...ist aber auch nicht wirklich ein Problem, wer sollte die NÖVOG davon abhalten, eine Einstellung wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit im Sinne des §28 EisbG zu beantragen.
Ich meine nicht die rechtliche Seite. Sollten Vereine, Dorferneuerung, Bevölkerung und Medien vereint gegen die Einstellung der Dampfzüge mobil machen, kann es schnell passieren, dass sich Landespolitiker auf ihre Seite schlagen. Da kann der Stindl noch so viel auf den § 28 EisbG pochen.