Wann darf...

  • Nachdem es ja derzeit die bekannte Diskussion rund um den Vorstand von ÖBB-PV und seinem Ausflug am RailJet-Führerstand gibt, erlaube ich mir, ein sinngemäß passendes Rätsel einzustellen:

    Unter welchen Voraussetzungen darf ein staatlich geprüfter Lokführer auf einer Fahrzeugreihe fahren, obwohl er keinen entsprechenden Eintrag in seiner Bescheinigung (vulgo Typenprüfung) für diese Reihe hat. Und ich wiederhole: Er ist bereits geprüft, womit "Ausbildungsfahrten" nach §5 der Triebfahrzeugführer-Verordnung nicht gemeint sind. Auch nicht gemeint ist ein "Lotse", aber der steuert ja nicht - könnte er natürlich, wenn er die entsprechende Bescheinigung hat. Und weil wir uns hier in einem Fachforum befinden, würde ich auch gerne die gesetzliche Grundlage meiner hier gestellten Frage wissen.

  • Steht wahrscheinlich in irgendeinem Anhang zum EisbG 1957, in Bezug zum 9. Teil/Triebfahrzeugführer/1. Hauptstück/Allgemeines/Triebfahrzeugführer, §§ 124ff.


    Suchen werde ich den Anhang nicht, Fachforum hin oder her. Ich habe in meinem Brotberuf genug mit Paragrafen zu tun gehabt, wenn auch nicht im Eisenbahnmetier.

    dr. bahnsinn - der Forendoktor