[Linz] Schwarzfahrer-Kontrollor-Kontroverse einmal umgekehrt: Kontrollor attackiert Schwarzfahrer

  • Aufregung um Ticketkontrolle in Linz

    Aufregung gibt es über eine aus dem Ruder gelaufene Ticketkontrolle in Linz. Ein Video zeigt, wie ein Kontrolleur einen Mann, der ohne gültige Fahrkarte unterwegs war, in den Schwitzkasten nimmt und zu Boden wirft.

    Straßenbahnbetreiber Linz AG und die Sicherheitsfirma Securitas kündigten an, den Vorfall genau aufklären zu wollen, bei dem Passanten mit dem Handy mitgefilmt hatten. Auf dem drei Minuten langen Video ist zu sehen, wie ein Mann mit brutaler Körperkraft festgehalten wird. Ein Mann - offensichtlich ein Kontrolleur - nimmt ihn in den Schwitzkasten. Als der Mann aufstehen will, wirft der andere ihn zu Boden und hält ihn weiter fest. Erst als die von Passanten alarmierte Polizei eintrifft, entspannt sich die Situation. Der Vorfall ereignete sich auf dem Linzer Hauptplatz.
    Straßenbahnfahrgast von Kontrolleur beschimpft
    Bei dem Opfer der Attacke handelte es sich um einen 41-jährigen Tiroler, der gerade in Linz eine Wohnung bezieht. Er sei, sagte er im Gespräch mit dem ORF, mit einer Kurzstreckenkarte eine Station zu weit gefahren, nämlich fünf Stationen statt vier, und dann von einem Kontrolleur aufgehalten worden.
    Da er ja eine gültige Karte gekauft hatte, habe er nicht eingesehen, dass er als Schwarzfahrer bezeichnet werde, und habe keine Strafe zahlen wollen. Daraufhin habe der Kontrolleur einen sehr rüden Ton angeschlagen und ihn mit derben Schimpfworten bedacht. Der Tiroler sagte, er habe sich das nicht bieten lassen wollen und sei einfach weggegangen. Dann sei er plötzlich von zwei Männern gegen eine Mauer gedrückt und festgehalten worden. Erst als der Kontrolleur von vorhin auch aufgetaucht sei, habe er erkannt, dass die drei offensichtlich zusammengehörten. Es kam zu den auf Video festgehaltenen Szenen, in denen er brutal zu Boden geworfen wurde.
    Linz AG verlangt volle Aufklärung
    Bei der Linz AG heißt es, der Fall sei bereits bekannt. Man habe von der Firma Securitas, die die Kontrolleure stellt, volle Aufklärung verlangt. Peter Maier, Niederlassungsleiter der Securitas in Oberösterreich, sagte am Vormittag, man sei dabei, den Vorfall aufzuarbeiten.
    Er habe noch nicht mit allen Mitarbeitern sprechen können. Zur auf Video festgehaltenen Vorgehensweise sagte er, man sehe nur einen Teil des Vorfalles. Man müsse auch wissen, was vorher passiert sei. Grundsätzlich dürften seine Mitarbeiter, abgesichert durch einen OGH-Entscheid, das Anhaltungsrecht bis zum Eintreffen der Polizei durchsetzen.
    Opfer will Anzeige erstatten
    Die nächtliche Aktion wird jedenfalls Folgen haben: Der 41-Jährige ließ seine Verletzungen - ein Bluterguss und Schürfwunden - im Krankenhaus dokumentieren und kündigte an, Anzeige zu erstatten.

    ORF OÖ

    dr. bahnsinn - der Forendoktor

  • Zitat

    Grundsätzlich dürften seine Mitarbeiter, abgesichert durch einen OGH-Entscheid, das Anhaltungsrecht bis zum Eintreffen der Polizei durchsetzen.


    Ja, besonders intellligent, denn die Polizei lässt den Angehaltenen wieder laufen, und zwar ohne Feststellung des Nationales, weil die Polizei das Schwarzfahren nicht selbst wahrgenommen hat. So sinnvoll kann ein OGH-Entscheid sein.

