Stern & Hafferl: Versuche zum fahrerlosen Betrieb

  • Sag einmal, kapierst du eigentlich irgendwas? Lies den §1a (EIB) bzw. §1b (EVU) EisbG. Und selbst wenn es eine Hauptbahn oder vernetzte Nebenbahn ist, dann stellt eben das BMVIT den Bescheid aus, dass die Testfahrten so durchgeführt werden.

    Was glaubst, wie Schwertransporte mit 80 Tonnen und mehr und 5 Meter Breite und mehr genehmigt werden, die an sich verboten sind, ha?

    Extra für dich:

    Ausnahmen
    § 10. Die Behörde kann im Einzelfall andere als in dieser Verordnung vorgeschriebene Vorkehrungen zulassen, wenn vom Eisenbahnunternehmen nachgewiesen wurde, dass die Sicherheit und Ordnung auf andere Weise gewährleistet werden kann.

    Einmal editiert, zuletzt von westbahn (20. April 2018 um 12:38)

  • Eisenbahninfrastrukturunternehmen
    § 1a. Ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen ist ein Eisenbahnunternehmen, das dem Bau und Betrieb von Haupt- und Nebenbahnen, ausgenommen solchen Nebenbahnen, die mit anderen Haupt- oder Nebenbahnen nicht vernetzt sind, dient und darüber verfügungsberechtigt ist. Haupt- und Nebenbahnen sind vernetzt, wenn über die bloß örtliche Verknüpfung hinaus ein Übergang von Schienenfahrzeugen ohne Spurwechsel und ohne technische Hilfsmittel (beispielsweise Rollschemel) stattfinden kann. Haupt- und Nebenbahnen gelten auch dann als vernetzt, wenn sie grenzüberschreitend mit gleichartigen anderen Schienenbahnen in Nachbarstaaten verknüpft sind.

    Eisenbahnverkehrsunternehmen
    § 1b. Ein Eisenbahnverkehrsunternehmen ist ein Eisenbahnunternehmen, das Eisenbahnverkehrsdienste auf der Eisenbahninfrastruktur von Hauptbahnen oder vernetzten Nebenbahnen erbringt sowie die Traktion sicherstellt, wobei dies auch solche einschließt, die nur die Traktionsleistung erbringen, und dem eine Verkehrsgenehmigung, eine Verkehrskonzession oder eine einer Verkehrsgenehmigung gemäß § 41 gleichzuhaltende Genehmigung oder Bewilligung erteilt wurde.

    Würdest du uns bitte erklären, was diese beiden Gsatzl‘n mit der Verwendung des 3-Spitzsignals (Siehe Oben und Eisenbahnbau- und Betriebsverordnung Anl. 5) zu schaffen hat?

  • Vergiss es, dir kann man nichts erklären, aufzeichnen kann ich es dir nicht, weil ich nicht zeichnen kann und bitte mach dich mit weiteren Postings zum Thema nicht noch lächerlicher! Danke!

    Tipp: Wenn du dich traust, ruf einfach den Betriebsleiter von Stern & Hafferl an: Ing Josef Berger Tel: +43 7612 795 2501, der wird sich sicher über deine glorreiche Entdeckung freuen.

    Einmal editiert, zuletzt von westbahn (20. April 2018 um 12:54)

  • Vielleicht hat er dann wenigstens etwas zum Lachen, wenn man ihm erklärt, dass lt. westbahn im Forum schienenweg.at "seine" Bahn nicht unter das EisbG und EisbBBV fallen.

  • @KFNB X
    Aber nicht nur das man darüber Lachen kann, er hat nun selbst Bewiesen, dass alles was bisher am Nostalgiesektor erlaubt war, auch in Zukunft erlaubt sein wird, und sogar noch mehr, denn:


    Ausnahmen
    § 10. Die Behörde kann im Einzelfall andere als in dieser Verordnung vorgeschriebene Vorkehrungen zulassen, wenn vom Eisenbahnunternehmen nachgewiesen wurde, dass die Sicherheit und Ordnung auf andere Weise gewährleistet werden kann.

    Was er, siehe Edit-Hinweis im Post erst nachträglich Anfügte... :thumbup: :D :thumbup: :D :thumbup:

  • Zitat

    Aber nicht nur das man darüber Lachen kann, er hat nun selbst Bewiesen, dass alles was bisher am Nostalgiesektor erlaubt war, auch in Zukunft erlaubt sein wird,

    Ganz genau! Und deine Erkennungsfähigkeit von rechtlichen Kohärenzen ist genial und die Erde ist eine Scheiblette! Aber schließlich ist es doch egal, ob du dich in rechtlichen Belangen auskennst oder nicht oder nur hineininterpretierst, was dir genehm ist...

  • Von Stern & Hafferl habe ich zur oben geführten Diskussion folgendes Mail erhalten:

    Zitat von Stern + Hafferl

    Die Fahrten erfolgten allen gesetzlichen Regelungen entsprechend und wenn es um das fehlende Spitzenlicht geht, erkennt man, dass das Schlusssignal brennt. Das Foto wurde bei der Vorbereitung für die Rückfahrt gemacht, der Führerstand ist schon gewechselt.

    Ich darf euch daher bitten, die fruchtlose Debatte zu beenden.

    dr. bahnsinn - der Forendoktor

  • Zitat

    Die Fahrten erfolgten allen gesetzlichen Regelungen entsprechend und wenn es um das fehlende Spitzenlicht geht, erkennt man, dass das Schlusssignal brennt.

    Falsche Antwort, aber egal.....

    S&H bezieht sich scheinbar (absichtlich) auf dieses Foto:

  • Nun zum Thema: Hat sich eigentlich bisher noch niemand darüber Gedanken gemacht, dass beim Faktor Mensch grundsätzlich immer alles unabhängig vom Kostenfaktor in Frage gestellt wird und um beim Berufsbild TFZf zu bleiben, das fachliche Niveau seit Jahren kontinuierlich sinkt, Ausbildungszeiten gekürzt werden, der Faktor Mensch bis zum Letzten ausgepresst wird, die Fehlerhäufigkeit dadurch steigt und genau dies dann zu diesen Überlegungen führt? Im Umkehrschluss spielen aber die Kosten für ein in ferner Zukunft beabsichtigtes autonomes Fahren von Zügen scheinbar keine Rolle und hier stellt sich dann schon die berechtigte Frage, wie lange könnten fachlich fundierte Ausbildungen dauern und welche fürstlichen Gehälter könnten die TFZf einstreifen um nur annähernd an diese Kosten der Digitalisierung heranzukommen?