Im Pariser Metrosystem gibt es in den Verbindungstunnels für die Fussgeher des Öfteren eine Einbahnregelung. Jetzt hat eine schwangere Frau, die es gewagt hat, eine Abkürzung zu machen, eine Strafe von 60.-- Euro kassiert.
Schwangere benutzt Fussgängertunnel des Pariser Metro gegen die Einbahn: 60 Euro Strafe
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grubenhunt -
4. März 2018 um 10:51 -
Erledigt
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Und was hat das damit zu tun, dass die Frau im dritten Monat schwanger war?
Gelten aufgrund dieses Zustandes Regeln für sie nicht? -
Ob die Höhe der Strafe sinnvoll ist, darüber lässt sich streiten. Warum es nicht nur eine Verwarnung gegeben hat? Ich könnte mir gut vorstellen, dass man sich auch dort ähnlich uneinsichtig zeigte. Oder wollte man einfach einen Grund, damit die eigene Schwangerschaft in der Zeitung steht (Geltungsdrang?). Denn vor den 3 Monaten sagt es normaler Weise niemand und mit 3 Monaten schafft man auch noch ein paar Meter Umweg (außer man ist am Weg zur Kloschüssel).
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Da setzt wohl bei den Ordnungsfanatikern der Verstand aus. Einer schwangeren Frau eine Abkürzung verwehren ist wohl a bissl sehr belämmert.
Ausserdem, wie KFNB geschrieben hat, es gibt auch sowas wie Verhältnismässigkeit. Schwarzfahren kostet, wie auch im Artikel steht, in Paris nämlich nur 50.-- Euro.
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In Paris heisst es auch: Touristen, aufgepasst!
Letzten Freitag haben sich zwei österreichische Touristen, die sich in den Gängen der Metro-Station Bastille verirrt haben, an einen RATP-Angestellten gewendet. der hat ihnen nicht weitergeholfen, sondern ihnen ein Strafmandat wegen Gehens gegen die Einbahn (mittlerweile nur mehr 25.--Eur) verpasst.