Jenbach – Wird sie das überstehen? – Diese Frage stellen sich viele, wenn es um den Fortbestand der Achenseebahn geht. Die Bahn pfeift aus dem letzten Loch. Große Instandhaltungsmaßnahmen hängen in der Warteschleife. Fördermittel aus dem Mittelfristigen Investitionsprogramm für Privatbahnen (MIP) des Bundes bleiben aus. Die Gemeinden als Miteigentümer und das Land müssen immer wieder aushelfen – die TT berichtete. Doch wie lange geht das noch gut? Vor allem, da seit 4,5 Jahren ein Prozess läuft. Dessen Ende könnte aber auch das Ende für die Achenseebahn bedeuten.
Bernhard Marchi war 24 Jahre lang Vorstand, Betriebsleiter und Lokführer bei der Achenseebahn. 2013 übernahmen Georg Fuchshuber und Christian Kittl das Ruder. Marchi musste gehen. Unfreiwillig. Seither prozessiert Marchi gegen seine Entlassung. Laut seinem Anwalt Hanns Forcher-Mayr gab es mehrere Versuche für einen Vergleich. Diese wurden aber vom Aufsichtsrat der Bahn abgewiesen. Die letzte Verhandlung war im April. Es gibt ein neuerliches Vergleichsangebot. "Am Freitag wird sich zeigen, ob dieses von der Achenseebahn akzeptiert wird", sagt Forcher-Mayr gegenüber der Tiroler Tageszeitung.
Wie sich der Aufsichtsrat entscheiden werde, könne und wolle Fuchshuber nicht sagen. Für ihn gleicht der Prozess einer Farce, denn Marchi habe sich ein langes "Sündenregister" während seiner Zeit bei der Achenseebahn zu Schulden kommen lassen. Was genau das ist, dürfe er nicht sagen, solange das Verfahren noch laufe. Auch wie lange der Prozess noch dauern werde, sei nicht abschätzbar. Eines sei aber klar: "Natürlich könnte sich die Bahn das nicht leisten", wenn der Prozess weitergehe und die Achenseebahn ihn verlieren würde. Immerhin würde dann eine Summe im Millionenbereich auf die Bahn zukommen. Marchi stünden dann die Gehaltszahlungen seit dem Zeitpunkt seines Ausscheidens zu.
Der Prozess zehrt sichtlich an den Nerven von Fuchshuber. Dabei ist das nicht sein einziges Sorgenkind. Die jährlichen Instandhaltungskosten wachsen der Bahn über den Kopf. Ohne die Mittel aus dem MIP sei der weitere Betrieb nicht stemmbar. Nun hat sich Verkehrsminister Norbert Hofer (FP) eingeschaltet – die TT berichtete. Die Hoffnung keimt auf, dass die Achenseebahn beim nächsten MIP (ab 2020) wieder berücksichtigt wird. Zudem sei es laut Hofer notwendig, auch kurzfristig eine "Sicherstellung einer Aufrechterhaltung der Infrastruktur des Unternehmens" zu ermöglichen. Im Antwortschreiben von LH Günther Platter signalisierte das Land Tirol die Bereitschaft für eine gemeinsame Lösung.
Der Verkehrsminister schlägt nun vor, eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus den Beamtschaften des Ministeriums und Landes zu gründen, "um den Handlungsbedarf und die Investitionserfordernisse im Übergangszeitraum bis 2020 zu konkretisieren". Wie schnell wirklich Geld fließen wird, ist noch nicht absehbar. Fuchshuber ist aber optimistisch: "Es gibt keinen Grund zu zweifeln, dass man eine Lösung finden wird."
Laut Ekkehard Allinger-Csollich (Sachgebiet Verkehrsplanung) gab es seitens des Landes vorige Woche eine Besprechung mit den Hauptaktionären der Achenseebahn zur weiteren Vorgehensweise. "Nach der Ankündigung des Verkehrsministers erwartet man sich nun zeitnahe Gespräche über das mittelfristige Investitionsprogramm", sagt Allinger-Csollich. Mehr wollte man aber nicht verraten.
Auf die Frage, wie ein Rettungspaket für die Achenseebahn sinnvoll zu schnüren sei, stellt Fuchshuber klar: "Es gibt nichts zu retten. Das Unternehmen ist gesund. Wir erhalten uns selbst. Aber wir können nicht weiterfahren, wenn die Infrastruktur nicht erhalten wird und das kann kein Unternehmen ohne Fördermittel. Es kann eben nur mit dem MIP gehen."
TT v. 17.5.2018: http://www.tt.com/wirtschaft/unternehmen/14366265-91/können-uns-das-nicht-leisten-achenseebahn-vor-dem-aus.csp
Seltsam: Fördermittel aus dem Mittelfristigen Investitionsprogramm für Privatbahnen (MIP) des Bundes bleiben aus. Kann es sein, dass die Lustigen dort, die derzeit ja nur am Streiten sind, gar nicht nachgesehen haben, ob ihre Spielzeugbahn denn überhaupt förderungswürdig nach dem MIP (Fördermittel aus dem Mittelfristigen Investitionsprogramm für Privatbahnen) ist, denn dort - in den Richtlinien für die Gewährung von Finanzierungsbeiträgen für Infrastrukturinvestitionen und -erhaltungsmaßnahmen durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie gemäß Privatbahngesetz 2004 (BGBl. I/39 vom 30. April 2004) heißt es unter Punkt 1:
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Der Bund kann gemäß Privatbahngesetz 2004, BGBl. I/39, vom 30. April 2004, Finanzierungsbeiträge für die Schieneninfrastruktur von Haupt- und Nebenbahnen gewähren, deren Betreiber ein im Bundesbahngesetz nicht angeführtes Eisenbahnunternehmen ist. Mit der Gewährung dieser Finanzierungsbeiträge sollen folgende Ziele erreicht werden:
.) Sicherstellung eines modernen und leistungsfähigen Schienenverkehrs, der auch zu künftigen infrastrukturellen Ansprüchen im Eisenbahnbereich genügen kann.
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Moderner - leistungsfähiger Schienenverkehr - mit Dampfloks - auf einer Touristenbahn? Hallo?