Nachdem es ja derzeit die bekannte Diskussion rund um den Vorstand von ÖBB-PV und seinem Ausflug am RailJet-Führerstand gibt, erlaube ich mir, ein sinngemäß passendes Rätsel einzustellen:
Unter welchen Voraussetzungen darf ein staatlich geprüfter Lokführer auf einer Fahrzeugreihe fahren, obwohl er keinen entsprechenden Eintrag in seiner Bescheinigung (vulgo Typenprüfung) für diese Reihe hat. Und ich wiederhole: Er ist bereits geprüft, womit "Ausbildungsfahrten" nach §5 der Triebfahrzeugführer-Verordnung nicht gemeint sind. Auch nicht gemeint ist ein "Lotse", aber der steuert ja nicht - könnte er natürlich, wenn er die entsprechende Bescheinigung hat. Und weil wir uns hier in einem Fachforum befinden, würde ich auch gerne die gesetzliche Grundlage meiner hier gestellten Frage wissen.