Die Donauuferbahn im Wechselbad ihrer Geschichte

  • Zu 1: Quelle bitte! (Warum steuern dann fast alle deutschen EVU ihre TFZ im Verschub fern? Warum gibt es in der Schweiz sogar eine TFZ-Reihe (Tmf 2/2), die nur eine Fernsteuerung hat (Not-Führerstand als Quasi-Docking-Station für den Bauchladen))

    So, so, Du meinst also, dass alle Deutschen EVU, welche Ältere TFZ, also z.B.: Br 139, 140, 150, ... In ihrem Bestand haben diese auch Umgebaut haben?!? Übrigens die von dir genannte Tmf 2/2 hat einen ganz normalen Führerstand. Wenn Lokomotiven nur über einen derartigen "Notführerstand" verfügen, sind dies meist Lokomotiven mit geringer Leistung, die nicht weit fahren brauchen, wie etwa der Teletrack im EnergieAG-Kraftwerk in Timlkam, die RE 01-04, welche die StLB aus 2060ern umbaute, und so manches anderes Derartiges Rangiergerät, das bei irgentwelchen Werksbahnen herumgeistert, wie z.B. In der Voestalpine bei der Hüttensandverladung, diese haben allesamt eines gemeinsam: nur eine sehr geringe Leistung, der Ex WTK und nun EnergieAG Teletrack leistet gerade mal 400 PS, genausoviel wie die Jenbacher, welche sie im Einsatz haben, die übrigens keine Funkfernsteuerung hat. Trotzdem wird für die Kohlezüge die Jenbacher mit zwei Mann verwendet, und damit zu:

    Zitat

    Zu 2: Wo steht das?

    Selbst bei jenem österreichischem Unternehmen, dass die Funkfernsteuerung als erste eingeführt hat, (Werksbahn der Voestalpine, nun Logserv) setzt die Funkfernsteuerung nicht Flächendeckend ein! Ja, nun höre und Staune man, auf der Werksbahn gibt es Stellen, bzw. Dienstpläne, wo nicht mit der Funkfernsteuerung gearbeitet werden darf, weil sich die Lok nicht so Präzise fahren lässt, wie wenn sie vom Führerstand aus gesteuert wird.
    Die Personaleinsparung war damals tatsächlich maginal, denn die Verschieber konnten tatsächlich nur bei den sogenannten Roheisen und Schlackenplänen eingespart werden, überall wo anders muss auch dort noch mit einem oder mehreren Verschiebern gearbeitet werden, ganz zu Schweigen bei den Abstoßversuchen die seinerzeit mit dem Bauchladensteuernden Lokführer im Mühlbachbahnhof getätigt wurden: der Lokführer sollte die Wagengruppen mit der Verschiebergabel trennen, doch entweder sank die Verschubleistung auf ein Viertel, oder er kam mit dem Entkuppeln nicht mehr zusammen. Nach nicht einmal einer Stunde hatte sich damals das Thema erledigt...
    So und jetzt noch ein Blick zur Tochter (CargoServ) diese hat ja zwei Loks der Type ES64U2 mit Funkfernsteuerung ausgestattet, damit im Kalkwerk Steyerling die Lokführer die Wagen aleine in die Seilspill-Anlage Rangieren können und von dort wieder abholen. Warum glaubst Du, hat ebendiese Cargoserv nicht inzwischen alle Ihre E-Loks damit ausgerüstet, bzw. Stellte inzwischen sogar noch eigene Verschieber für den Kalkverkehr wieder ein, welche in Kirchdorf Stationiert sind und auf Teilzeitbasis arbeiten?

    Einmal editiert, zuletzt von oe.tom (18. Mai 2013 um 20:35)

  • Zitat

    So, so, Du meinst also, dass alle Deutschen EVU, welche Ältere TFZ, also z.B.: Br 139, 140, 150, ...

    Ich habe in den Lesern meines Postings an sich so viel geistige Beweglichkeit vorausgesetzt, dass sie ohne fremde Hilfe erkennen, dass nur EVU gemeint sind/sein können, die (funk)fernsteuerbare TFZ haben. Gut, ich habe mich geirrt!

    Dein 2. Absatz beantwortet aber nicht meine Frage: Wo steht das?

  • Ich habe in den Lesern meines Postings an sich so viel geistige Beweglichkeit vorausgesetzt, dass sie ohne fremde Hilfe erkennen, dass nur EVU gemeint sind/sein können, die (funk)fernsteuerbare TFZ haben. Gut, ich habe mich geirrt!

