Achtung, die 3km pro Minute sind das Minimum, das ich aus dem Pöchlarnbeispiel errechnet habe. Es können auch mehr sein.
Aktuelles vom ÖBB Cityjet eco
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Bei meiner Fahrt heute am Cityjet eco wurde mir bekannt gegeben, dass die 10 Minuten Ladezeit nur in sog. Schnittstellenbahnhöfen möglich sind. Während der Fahrt dauert es fast drei Mal so lange, weil bei dem Energiebedarf die Fahrleitung glühen würde. Diese Schnittstellenbahnhöfe gibt es noch nicht (geplant ist u.A. Wr. Neustadt), zudem sind die jetzigen STA nicht für die Schnellladung geeignet.+ Bahnfahrer, KFNB X, Werner, 2020.01, 5047.090, EN 466 Wiener Walzer, Klosterwappen, Erwin Tisch
- grubenhunt, J-C, Draisinenfan, 5047erFan -
westbahn schrieb:
Bei meiner Fahrt heute am Cityjet eco wurde mir bekannt gegeben, dass die 10 Minuten Ladezeit nur in sog. Schnittstellenbahnhöfen möglich sind.
westbahn schrieb:
Während der Fahrt dauert es fast drei Mal so lange, weil bei dem Energiebedarf die Fahrleitung glühen würde.
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Na zum Glück weiß das die Fahrleitung nicht, denn 3.000 kW zieht so mancher Güterzug auf Dauer.
+ Bahnfahrer, KFNB X, Werner, 2020.01, 5047.090, EN 466 Wiener Walzer, Klosterwappen, Erwin Tisch
- grubenhunt, J-C, Draisinenfan, 5047erFan -
Das passt aber eh.
in einem Schnittstellenbahnhof 120km / 10min = 12km/min
in einem "normalen" Bahnhof oder auf freier Strecke 3-4km/min, wie ich oben errechnet habe. -
westbahn schrieb:
Oha! Da bräuchte man geschätzt fünf parallele Batteriestrings mit jeweils eigenem Ladeanschluss, um die Ströme pro Anschlusspunkt in einem einigermaßen vernünftigen Rahmen zu halten.
westbahn schrieb:
Wenn man auf der Niedervoltseite/Zwischenkreisseite abgreift, sind die Ströme entsprechend höher (etwa Faktor 10, somit um 2.000A oder mehr). Und dann ist auch die Seite der Unterwerke zu berücksichtigen: Alte UWs lösen bereits bei 1000A aus (z.B. Pottendorf) neue UWs lösen bei 2000A aus, aber damit werden oft Bereiche bis zu 30km versorgt.
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Aja, ergänzend noch eine Personalmeldung zum Kamptalbetrieb mit CJ: Nachdem manche Bahnsteige zu kurz sind, muss die letzte Tür auf der rechten und linken Seite abgesperrt werden. Normal dürfte der CJ so nicht fahren, ein Zub muss sich jetzt bei der vorletzten Tür postieren und darf niemanden nach hinten lassen. Ein anderer Zub übernimmt den Fahrkartenverkauf im Zug, da es in den kleinen Stationen keinen Automaten gibt. Lustiges Detail am Rande: Befindet sich das WC im hinteren Teil des CJ (also zwischen vorletzter und letzter Türe, die abgesperrt ist), müsste der Zub den Lulugeher zwischen vorletzter Türe und WC begleiten. So ist es zumindest vorgesehen.+ Bahnfahrer, KFNB X, Werner, 2020.01, 5047.090, EN 466 Wiener Walzer, Klosterwappen, Erwin Tisch
- grubenhunt, J-C, Draisinenfan, 5047erFan -
Solange er nicht über die Schulter schauen muss.
Wenn die Türen abgesperrt sind, warum braucht es dann auch noch eine Aufsicht? -
KFNB X schrieb:
Wenn die Türen abgesperrt sind, warum braucht es dann auch noch eine Aufsicht?
dr. bahnsinn - der Forendoktor -
Der Teil hinter der letzten Tür war jedenfalls mit einer Kette abgesperrt, und die hintere Fahrertür war offen...
Wie werden eigentlich die Bedarfshalte geregelt, übernimmt der Türknopf die Aufgabe der Haltewunschtaste?
