Neues von der Mariazellerbahn

  • Wer sich vom Betriebs- (Besitz-) Übergang von ÖBB Infra bzw ÖBB Immobilien eine ins Positive reichende Änderung erwartet hatte, muß wohl entweder Idealist, Träumer oder Realitätsverweigerer sein.

    Anders ist nicht erklärbar, weswegen sich der uralte Spruch 'es ist noch nie etwas Besseres nachgekommen' einmal NICHT bewahrheiten sollte. -8)

  • Mich würde interessieren, wie viel Geld die Gemeinden ausgeben müssen, damit sie die ganzen Aufgaben von der NÖVOG über nehmen können. Ob sich um das Geld nicht auch die ÖBB noch um die Strecke bemüht hätte?

    P.S. man stelle sich vor, die ÖBB würde alle Haltestellen abschieben. Die werden wegen der Liftwartung schon zum Bösewicht.

  • Zu diesem Posting siehe die obigen Antworten #157 und #163:

    Die Verträge, die die an die Mzb anrainenden Landwirte bezüglich der Benützung der privaten Ek unterschreiben sollen, enthalten laut EÖ-Heft 9/2014, S. 478 ein paar besondere Schmankerl-Passagen und werden seitens der Landwirte bzw. seitens deren Vertreter als Knebelungsverträge angesehen. Kein Wunder, dass der kirchberger Bürgermeister Anton Gonaus als Obmann der Kleinregion Pielachtal den Landwirten rät, die Verträge keinesfalls zu unterschreiben.

    Ein Auszug aus der Schmankerlliste:

    Schon bekannte Punkte:

    • Meldung binnen fünf Jahren, ob die Ek aufrecht erhalten werden soll. Bei Nichtmeldung erlischt die Berechtigung der Benützung.
    • Jede Querung der Ek muss im Voraus der BFZ in Laubenbachmühle gemeldet und die Erlaubnis eingeholt werden. Während der Erntezeit, wenn die Landwirte x-Mal pro Tag über die Ek fahren müssen, besonders zeitraubend.
    • Die NÖVOG kann jederzeit zeitweise Sperren der Ek verfügen.


    Neue Punkte:

    • Die NÖVOG kann die Verträge jederzeit einseitig ändern.
    • Die die Ek querenden Fahrzeuge inkl. diverser Anhänger dürfen maximal 10 m Länge aufweisen. Dieses Maß überschreitet bald einmal ein landwirtschaftliches Gefährt. Ausnahmen davon bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die NÖVOG.
    • Bei der Querung einer Ek muss die Mindestgeschwindigkeit 5 km/h betragen. Ausnahmen davon sind bei der NÖVOG zu beantragen.


    Bgm. Gonaus hat die Bezirksbauernkammer eingeschaltet, die in den Verträgen eine Rechtsverletzung ortet. Interessant, wie die NÖVOG mit dem Bauerstand, aus dem ja auch der gütige Landesvater abstammt, umspringt. Man darf gespannt sein, wie das Match überhebliche NÖVOG gegen bäuerliche Hartnäckigkeit ausgeht.

    dr. bahnsinn - der Forendoktor

  • Bahnkreuzungen: „Zahlen vorerst nicht“

    1.09.2014, 11:31

    Gemeinden lassen sich vom Gemeindeverband beraten. Bis Frage geklärt ist, wer die Bahnkreuzungen bezahlen muss, wird kein Geld an Ministerium überwiesen.

    Die Sicherung der Bahnkreuzungen im gesamten Pielachtal kostet rund 12,4 Millionen Euro, wobei 7,2 Millionen Euro vom Land Niederösterreich übernommen werden. Den Rest müssen die Gemeinden aus ihrer eigenen Kasse bezahlen. „Diese Kosten sprengen die Budgets jeder Gemeinde“, berichtet Regionalplanungs-Obmann und Kirchbergs Bürgermeister Anton Gonaus.

    Da die einzelnen Gemeinden bereits die ersten Mitteilungen über die Zahlungen bekommen haben, ist nun Feuer am Dach. Gonaus ging nun auf Wunsch der Bürgermeister zum Gemeindeverband: „Wir lassen uns juristisch beraten, denn wir wollen wissen, welches Gesetz Grundlage für die Zahlungen ist. Durch ständig neue Novellen kennt sich im Gesetzes-Dschungel niemand mehr aus.“
    „Wir lassen uns juristisch beraten, denn wir wollen wissen, welches Gesetz Grundlage für die Zahlungen ist.“ Anton Gonaus, Obmann

    Einstweilen warten die einzelnen Gemeinden auf die Zustellung der Rechnungen. Danach wird laut Gonaus beraten und eine Entscheidung gefällt: „Alle Gemeinden werden die Rechnungen und die Bescheide geschlossen an das Ministerium zurückschicken und vorerst nicht zahlen. Danach muss geprüft werden, wer eigentlich zahlen muss.“ Ob es danach zu Klagen kommt, kann Gonaus nicht ausschließen, er betont aber, dass bis dato im Kreise der Bürgermeister noch nicht von Klagen gesprochen wurde. „Es gibt bei allen Bürgermeistern gewisse Unsicherheiten, die in Kürze geklärt werden müssen“, so Gonaus.