  • Da er ja eine gültige Karte gekauft hatte, habe er nicht eingesehen, dass er als Schwarzfahrer bezeichnet werde, und habe keine Strafe zahlen wollen.

    Ich kaufe mir auch immer eine Fahrkarte von Wien bis Kufstein und fahr damit nach Innsbruck. :S


    Grundsätzlich dürften seine Mitarbeiter, abgesichert durch einen OGH-Entscheid, das Anhaltungsrecht bis zum Eintreffen der Polizei durchsetzen.

    Aber mit angemessener privater Gewaltausübung und bei Kontrollorganen die sich ausgewiesen haben. Und nicht in Schulhofmanier im Schwitzkasten (Ausbildung ist wohl zu teuer).

  • Schau, das nützt nichts! Der OGH-Entscheid ist für die Fische! Die Polizei darf nur im Rahmen der geltenden Gesetze einschreiten. Bei einer Verwaltungsübertretung darf die Polizei nur einschreiten, wenn sie (der Polizist) die Verwaltungsübertretung mit eigenen Augen (=eigene dienstliche Wahrnehmung; auf frischer Tat) gesehen hat. Wenn die bei der Haltestelle stehen und das Verkehrsmittel weg ist, können 100 Schwarzkappler dort stehen, die Polizei ist nicht berechtigt, Ausweise zu verlangen oder gar Zwangsmaßnahmen setzen.

    §35 Verwaltungsstrafgesetz

    Festnahme
    Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dürfen außer den gesetzlich besonders geregelten Fällen Personen, die auf frischer Tat betreten werden, zum Zweck ihrer Vorführung vor die Behörde festnehmen, wenn
    1. der Betretene dem anhaltenden Organ unbekannt ist, sich nicht ausweist und seine Identität auch sonst nicht sofort feststellbar ist oder
    2. begründeter Verdacht besteht, daß er sich der Strafverfolgung zu entziehen suchen werde, oder
    3. der Betretene trotz Abmahnung in der Fortsetzung der strafbaren Handlung verharrt oder sie zu wiederholen sucht.

    Natürlich können die Schwarzkappler Anzeige erstatten, aber ohne Daten des Schwarzfahrers wird das problematisch. Und wenn der Schwarzfahrer weiß, wie es geht, zieht er - sobald die Polizei kommt - von dannen - unbehelligt.

    Es gab erst vor kurzem eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes, wonach eine Polizistin bei einer "Bahnsteigsperre" eine Ausweisleistung unter Drohung von Gewalt (Festnahme) forderte. Die Amtshandlung war schlichtweg rechtswidrig.


    BTW: Mit dem rechtswidrigen Angriff der ÖBB-Bediensteten ist das "körperliche Zurückhalten" des Klägers gemeint.

    2 Mal editiert, zuletzt von westbahn (22. März 2018 um 19:42)

  • Linz AG will wieder selbst kontrollieren

    Nachdem eine Ticketkontrolle in einer Straßenbahn in Linz am Mittwoch eskaliert ist, überlegt die Linz AG, den Vertrag mit der zuständigen Sicherheitsfirma Securitas auslaufen zu lassen.

    Generaldirektor Erich Haider überlege, in Zukunft wieder eigenes Personal für die Kontrollen einzusetzen, so eine Sprecherin der Linz AG. Zwei Kontrolleure hatten am Mittwochabend einen Tiroler zu Boden gerissen und verletzt. Der Mann hatte ein Ticket für vier Stationen gelöst, fuhr aber fünf.
    „Sehr rüden Ton angeschlagen“
    Da er ja eine gültige Karte gekauft hatte, habe er nicht eingesehen, dass er als Schwarzfahrer bezeichnet werde, und habe keine Strafe zahlen wollen. Daraufhin habe der Kontrolleur einen sehr rüden Ton angeschlagen und ihn mit derben Schimpfworten bedacht. Der Tiroler sagte, er habe sich das nicht bieten lassen wollen und sei einfach weggegangen. Dann sei er plötzlich von zwei Männern gegen eine Mauer gedrückt und festgehalten worden.
    Erst als der Kontrolleur von vorhin auch aufgetaucht sei, habe er erkannt, dass die drei offensichtlich zusammengehörten. Es kam zu den auf einem Video festgehaltenen Szenen, in denen er brutal zu Boden geworfen wurde.

