Sag einmal, kapierst du eigentlich irgendwas? Lies den §1a (EIB) bzw. §1b (EVU) EisbG. Und selbst wenn es eine Hauptbahn oder vernetzte Nebenbahn ist, dann stellt eben das BMVIT den Bescheid aus, dass die Testfahrten so durchgeführt werden.
Was glaubst, wie Schwertransporte mit 80 Tonnen und mehr und 5 Meter Breite und mehr genehmigt werden, die an sich verboten sind, ha?
Extra für dich:
Ausnahmen
§ 10. Die Behörde kann im Einzelfall andere als in dieser Verordnung vorgeschriebene Vorkehrungen zulassen, wenn vom Eisenbahnunternehmen nachgewiesen wurde, dass die Sicherheit und Ordnung auf andere Weise gewährleistet werden kann.