Stern & Hafferl: Versuche zum fahrerlosen Betrieb

  • Am vergangenen Samstag fanden auf der Traunseebahn wieder Testfahrten zum Autonomen Fahren auf Nebenbahnen statt. Hier der dazugehörige Pressetext sowie Fotos vom im Einsatz gewesenen Tw und dem dazugehörenden Testteam:

    Vor der Remise in Vorchdorf:

    Auf der Strecke:

    Die Testmannschaft mit Dummie:

    Fotos: Stern&Hafferl

    dr. bahnsinn - der Forendoktor

  • Experten testen autonom fahrende Züge auf Traunseebahn von Stern & Hafferl
    VORCHDORF, GMUNDEN. Computerprogramme sollen künftig erkennen, ob entlang der Strecke Gefahren drohen. Der Eisenbahnproduzent Siemens Österreich entwickelt gemeinsam mit Partnern die entsprechende Technik und testete sie dieser Tage auf der Lokalbahn von Stern & Hafferl.
    In einigen Großstädten der Erde fahren bereits automatisch gesteuerte U-Bahn-Garnituren ohne Lokführer. Auch die Autoindustrie bastelt am autonom fahrenden Pkw. Kein Wunder, dass Eisenbahnhersteller ebenfalls darüber nachdenken, wie man Züge zu mehr Selbstständigkeit verhelfen könnte.
    Siemens Österreich als führender heimischer Hersteller testete in den vergangenen Tagen intelligente Sensorik und Steuerungstechnik auf der Traunseebahnlinie von Stern & Hafferl zwischen Vorchdorf und Gmunden.
    Das Forschungsprojekt wird vom Klimafonds gefördert. Beteiligt sind neben Siemens auch das Austrian Institute of Technology (AIT), die Fachhochschule Oberösterreich und andere Technologiepartner.
    „In der Firmengeschichte von Stern & Hafferl spielten technische Innovationen immer eine große Rolle“, sagt Laurenz Neumann, stellvertretender Betriebsleiter des Gmundner Verkehrsunternehmens. „Deshalb freut es uns, dass die Versuche auf unserer Strecke durchgeführt werden.“
    Wobei der Verkehrsbetrieb betont, dass nicht daran gedacht werde, Lokführer durch Computer zu ersetzen. Doch das ist auch gar nicht das vordergründige Ziel der Versuche. Es geht auch darum, Systeme zu entwickeln, die Lokführer unterstützen und die Betriebssicherheit erhöhen.
    „Im Unterschied zu U-Bahnen verläuft bei uns die Strecke im Freien“, so Neumann. „Es gibt mehr Gefahrenquellen von außen, die das System frühzeitig erkennen muss.“ Und so wurde eine alte Garnitur von Stern & Hafferl auf die Strecke geschickt – ausgerüstet mit modernster Sensorik. Die Radar- und Videokameras liefern Daten an einen Computer der sie in Sekundenschnelle auswertet und bei potenzieller Gefahr Warnsignale gibt sowie eine Bremsung einleitet.
    Entscheidend ist dabei, dass der Computer genau erkennt, ob Gefahr droht oder nicht.
    Mit den jetzt gesammelten Daten können die Algorithmen verfeinert und die Verlässlichkeit des Systems erhöht werden. „Die Leistungen und Reaktionsfähigkeit eines Lokführers erreicht das Programm aber noch nicht“, so Neumann.
    Quelle: http://www.nachrichten.at/oberoesterreic…l;art71,2874508
    Das Foto habe ich Weggelassen, da es im obrigen Post Bild 2 schon vorhanden ist.
    Kursiv: So, So der Tfzf ist also besser, wozu dann das Ganze, wobei das Unterstrichene „noch“ als Drohung aufgefasst werden kann...

    Edit: westbahn, gibt‘s keinen Einwand wegen eines Regelverstoßes, wenn du dir die Bilder Ansiehst? :D

  • Zitat

    westbahn, gibt‘s keinen Einwand wegen eines Regelverstoßes, wenn du dir die Bilder Ansiehst?

    Nö, sind ja offensichtlich alles Mitarbeiter. Bist du der mit der tiefgezogenen Mütze? :P

  • Nö, sind ja offensichtlich alles Mitarbeiter.

    Nicht wg. der MA‘s... Sondern wg. dem großen, fahrbaren „Ding“ im Hintergrund...

    Bist du der mit der tiefgezogenen Mütze? :P

    Tja, wenn‘s so sein hätte sollen, dann hätte es diesen Gesetzesverstoß nicht gegeben.... Man merkt, wie „Gut“ du tatsächlich die Vorschriften kennst...