    ORF OÖ

    dr. bahnsinn - der Forendoktor

  • In Österreich ist es für den, "der weiß, wie man es richtig macht", kein Problem, schwarz zu fahren und man hat in 99,9% keine Handhabe dagegen. Wie oben ausgeführt (und das sind Fakten :D ) darf die Polizei nur dann amtshandeln, wenn sie eine Verwaltungsübertretung selbst sehen. 3 Schwarzkappler und ein "Schwarzfahrer" an der Haltestelle ohne Verkehrsmittel zählt demnach elf. Es gibt kein Recht der Polizei, hier eine "Anschriftenfeststellung" durchzuführen (siehe oben), durch entsprechend "harschem" Auftreten lassen sich jedoch viele "überreden", die Adresse herauszurücken. Der "Rechtskundige" verabschiedet sich freundlich und zieht ab. In Wien hilft man sich, indem die Gemeinde die Polizeibeamten auch in deren Freizeit (außer Dienst) gratis fahren lässt, der Dienstausweis gilt als Ticket. Kommt es zu einer Kontrolle, spricht der Kontrollor den Polizeibeamten an und der kann sich in den Dienst stellen. Damit wird der Schwarzfahrer "auf frischer Tat betreten" und der Polizist hat alle Rechte in Bezug auf Befehls- und Zwangsgewalt. Selbstverständlich können diese Indienststellungen als Überstunden geltend gemacht werden.

    Es gibt in Österreich auch das strafrechtliche Delikt der "Erschleichung einer Leistung". Das Problem: Es gibt so gut wie keine rechtskräftigen Verurteilungen, weil der Vorsatz schlichtweg nicht nachgewiesen werden kann. Anders ist dies in Deutschland: Dort gibt es eine bundesweite Erfassung aller Schwarzfahrer, egal ob der in München, Berlin oder Stuttgart schwarzfährt. Und dann ist der Vorsatz an sich schon nach dem zweiten Eintrag unter Umständen nachweisbar.

    In diesem Fall war es kein Schwarz- sondern ein Graufahren. Als Graufahrer werden insbesondere die Personen betrachtet, die einen Fahrausweis besitzen, dieser im Sinne der Beförderungsbestimmungen jedoch kein gültiger Fahrausweis ist. Die Zuordnung zielt insbesondere darauf ab, dass kein vorsätzliches Handeln vorliegt. Der „klassische“ Graufahrer ist der Tourist ohne Ortskunde, der in Unkenntnis der Tarifbestimmungen nicht den richtigen Fahrausweis erworben hat bzw. diesen nicht oder falsch entwertet hat. Uneinheitliche Tarifbestimmungen tragen dazu bei, dass der Graufahrer glaubt, im Besitz eines gültigen Fahrausweises zu sein.Die Schwierigkeit besteht darin, den Grau- vom Schwarzfahrer zu unterscheiden. Ist jemand z.B. ortsunkundig und hat seinen Fahrausweis deshalb nicht entwertet, weil er es gewohnt ist, diesen entwertet aus dem Automaten zu erhalten oder ist dies nur ein Vorwand, um die Beförderungsleistung zu erschleichen?

    Eine neue Variante des Schwarzfahrens führt zurzeit zu juristischen Debatten und Prozessen. Immer mehr Personen fahren gekennzeichnet ohne Fahrschein (Beispiel: T-Shirt mit dem Aufdruck „Ich fahre schwarz“) mit dem Argument, dass es dann keine Erschleichung und somit nicht strafbar sei. Während die Polizei die Auffassung vertritt, auch offen erkennbares Schwarzfahren sei eine Straftat, ist es inzwischen zu ersten Freisprüchen gekommen. Auch auf Diskussionsseiten von Jurafakultäten geht der Trend eher zur Verneinung einer Strafbarkeit. Weitere Prozesse vor Gericht laufen zurzeit. Es gibt bereits Urteile "in beide Richtungen".