    Du schriebst:

    Zu 1: Quelle bitte! (Warum steuern dann fast alle deutschen EVU ihre TFZ im Verschub fern? Warum gibt es in der Schweiz sogar eine TFZ-Reihe (Tmf 2/2), die nur eine Fernsteuerung hat (Not-Führerstand als Quasi-Docking-Station für den Bauchladen))

    Es kann sich nun jeder selbst ein Bild machen, wer nun die entsprechende "geistige Beweglichkeit" hat, und wer hier, da er ja nun solche Meldungen um sich schmeißt, diese nicht hat... (Also bitte keine persönlichen Beleidigungen mehr...)


    Dein 2. Absatz beantwortet aber nicht meine Frage: Wo steht das?

    Ich dachte, du holst dir, wie du ja Hier geschrieben hast, Deine Informationen direkt von der Quelle...
    Aber Frau Nina P. wird dir sicher gerne Rede und Antwort stehen...

    Im übrigen möchte ich dir noch sagen, dass ich im Beruflichen Alltag selbst mit Funkfernsteuerungen zu tun habe, allerdings auf Kranen, und ich weis aber auch, was es Bedeutet ein solches Trum von der Kabine oder mit einer Schaltbirne zu Steuern...

  • Zitat

    Es kann sich nun jeder selbst ein Bild machen, wer nun die entsprechende "geistige Beweglichkeit" hat, und wer hier, da er ja nun solche Meldungen um sich schmeißt, diese nicht hat... (Also bitte keine persönlichen Beleidigungen mehr...)

    Amen :D

    Zitat

    Ich dachte, du holst dir, wie du ja Hier geschrieben hast, Deine Informationen direkt von der Quelle...

    Die ursprüngliche Behauptung hat Bahnsinn aufgestellt:

    Zitat

    Ek überwachen und gleichzeitig Zug fernsteuern ist aber aus Sicherheitsgründen nicht zulässig, ..

    und ich würde gerne von ihm wissen, wo das steht!

    Zitat

    Im übrigen möchte ich dir noch sagen, dass ich im Beruflichen Alltag selbst mit Funkfernsteuerungen zu tun habe, allerdings auf Kranen,...

    Dann solltest deinen Avatartext von Oberlokführer auf Oberkranführer ändern! :P

  • Die ursprüngliche Behauptung hat Bahnsinn aufgestellt:

    und ich würde gerne von ihm wissen, wo das steht!

    Es ist ja eigentlich ganz einfach: man nehne die einzelnen Dienst- bzw. Betriebsvorschriften in die Hand, und siehe da, der TFZF hat grundsätzlich immer den Fahrweg und die Signale zu beobachten. Ist ihm dies nicht möglich, so muß diese Aufgabe ein Spitzenverschieber übernehmen, welcher die Beobachtung übernimmt und dem Lokführer fahrbefehle über Zeichen/Funk übermittelt. Einer, der jetzt aber eine Eisenbahnkreuzung deckt, darf aber nicht auf das erste Fahrzeug aufspringen, sondern muß eigentlich warten, bis der Zug vorbei ist, tja und wenn da nur der Tfzf ist, der die EK deckt, wer überwacht dann die Zugspitze?
    Es gab übrigens mal auf der Voest-Werksbahn Bereiche wo die Zugspitze nicht zwingend überwacht werden mußte, allerdings dies ist schon lange Geschichte. Wer mit der Buslinie 25 durch das Werksgelände Gefahren ist, dem werden neben so manchen Gleisen die großen gelben Tafeln aufgefallen sein mit dem Text "Achtung Automatischer Verschub" aufgefallen sein, (etwa beim Kohlen- oder Erzlagerplatz) dies waren solche Stellen...

    Zitat

    Dann solltest deinen Avatartext von Oberlokführer auf Oberkranführer ändern! :P

    Ersteres bin ich hier Automatisch geworden, zweiteres gibt's aber schon lange nicht mehr -8)

  • Zitat

    Es ist ja eigentlich ganz einfach: man nehne die einzelnen Dienst- bzw. Betriebsvorschriften in die Hand, und siehe da, der TFZF hat grundsätzlich immer den Fahrweg und die Signale zu beobachten.


