, weil zur Erfüllung dieses Delikts die (vorsätzliche) Rechteschädigung eines Dritten nötig wäre, und die gibt es nicht.