  • In diesem Fall war es kein Schwarz- sondern ein Graufahren. Als Graufahrer werden insbesondere die Personen betrachtet, die einen Fahrausweis besitzen, dieser im Sinne der Beförderungsbestimmungen jedoch kein gültiger Fahrausweis ist. Die Zuordnung zielt insbesondere darauf ab, dass kein vorsätzliches Handeln vorliegt. Der „klassische“ Graufahrer ist der Tourist ohne Ortskunde, der in Unkenntnis der Tarifbestimmungen nicht den richtigen Fahrausweis erworben hat bzw. diesen nicht oder falsch entwertet hat.

    Die "mini" Fahrkarte ist ja nicht der Standard, sondern eine speziell Karte. Spätestens beim 4 Halt hätte er aussteigen müssen, auch in seiner gewohnten Umgebung (Tirol) kann man wohl zählen.
    Ich kaufe mir ja auch keine Hundekarte und tituliere mich dann als Graufahrer.

  • Nachdem es in meiner Familie zwei AnwältInnen gibt, haben sich diese auch schon oft Menschen angenommen, die beschuldigt wurden, schwarz gefahren zu sein. Die Verfahren wurden bislang immer zu Gunsten der "Schwarzfahrer" entschieden. Hier ein Auszug aus der sehr umfangreichen Stellungnahme:

    ...
    § 863 ABGB legt einer nicht ausdrücklichen Handlung nur dann einen bestimmten Erklärungswert bei, wenn mit Überlegung aller Umstände kein vernünftigen Grund vorhanden ist, an diesem Erklärungswert zu zweifeln. Das Gesetz verlangt also, dass man alle Umstände des Lebenssachverhalts in Betracht zieht und dass dabei unzweifelhaft festgestellt wird, dass das Verhalten vernünftigerweise nicht anders ausgelegt werden kann als im Sinne der präsumtiven Willenserklärung. Es wird somit ein sehr strenger Maßstab angelegt (FN 69). Maßgebend ist dabei der sog "Empfängerhorizont (FN 70)". Es ist nun zweifelsohne kein von vornherein unwesentlich erscheinender "Umstand", dass man bei verschiedenen Verkehrsmitteln im Fahrzeug selbst kein Ticket erwerben kann, beispielsweise in der Wiener U-Bahn, in deren Züge bekanntlich auch keine Fahrscheinautomaten aufgestellt sind. Von der Organisation dieser Verkehrsmittel her muss man daher unbedingt schon vor dem Einsteigen seine Fahrkarte lösen, denn danach ist dies nicht mehr möglich. Wie muss also ein redlicher vernünftiger Beobachter das Einsteigen eines Fahrgastes in ein derartiges Verkehrsmittel auffassen? Offenbar dahingehend, dass dieser Fahrgast bereits über eine Fahrkarte verfügt, denn ansonsten wäre er ja ein Schwarzfahrer. Dass sich die einsteigende Person tatsächlich bereits zuvor eine Fahrkarte besorgt hat, kann nun der Wahrheit entsprechen oder (Schwarzfahrer) nicht. Jedenfalls handelt es sich dabei um keine Willenserklärung, sondern um eine Wissenserklärung: Durch das Einsteigen in ein solches Verkehrsmittel gibt man nicht zu verstehen, dass man einen Beförderungsvertrag schließen möchte, sondern dass man bereits einen Beförderungsvertrag geschlossen hat (was, wie bereits gesagt, richtig oder falsch sein kann) (FN 71).

