ZitatDer Lärm geht doch auf Durchschnittswerte und da werden die paar Züge auf den Tag gerechnet nicht viel anrichten.
Du hast dir die beiden Verordnungen aus Antwort 9 zu Gemüte geführt?
ZitatBei reinem E-Betrieb wären vermutlich wesentlich weniger Gäste zu begrüßen.
Es wird keinen reinen E-Betrieb geben, weil es keine Elektrifizierung geben wird und auch keine Second-Hand-Akkufahrzeuge.
ZitatPS: Bei Lärmschutzmaßnahmen entlang Landesstraßen ist es bei Förderung schon relevant, wann das Gebäude gekauft wurde.
Bei der Bahn schreiben eben die genannten Verordnungen vor, wann Lärmschutzmaßnahmen zu setzen sind, das müssen nicht unbedingt Wände sein, es können auch Dämme oder entsprechende Schallschutzfenster in den Häusern direkt sein. Beispiel: Die Bahn musste entlang der Wörtherseestrecke zum Teil Lärmschutzwände an der Seeseite(!) errichten, weil Anrainer, die am gegenüberliegenden Ufer(!) leben, entsprechend interveniert haben!