    Für alle Bürgermeister im Pielachtal herrscht Unverständnis darüber, dass die Gemeinden die Kreuzungskosten zur Hälfte übernehmen müssen. „Die Sicherung ist ein Allgemein-Interesse, daher sollte es aus einem Gesamt-Topf gezahlt werden“, meint der Kirchberger Bürgermeister. Zudem wiederholt er, dass die Gemeinden ohnehin sehr viele Kosten mit den Bahnhöfen haben: „Natürlich liegt uns die Bahn am Herzen, aber wir können nicht alles stemmen. Was kann eine Gemeinde dafür, wenn sie viele Bahnkreuzungen hat?“
    Von Markus Glück

    Quelle: NÖN

    dr. bahnsinn - der Forendoktor

  • Zitat

    ür alle Bürgermeister im Pielachtal herrscht Unverständnis darüber, dass die Gemeinden die Kreuzungskosten zur Hälfte übernehmen müssen. „Die Sicherung ist ein Allgemein-Interesse, daher sollte es aus einem Gesamt-Topf gezahlt werden“, meint der Kirchberger Bürgermeister.


    Das kann ich nicht nachvollziehen. Viele EKs sind nicht im Allgemein-Interesse, sondern im Interesse der Anrainer. Somit ist sehr wohl oft die Gemeinde zuständig. Und wenn es um die Bundesstraßen geht, war das Land so stolz, dass es sie übernehmen durfte, aber jetzt?
    Immer wieder "erheiternd", wenn man die Reaktion darauf sieht, wenn jemanden die echten Kosten des Autofahrens vor Augen geführt werden.

  • KFNB X
    Ich kann's ebenso nicht nachvollziehen - aber Du darfst ja nicht von (unserem?) Rechtsverständnis auf das Anderer schließen.

    Die bewußte Novellierung der EKVO hatte ja eine gewisse - vorgesehene - Einspruchsfrist. Warum hat dazumals (2012) niemand der heute Mobilmachung Betreibenden dagegen Stellung genommen? Noch dazu, wo der erste Anlauf eh in die Binsen gegangen ist.

    Dazu finden sich gerade in der Zeitschrift "Kommunal" aus dem Jahr 2010 ein Artikel, in dem der Gemeindebund Präsident Mödlhammer Anfang des Jahres die Befürchtung äußert, dass die Gemeinden die Kosten für die technische Aufrüstung nicht "derpacken" würden.

  • Wie mir user Westbahn soeben per PM mitteilte, hat der Verfassungsgerichtshof erkannt, dass die Verordnung gegen den Konsultationsmechanismus verstieß, sie wäre aber trotzdem nicht rechtswidrig. Jetzt müsse eben durch die Gemeinden der Verfassungsgerichtshof neuerlich angerufen werden, damit der in einem anderen Verfahren über die Höhe der Ersatzpflicht urteilt.

    Dazu hat der Gemeindebund einen Kriterienkatalog (als PDF) veröffentlicht.

  • Die Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof wurde auch im Forum behandelt.
    Die verlinkten Kriterien für die Auflassung finde ich ein wenig zu locker. Umweg von 3 Minuten? D.h. 1,5 Minuten je hin und retour bedeutet bei ~20 km/h im Schnitt (Ortsgebiet) in der Regel eine weitere EK in 500 Meter Entfernung. D.h. es können so gut wie keine aufgehoben werden.

  • Die verlinkten Kriterien für die Auflassung finde ich ein wenig zu locker. Umweg von 3 Minuten? D.h. 1,5 Minuten je hin und retour bedeutet bei ~20 km/h im Schnitt (Ortsgebiet) in der Regel eine weitere EK in 500 Meter Entfernung. D.h. es können so gut wie keine aufgehoben werden.


    Wieso? Es steht ja den betroffenen Gemeinden frei, mit dem jeweiligen Bahnunternehmen eine Einigung über Ersatz einer oder mehrerer EK durch Über- oder Unterführungen zu treffen