    Es erscheint daher schon vom Ansatz her merkwürdig, wenn man meint, im Einsteigen läge eine konkludente Vertragsannahme. Aber davon abgesehen: Wem würde eigentlich die angeblich konkludente Vertragsannahme zugehen? Jede Annahmeerklärung, erfolgt sie nun ausdrücklich oder konkludent, wird unstreitig erst wirksam, wenn sie dem Vertragspartner zugegangen ist (§ 862a Satz 1 ABGB). Dies ist nach allgemeiner österr. (FN 72) und deutscher (FN 73) Ansicht der Fall, wenn die Erklärung in den Machtbereich des Oblaten gelangt, sodass dieser unter den üblichen Voraussetzungen von ihr Kenntnis nehmen kann. Ob ein solcher Machtbereich des Oblaten in concreto vorliegt, darf nicht lebensfremd entschieden werden (FN 74). Es ist vielmehr im Einzelfall zu prüfen, ob nach den Gepflogenheiten des Verkehrs die Erwartung berechtigt ist, dass der Oblat tatsächlich Kenntnis von der Annahmeerklärung erhält (FN 75).

    Wie steht es nun beispielsweise bei der Wiener U-Bahn? Unmöglich ist zunächst sicherlich, den gesamten U-Bahnbereich schlichtweg zum Machtbereich im zuvor genannten Sinn, also quasi zu einem riesigen Briefkasten zu erklären, mit dem Gedanken, dass alles, was dort geschieht, der U-Bahngesellschaft zur Kenntnis gelangen könnte. Eine derartige Kenntnisnahmemöglichkeit wäre rein theoretischer Natur und ist daher als völlig lebensfremd abzulehnen. Zumindest denkbar wäre jedoch, einen Zugang der angeblich konkludenten Annahmeerklärung zum U-Bahnbetreiber über seine Mitarbeiter anzunehmen. Bei genauerer Betrachtung wäre aber auch dies verfehlt. So ist alleinige Aufgabe des U-Bahnfahrers, den Zug zu chauffieren. Die Annahme, er wäre hinsichtlich Willenserklärungen von Fahrgästen als Bote oder gar Vertreter der U-Bahngesellschaft anzusehen, wäre ziemlich gekünstelt. Gleiches gilt auch für die U-Bahnangestellten, die mit der über Videokameras erfolgenden Aufsicht des U-Bahnbereichs betraut sind, denn ihre Tätigkeit beschränkt sich auf den Sicherheitsbereich (Unfälle, Feuer, Überfälle usw). Sonstige Personen, denen in Vertretung oder als Bote der U-Bahngesellschaft die angeblich konkludente Vertragsannahme zugehen könnte, sind nicht ersichtlich (FN 76). Zumindest für die U-Bahn dürfte daher die hM, ein einsteigender Fahrgast nähme durch sein Einsteigen konkludent das Realoffert seines Vertragspartners an, nicht nur wegen Fehlens der Eindeutigkeit seines Verhaltens (§ 863 ABGB), sondern auch wegen Fehlens des Zugangs (§862a ABGB) der Annahmeerklärung abzulehnen sein.

    Im Unterschied zur Wiener U-Bahn kann man in sehr vielen anderen Verkehrsmitteln, etwa in den meisten Bussen oder in der Grazer und Wiener Straßenbahn, auch noch in der Fahrgastkabine einen Fahrschein erwerben, zumeist beim Fahrzeuglenker selbst, zuweilen aber auch bei einem aufgestellten Automaten. Wie ist nun dieser "Umstand" (§ 863 ABGB) zu berücksichtigen? Es erscheint verfehlt, wenn von der überwiegenden österr. Meinung gleichsam wie mit einer Blitzlichtaufnahme ausschließlich das Einsteigen in das Verkehrsmittel betrachtet wird. Es erscheint vielmehr geboten, zu beachten, wie sich ein einsteigender Fahrgast gleich nach dem Einsteigen verhält. Geht er sofort zum Fahrer und besorgt sich eine Fahrkarte, so löst sich das Vertragsschließungsproblem in Luft auf. In diesem Moment kommt nämlich ganz sicher ein Vertrag zustande. Macht der Fahrgast demgegenüber keine Anstalten, beim Fahrer ein Ticket zu erwerben, so gibt er ihm damit zu verstehen, bereits über ein solches zu verfügen. Dass dem wirklich so ist, kann wiederum - weil Wissenserklärung - richtig oder falsch sein. Jedenfalls erscheint die Ansicht absurd, wer ohne Fahrkarte in ein Verkehrsmittel einsteigt und keine Anstalten macht, sich ein Ticket beim Fahrer zu besorgen, lege ein Verhalten an den Tag, dass nicht anders als eine Vertragsannahmeerklärung gewertet werden könne (§ 863 ABGB).

