Das Ende der alten ÖBB-Berechtigungsausweise

  • Die alten ÖBB-Berechtigungsausweise verlieren am 31.12.2017 (endlich) ihre Gültigkeit: Ab 01.01.2018 sind die alten Berechtigungsausweise ungültig und jeder TFZf muss einen "Führerschein" und eine "Bescheinigung" haben, wie es die EU Richtlinie 2007/59/EG und die daraus abgeleiteten Bestimmungen des Eisenbahngesetz verlangen. Die Schrottbediener (vor allem die der Dampfloks) fahren derzeit ja alle noch mit dem von den ÖBB ausgestellten Berechtigungsausweisen. Nachdem es im Verzeichnis der bestellten sachverständigen Prüfer für Triebfahrzeugführer (Download der Liste) so gut wie keine Prüfer für Dampfloks (aber auch alten Elektro- oder Dieseltriebfahrzeuge) gibt, wird es ab nächstem Jahr interessant, wenn es um Sonderfahrten mit ebendiesen Triebfahrzeugen geht, weil sich die Frage stellen wird, wie die TFZf zur entsprechenden Bescheinigung gekommen sind, wenn es keine Prüfer dazu gibt.