    Schön! Und wenn nun zB eine Schrankenanlage gestört ist, erhält der TFZf einen A-Befehl, er hat vor der gestörten Anlage in km xx anzuhalten, Warnsignale zu geben und kann dann die EK passieren. Spitzenverschieber bekommt er aber keinen mit, oder? :P Warum also sollte nicht eine EK in sinngemäßer Weise mit dem Bauchladen übersetzt werden? Daher meine Frage, wo genau steht, dass Ek überwachen und gleichzeitig Zug fernsteuern nicht zulässig ist. Und darauf ergibt sich die zweite Frage: Wie viele nicht technisch gesicherte EK innerhalb eines Bahnhofs-Verschubbereiches gibt es denn in Österreich?


  • Schön! Und wenn nun zB eine Schrankenanlage gestört ist, erhält der TFZf einen A-Befehl, er hat vor der gestörten Anlage in km xx anzuhalten, Warnsignale zu geben und kann dann die EK passieren. Spitzenverschieber bekommt er aber keinen mit, oder? :P Warum also sollte nicht eine EK in sinngemäßer Weise mit dem Bauchladen übersetzt werden? Daher meine Frage, wo genau steht, dass Ek überwachen und gleichzeitig Zug fernsteuern nicht zulässig ist. Und darauf ergibt sich die zweite Frage: Wie viele nicht technisch gesicherte EK innerhalb eines Bahnhofs-Verschubbereiches gibt es denn in Österreich?

    Was du hier beschreibst, ist eine Ausnahmesituation aufgrund einer Technischen Störung, wobei dies nur eine Möglichkeit ist, diese Störung zu beheben, eine andere ist, dass bei der EK direkt ein deckender Posten gestellt wird. Anders dort, wo eine EK im Verschubdienst durch das Personal Planmäßig gedeckt wird. Hier gibt es Kreuzungen, welche eigentlich eine Technische Sicherung aufgrund des nicht vorhandenen Sichtraumes haben müssten, aber aufgrund der zu erwartenden Fahrtfrequenz nicht hat. Außerdem gibt es noch eine weitere Vielzahl an Unterschieden zwischen Verschubfahrt und Zugfahrt, die Werksbahn von meinem Bröchengeber kennt darüber hinaus auch noch eine Verschubbewegung, welche alle eigenen Regelungen unterliegen...
    Und was Pfeifkonzerte angeht, wir wissen alle, wie Allergisch Anwohner auf diese reagieren...
    Tja, Die Voest Linz hat über 120 EK's wovon etwa die Hälfte technisch gesichert ist...

  • Sorry, aber das ist alles Themaverfehlung! Was es alles gibt, ist bekannt! Meine Frage, wo steht, dass EKs nicht per "Bauchladen" übersetzt werden dürfen, wurde nicht beantwortet. Kleiner Tip: §68 V3. Züge dürfen auch über EKs geschoben werden, wenn an der Zugspitze ein "geeigneter Mitarbeiter" steht. Und ein geeigneter Mitarbeiter kann durchaus auch der Bauchladenbediener/TFZf sein. Einschränkung: Gibt's einen Pfeifpflock vor der EK, darf der Zug maximal 200m lang sein - oder die EK muss bewacht sein. ...und jetzt wird mir sicher wieder "überhebliche Besserwisserei" vorgeworfen! :D

  • Sorry, aber das ist alles Themaverfehlung! Was es alles gibt, ist bekannt! Meine Frage, wo steht, dass EKs nicht per "Bauchladen" übersetzt werden dürfen, wurde nicht beantwortet. Kleiner Tip: §68 V3. Züge dürfen auch über EKs geschoben werden, wenn an der Zugspitze ein "geeigneter Mitarbeiter" steht. Und ein geeigneter Mitarbeiter kann durchaus auch der Bauchladenbediener/TFZf sein. Einschränkung: Gibt's einen Pfeiffpflock vor der EK, darf der Zug nur maximal 200m lang sein. ...und jetzt wird mir sicher wieder "überhebliche Besserwisserei" vorgeworfen! :D

    Jetzt sind wir auf einem Nenner...

    Es ist ja eigentlich ganz einfach: man nehne die einzelnen Dienst- bzw. Betriebsvorschriften in die Hand, und siehe da, der TFZF hat grundsätzlich immer den Fahrweg und die Signale zu beobachten.

  • Und? Ich will wissen wo genau es steht, dass es irgendwo steht, ist klar! Du wärst ein toller Rechtsanwalt! "Herr Richter, nehmen's die einzelnen Gesetze und Verordnungen in die Hand,.....!" Hier würde jetzt ein legendärer Spruch vom Dieter Nuhr passen!