    Wie ist es nun zu erklären, dass bis dato die herrschende österr. Ansicht in diese merkwürdige Richtung geht? Möglicherweise liegt der Grund hierfür in den schon etwas älteren Urteilen des OGH, in denen er über Schadenersatzansprüche von Fahrgästen abzusprechen hatte, die sich beim Einsteigen in ein öffentliches Verkehrsmittel schwer verletzt hatten (FN 77). Durch die Behauptung, bereits durch das Einsteigen wäre der Beförderungsvertrag perfekt geworden, konnte das Höchstgericht den Verunfallten einen vertraglichen Schadenersatzanspruch gewähren. Um dies zu erreichen ist jedoch, und darauf hat Rummel (FN 78) zutreffend hingewiesen, gar nicht nötig, den Vertrag für schon geschlossen zu erklären. Ein Schadenersatzanspruch nach vertraglichen Grundsätzen entspringt in solchen Fällen nämlich ohne weiteres aus dem Rechtsinstitut der cic.

    Summa summarum muss die Ansicht, das Einsteigen in das öffentliche Verkehrsmittel stelle eine konkludente Vertragsannahme dar, abgelehnt werden.
    ...

    3 Mal editiert, zuletzt von westbahn (25. März 2018 um 14:43)

  • Sicherheitsfirma bedauert Vorfall

    Das brutale Vorgehen zweier Kontrolleure bei der Ticketkontrolle eines Fahrgastes schlägt auch fünf Tage danach noch hohe Wellen. Am Montag nahm dazu erstmals der Geschäftsführer der betroffenen Sicherheitsfirma dazu Stellung.

    Wie berichtet war vergangenen Mittwochabend ein Tiroler mit seinem Kurzstrecken-Fahrschein in Linz eine Station zu weit mit der Straßenbahn gefahren, was bei der Ticketkontrolle dann zur Eskalation geführt hatte, bei der der Tiroler von den Kontrolleuren zu Boden gedrängt und gewürgt worden war . Gegenüber ORF OÖ Redakteurin Bettina Graf betonte der Geschäftsführer der betroffenen Sicherheitsfirma, Martin Wiesinger: „Zuerst muss ich sagen, dass mir dieser Vorfall in der Intensität unendlich leid tut, was ich auch dem Bürgermeister und dem Auftraggeber bereits ausgedrückt habe.“
    Fehlverhalten auf beiden Seiten
    Der Vorfall selber sei eine Kombination aus zwei Dingen, wie Martin Wiesinger meint: „Das eine ist eine eklatante Fehlleistung der Kontroll-Organe, das andere ist ein Fahrgast, der ohne Fahrschein gefahren ist und versucht hat, sich der Kontrolle auf alle möglichen Arten zu entziehen.“ Der Fahrgast habe den Kontroll-Organen den Ausweis nicht gezeigt und danach sei er davon gegangen: „Er hat es schlicht unmöglich gemacht, dass unsere Mitarbeiter den Job richtig machen, was aber deren Verhalten in keiner Weise entschuldigen kann.“
    Mitarbeiter von Dienst suspendiert
    Auf die Frage inwieweit die beiden Mitarbeiter bereits befragt worden seien, und was mit ihnen passieren werde, meint Wiesinger: „Die Mitarbeiter sind selbstverständlich bereits befragt worden. Sie sind selbstverständlich auch von diesem Dienst suspendiert und werden bei der Linz AG auch nicht mehr eingesetzt werden.“
    Ansonsten gebe es eine offizielle Ermittlung, den Ermittlungsergebnissen könne er nicht vorgreifen. Mit dem betroffenen Tiroler versuche man Kontakt aufzunehmen, so Wiesinger. Allerdings würde die Polizei dessen Namen aus Datenschutzgründen nicht herausgeben. Was die Sicherheitsfirma angeht, spricht der Geschäftsführer von einem bereits entstandenen Imageschaden.
    Keine Interviews der Linz AG am Montag
    Sämtliche Interviewanfragen am Montag bei der Linz AG wurden abgelehnt, die Begründung: Das laufende Verfahren nach dem Vorfall und die ebenfalls laufenden Überlegungen, die Kontrollen wieder durch eigenes Personal durchführen zu lassen.

