Winterdampf am Semmering und andere Sichtungen am Dreikönigstag 2017

  • Du liegst, wie sehr oft falsch! Noch einmal: Eine Dienstanweisung hat mit Recht nichts zu tun! Eine Dienstanweisung ist kein Gesetz, also kann es auch keine "gesetzeskonforme Tatbestände" geben, denn ein Tatbestand ist die Gesamtheit aller tatsächlichen Voraussetzungen eines Gesetzes für eine Rechtsfolge! Weitere Ausführungen zum Thema Recht und Gesetz erspare ich dir und mir, weil du scheinbar nicht verstehen kannst/willst, dass es hier nirgends um ein Gesetz geht.

    Wozu dann die Sachverhaltsdarstelung bei der Behörde deinerseits, wenn es kein Gesetz gibt, dass den Sachverhalt regelt? Zur Info: dann währe die Behörde, welchen den ordnungsgemäßen Betrieb gemäß den gesetzlichen Maßstäben und Normen ja nicht Zuständig...

  • Zum Abschluss, soferne es keine signifikanten, neuen Informationen zum Thema gibt: Viele Menschen - offenbar auch du - setzen Sachverhalte mit Tatsachen gleich. Ein Sachverhalt ist lediglich der Gegenstand einer Aussage. Ein Sachverhalt ist solange fiktiv, bis er einer Überprüfung (wer immer diese durchführt) unterzogen und verifiziert wurde. Dann wandelt er sich zur wahren Aussage, zur Tatsache. Wurde er hingegen für falsch eingestuft (= falsifiziert), handelt es sich um eine „negative Tatsache“, die keinen Sachverhalt darstellt. Wäre dem in diesem Falle so gewesen, hätte man sich bei Infra keinesfalls die Arbeit gemacht, eine Dienstanweiung zu ändern. Ergo: Es hat "etwas" nicht gepasst und mit der neuen Anweisung wurde dieser Missstand beseitigt, wobei die neue Anweisung den damit Befassten nachweislich (also gegen Unterschrift) zur Kenntnis gebracht werden muss. Und das geschieht sicher nicht aufgrund einer vernachlässigbaren Kleinigkeit. Welche Auswirkungen diese neue Anweisung haben wird, werden wir in Zukunft sehen.

  • Zum Abschluss, soferne es keine signifikanten, neuen Informationen zum Thema gibt: Viele Menschen - offenbar auch du - setzen Sachverhalte mit Tatsachen gleich. Ein Sachverhalt ist lediglich der Gegenstand einer Aussage. Ein Sachverhalt ist solange fiktiv, bis er einer Überprüfung (wer immer diese durchführt) unterzogen und verifiziert wurde. Dann wandelt er sich zur wahren Aussage, zur Tatsache. Wurde er hingegen für falsch eingestuft (= falsifiziert), handelt es sich um eine „negative Tatsache“, die keinen Sachverhalt darstellt. Wäre dem in diesem Falle so gewesen, hätte man sich bei Infra keinesfalls die Arbeit gemacht, eine Dienstanweiung zu ändern. Ergo: Es hat "etwas" nicht gepasst und mit der neuen Anweisung wurde dieser Missstand beseitigt, wobei die neue Anweisung den damit Befassten nachweislich (also gegen Unterschrift) zur Kenntnis gebracht werden muss. Und das geschieht sicher nicht aufgrund einer vernachlässigbaren Kleinigkeit. Welche Auswirkungen diese neue Anweisung haben wird, werden wir in Zukunft sehen.

    Was, dass laut deiner Sachverhaltsdarstellung bei der Behörde, und damit den gesetzlichen Bestimmungen zufolge, hat nicht gepasst?!?
    Eine Änderung von Dienstanweisungen kann viele Gründe haben, nicht nur, dass es irgendwann einmal ein Auftreten von einer Behörde, oder eine Sachverhaltsdarstellung von einem Halblustigen gibt...
    Und wenn ein Gegenstand einer Sachverhaltsdarstellung "fiktiv" wäre dann könnte jeder behaupten, dass ein User westbahn im hiesigen Forum, über ein anderes, von ihm betriebens Forum ein terroristisches Netzwerk, mit dem Ziel, Eisenbahnen in Österreich zu sabotieren, unterhält...
    Klar wäre hier nur eines: das Ganze ist eine klare und ganz üble Verleumdung, wo dann die Ermittlungen gegen jene Person getätigt wird, die den Sachverhalt eingebracht hat. Gratuliere also, du hast so eben den Tatbestand der Verleumdung, und da du in Geschäftsinteressen eingreifst, in Verbindung mit geschäftsschädigendem Verhalten zugegeben...