Aktuelles vom ÖBB Cityjet eco

  • Zitat

    Wenn die Türen abgesperrt sind, warum braucht es dann auch noch eine Aufsicht?


    Hier geht es um die Sicherheit bzw. den Fluchtweg bei einem außergewöhnlichen Ereignis. Wenn die letzten beiden Türen, auf der rechten und linken Seite, abgesperrt sind, darf sich niemand zwischen der vorletzten Türe und Zugende aufhalten (Ausnahme: WC-Geher). Sollte es krachen oder Feuer ausbrechen und jemand befindet sich in diesem Bereich (eben ein Lulu-Geher), muss der ZUB dem Reisenden die schnellste Fluchtmöglichkeit zeigen. Sonst steht der arme Kerl vor den abgesperrten Türen, kann weder rechts noch links raus und verbrennt. :P Würden die ersten beiden Türen (rechts und links) abgesperrt sein, dürfte sich der Zug nicht in Bewegung setzen, da es dann für den TFZf keine Fluchtmöglichkeit gäbe.

    Zitat

    Wie werden eigentlich die Bedarfshalte geregelt, übernimmt der Türknopf die Aufgabe der Haltewunschtaste?

    Ja.

    Zitat

    und die Schüler im Zug freuten sich übers WLAN...

    Es ist davon auszugehen, dass alle Schüler Flatrate haben, schließlich haben die Schienenbusse auch kein WLAN.

  • @Draisinenfan

    Tatsächlich steht am Türknopf ja auch "Haltewunsch" dran. Der Desiro ML wird ja schon heute auf Strecken mit Bedarfshalten eingesetzt, da hat man schon daran gedacht ;)

    Mit freundlichen Grüßen

    *Möwengeräusche*

  • Wenn die letzten beiden Türen, auf der rechten und linken Seite, abgesperrt sind, darf sich niemand zwischen der vorletzten Türe und Zugende aufhalten (Ausnahme: WC-Geher)

    Und warum darf man sich dann im Normalfall zwischen letzter Tür und Füherstand befinden? Dort könnte man ja genauso eingesperrt werden...

  • Der Grundsatz lt. ZSB19 lautet, dass Fahrzeuge beim Absperren von gestörten Einstiegstüren nur dann mit Reisenden besetzt sein dürfen, wenn:
    - je Zugseite mindestens eine und
    - je Wagenende mindestens eine Einstiegstür uneingeschränkt benutzbar ist oder
    - an einem Wagenende mit zwei abgesperrten Einstiegstüren der Zutritt in den benachbarten Wagen sichergestellt ist -> am Zugende muss daher mindestens eine Tür benutzbar sein

    Das ist kein Spezifikum beim CJ und Talent, nur schwieriger zu lösen als bei anderen Fahrzeugen. Beispiel Dosto von Meidling nach Wiener Neustadt. Sind im ersten Wagen hinter der Lok die ersten beiden Türen rechts und links versperrt (keine Fluchtmöglichkeit, da der Übergang logischerweise auch abgesperrt ist), muss der ganze Wagen abgesperrt werden. Sind in der Gegenrichtung die beiden ersten Türen im Steuerwagen rechts und links abgesperrt, muss der Wagen geräumt und mit der Lok umfahren werden. Hier hätte sonst der TFZf keine Fluchtmöglichkeit.

  • Ich beziehe mich auf dieses Wort

    Wagenende

    und bin selber einmal spitzfindig:

    Der Desiro ML, Talent etc. haben am Wagenende keine Tür, zwischen letzter Tür und Wagenende befinden sich Sitzgruppen. Dann ist der Führerstand. Wenn man des Gesetz buchstäblich auslegt, was ja so mancher Qerulant tut und dann Anzeige erstattet...

    Im Übrigen ist mir schon klar, dass das Gesetz sinnvoll ist. Wenn der Schlafwagen an Zugende oder Zugspitze ist und die Eingangstür des Schlafwagens ist zum benachbarten Wagen orientiert und in der Kuchl brennts, sind die Reisenden eingesperrt. Weil in dem Fall, wie es der Teufel will, ist der Schlafwagenschaffner sicher grad beim Kollegen etwas holen und von den Reisenden hat sicher keiner einen Vierkant für die abgesperrte Übergangstür am Zugende.

    Nur ob das Gesetz so beim Desiro oder anderen Triebwagen Sinn macht?

    2 Mal editiert, zuletzt von grubenhunt (14. September 2019 um 08:14)

  • Weil du es gleich dreimal falsch ausführst: Es handelt sich hier keinesfalls(!) um ein Gesetz, sondern um eine ÖBB-interne Betriebsvorschrift (und hier um eine Zusatzbestimmung zur Betriebsvorschrift (ZSB)), auch wenn sie vom BMVIT genehmigt werden muss - und in "Paragrafen" ausgeführt ist. Daher kann/könnte man deswegen auch keine Anzeige erstatten, um ein Verwaltungsstrafverfahren anzustoßen. Und ja, so wie es im Probebetrieb gehandhabt wird, ist es nicht betriebsvorschriftenkonform.

  • Dann ändert man halt die Betriebsvorschrift, denn Vorschriften sind kein Selbstzweck.

    Mit freundlichen Grüßen

    *Möwengeräusche*