    ORF OÖ

    dr. bahnsinn - der Forendoktor

  • Nanu? Offensichtlich weiß die OÖN bereits mehr:
    Jetzt fix: Linz AG setzt nur noch eigene Kontrolleure ein
    LINZ. Nach Vorfall bei Fahrschein-Überprüfung in Linzer Straßenbahn wird Vertrag mit der Sicherheitsfirma nicht mehr verlängert


    112 Millionen Fahrgäste fahren pro Jahr mit den Linz Linien, im Schnitt drei Prozent sind ohne Ticket unterwegs. Bild: VOLKER WEIHBOLD
    Nach einem Gespräch zwischen Bürgermeister Klaus Luger (SP) und Linz-AG-Generaldirektor Erich Haider ist nun alles klar: Die Linz AG verzichtet in Zukunft auf Kontrolleure von Fremdfirmen, um die Tickets der Linz-Linien-Fahrgäste zu überprüfen. "Unser Ziel ist es, die Kontrollen wieder selbst zu übernehmen", sagt Luger, zugleich Aufsichtsratschef der Linz AG. Das soll in der nächsten Vorstandssitzung in der Woche nach Ostern beschlossen werden.
    Polizei wertet Videos aus
    Einen Zeitplan für die Umsetzung gibt es aber noch nicht: Die Linz AG will den Vertrag mit der Firma securitas, die derzeit die insgesamt 35 Kontrolleure stellt, auslaufen lassen. Das dürfte Ende des Jahres sein. Ab dann werden Mitarbeiter der Linz AG kontrollieren. Nur in den Spitzenzeiten sollen Fremdfirmen mithelfen: "Die Federführung muss bei der Linz AG liegen." Bisher hatte das Unternehmen lediglich Schulungen und Aufsicht über.
    Auslöser für das Umdenken ist der Fall eines 41-jährigen Tirolers, der am Mittwoch vergangener Woche bei einer Ticket-Kontrolle auf dem Hauptplatz von zwei Mitarbeitern beschimpft, zu Boden gerissen und verletzt wurde. Mehr dazu lesen Sie hier. Passanten filmten den Vorfall, der in der Hofgasse eskalierte, und verständigten die Polizei. Dort wurde gestern das Video-Material der Zeugen sowie von Überwachungskameras in der Straßenbahn und der Altstadt ausgewertet und mit Aussagen der Mitarbeiter und Zeugen abgeglichen.
    Doch warum sollen Linz-AG-Kontrolleure besser arbeiten als Kollegen von Fremdfirmen? "Sie tun sich leichter, mit Fingerspitzengefühl zu kontrollieren", sagt Luger. Die Arbeit der securitas sei großteils nach dem Buchstaben des Gesetzes richtig gewesen. "Mitarbeiter des eigenen Unternehmens können leichter im Sinne der Kunden kulant handeln." Der Fall sei aber nur Auslöser: "Mich erreichen immer wieder Mails von Kunden, die wenig Verständnis für die unflexible Verhaltensweisen der Kontrollore zeigen. Das wollen wir jetzt ändern."
    42.000 Schwarzfahrer entlarvten die 35 Kontrolleure der Firma Securitas im Vorjahr bei 1,3 Millionen Kontrollen in Straßenbahnen und Bussen der Linz AG. Insgesamt waren 2017 drei Prozent der 112 Millionen Passagiere Schwarzfahrer. Sie müssen 65 Euro plus den Fahrschein zahlen.
    Quelle: http://www.nachrichten.at/oberoesterreic…in;art4,2851619
    Unterstrichen: Kann mir das wer erklären?