  • Hätte mir jetzt mehr erwartet... Aber als Tipp: Was muß ein Zug auf der Strecke an der Spitze haben, damit man diesem als solches Erkennt?

  • Weißt du, bevor du Anderen die Kompetenz in rechtlichen Angelegenheiten absprichst oder zumindest in Zweifel ziehst, solltest du dich an deiner eigenen Nase nehmen, den Kopf schräg halten, den §1 des Eisenbahngesetzes bzw. der Eisenbahnbau- und Betriebsverordnung (§77/1/9) lesen, versuchen, sie zu verstehen, das Foto noch einmal genau(!) ansehen und dann überlegen, warum beide Gesetze bei dieser Bahn nicht gelten.

    Da ich jedoch annehme, dass du es nicht erkennst, hier gleich die Lösung: Beide Gesetze gelten nicht, weil es sich um eine Schmalspurbahn handelt, diese kann keine vernetzte Nebenbahn sein, ergo gelten die o.a. Gesetze auch nicht. Für diesen Testbetrieb reicht daher ein Bescheid der zuständigen Bezirkshauptmannschaft mit oder ohne Auflagen. Auf der "echten" Bahn müsste diesen Bescheid das BMVIT erlassen.

  • Tja, dann weißt du offensichtlich nicht, dass der Zug ein Dreispitz-Signal haben muß, was er auch hätte, wenn sich da nicht der Sensor-Balken vor dem oberen Signallicht befinden würde. Soviel zu deiner Rechtskenntnis im Bereich des Eisenbahnwesens... Das hat übrigens mit Vernetzt oder Nicht Vernetzt überhaupt nichts zu tun.
    Zum Thema:

    Also wo steht da was von „Vernetzt“ oder „Nicht Vernetzt“?

    § 77. (1) Die Triebfahrzeuge und andere führende Schienenfahrzeuge müssen folgende Ausrüstung haben:
    ...


    9. abblendbare Scheinwerfer zur Darstellung des Spitzensignals.

    Hier bist schon Richtiger, aber es ist noch immer Kalt...

    Der richtige § lässt zwar das Regelspitzensignal, das in der Zugehörigen Anlage 5/28 gezeigt wird, aus...

    Zugsignale
    § 56. (1) Die Spitze geschobener Züge muss nur bei Dunkelheit oder wenn Tagsignale nicht auf mindestens 100 m eindeutig erkennbar sind mit mindestens einem weißen Licht gekennzeichnet sein.
    (2) Bei Ausfall des Spitzensignals am verschiebenden Triebfahrzeug muss mindestens ein weißes Licht am Triebfahrzeug vorhanden sein.

    28. Zugsignale (§ 56)

    BezeichnungBeschreibungBedeutungErläuterung
    SpitzensignalDrei weiße Lichter in Form eines gleichschenkeligen Dreiecks mit nach oben gerichteter Spitze.Kennzeichnung des ersten Schienenfahrzeuges einer Zugfahrt.Kennzeichnung verschiebender Triebfahrzeuge.

    ... aber hier sind wir nun richtig. Dennoch:

    § 100. (1) Zugfahrten sind durch das Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit einer eindeutigen Zugnummer zu bezeichnen.
    ...
    (3) Das erste Schienenfahrzeug eines Zuges muss nach vorne das Spitzensignal zeigen. Fehlt das Spitzensignal oder ist es unvollständig, ist die Zugfahrt im nächsten Bahnhof anzuhalten. Kann der Mangel nicht behoben werden, darf diese Zugfahrt mit einem oder zwei Lichtern fortgesetzt werden; alle hievon betroffenen Mitarbeiter sind zu verständigen. Die Zugfahrt ist schriftlich zu beauftragen, zur Sicherung nicht technisch gesicherter Eisenbahnkreuzungen erforderliche Bereiche, mit höchstens 60 km/h zu befahren. Die Spitze geschobener Züge muss nur bei Dunkelheit oder wenn Tagsignale nicht auf mindestens 100 m eindeutig erkennbar sind mit mindestens einem weißen Licht gekennzeichnet sein.

    Ich denke mal, dass die Fahrten aufgrund dieses Passuses so genehmigt sind, was aber, aufgrund dessen, dass der Scheinwerfer nicht Ausgefallen, sondern verdeckt wurde, eigentlich nicht korrekt ist. Nebenbei gibt es auf dieser Strecke keine V/max über 60Km/h, dafür aber viele EK‘s.