Noch einmal: Privatbahnen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind... Ja, im Sinne dieses Bundesgesetzes, aber nicht im Sinne der realen Eigentümer der Bahnen.
Das Ganze wurde deswegen so geregelt, damit die "Privatbahnen", die ja eben keine "Bundesbahnen" sind, über Antrag Geldmittel vom Bund bekommen. Weiters sind diese Geldzuwendungen nicht Gesellschaftssteuerpflichtig und den "Privatbahnen" werden 66% der Kommunalsteuern erlassen. Es fehlt also bei der Liste des BMVIT lediglich der Zusatz "Privatbahnen im Sinne des Privatbahngesetzes", weil wie wolltest du das Gesetz sonst benennen? Nichtbundesbahnengesetz etwa?