Du liegst, wie sehr oft falsch! Noch einmal: Eine Dienstanweisung hat mit Recht nichts zu tun! Eine Dienstanweisung ist kein Gesetz, also kann es auch keine "gesetzeskonforme Tatbestände" geben, denn ein Tatbestand ist die Gesamtheit aller tatsächlichen Voraussetzungen eines Gesetzes für eine Rechtsfolge! Weitere Ausführungen zum Thema Recht und Gesetz erspare ich dir und mir, weil du scheinbar nicht verstehen kannst/willst, dass es hier nirgends um ein Gesetz geht.
Wozu dann die Sachverhaltsdarstelung bei der Behörde deinerseits, wenn es kein Gesetz gibt, dass den Sachverhalt regelt? Zur Info: dann währe die Behörde, welchen den ordnungsgemäßen Betrieb gemäß den gesetzlichen Maßstäben und Normen ja nicht Zuständig...