Ein paar Leute entlang der Strecke haben ziemlich interessiert hergeschaut, und die Schüler im Zug freuten sich übers WLAN...
Hier noch ein Bild vom R6239 von gestern aus Horn
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Wenn die Türen abgesperrt sind, warum braucht es dann auch noch eine Aufsicht?
Hier geht es um die Sicherheit bzw. den Fluchtweg bei einem außergewöhnlichen Ereignis. Wenn die letzten beiden Türen, auf der rechten und linken Seite, abgesperrt sind, darf sich niemand zwischen der vorletzten Türe und Zugende aufhalten (Ausnahme: WC-Geher). Sollte es krachen oder Feuer ausbrechen und jemand befindet sich in diesem Bereich (eben ein Lulu-Geher), muss der ZUB dem Reisenden die schnellste Fluchtmöglichkeit zeigen. Sonst steht der arme Kerl vor den abgesperrten Türen, kann weder rechts noch links raus und verbrennt.Würden die ersten beiden Türen (rechts und links) abgesperrt sein, dürfte sich der Zug nicht in Bewegung setzen, da es dann für den TFZf keine Fluchtmöglichkeit gäbe.
Wie werden eigentlich die Bedarfshalte geregelt, übernimmt der Türknopf die Aufgabe der Haltewunschtaste?
und die Schüler im Zug freuten sich übers WLAN...
+ Bahnfahrer, KFNB X, Werner, 2020.01, 5047.090, EN 466 Wiener Walzer, Klosterwappen, Erwin Tisch
- grubenhunt, J-C, Draisinenfan, 5047erFan -
@Draisinenfan
Tatsächlich steht am Türknopf ja auch "Haltewunsch" dran. Der Desiro ML wird ja schon heute auf Strecken mit Bedarfshalten eingesetzt, da hat man schon daran gedacht -
westbahn schrieb:
Wenn die letzten beiden Türen, auf der rechten und linken Seite, abgesperrt sind, darf sich niemand zwischen der vorletzten Türe und Zugende aufhalten (Ausnahme: WC-Geher)
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Der Grundsatz lt. ZSB19 lautet, dass Fahrzeuge beim Absperren von gestörten Einstiegstüren nur dann mit Reisenden besetzt sein dürfen, wenn:
- je Zugseite mindestens eine und
- je Wagenende mindestens eine Einstiegstür uneingeschränkt benutzbar ist oder
- an einem Wagenende mit zwei abgesperrten Einstiegstüren der Zutritt in den benachbarten Wagen sichergestellt ist -> am Zugende muss daher mindestens eine Tür benutzbar sein
Das ist kein Spezifikum beim CJ und Talent, nur schwieriger zu lösen als bei anderen Fahrzeugen. Beispiel Dosto von Meidling nach Wiener Neustadt. Sind im ersten Wagen hinter der Lok die ersten beiden Türen rechts und links versperrt (keine Fluchtmöglichkeit, da der Übergang logischerweise auch abgesperrt ist), muss der ganze Wagen abgesperrt werden. Sind in der Gegenrichtung die beiden ersten Türen im Steuerwagen rechts und links abgesperrt, muss der Wagen geräumt und mit der Lok umfahren werden. Hier hätte sonst der TFZf keine Fluchtmöglichkeit.+ Bahnfahrer, KFNB X, Werner, 2020.01, 5047.090, EN 466 Wiener Walzer, Klosterwappen, Erwin Tisch
- grubenhunt, J-C, Draisinenfan, 5047erFan -
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Hier zwei Fotostrecken mit dem Cityjet eco:
Die Fahrgastinanspruchnahme auf der Kamptalbahn war überschaubar.dr. bahnsinn - der Forendoktor -
Selten so leer Züge am Schweinbarther Kreuz gesehen. Aber das ist ja zu weit weg von St. Pölten.
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Ich beziehe mich auf dieses Wort
westbahn schrieb:
Wagenende
Der Desiro ML, Talent etc. haben am Wagenende keine Tür, zwischen letzter Tür und Wagenende befinden sich Sitzgruppen. Dann ist der Führerstand. Wenn man des Gesetz buchstäblich auslegt, was ja so mancher Qerulant tut und dann Anzeige erstattet...
Im Übrigen ist mir schon klar, dass das Gesetz sinnvoll ist. Wenn der Schlafwagen an Zugende oder Zugspitze ist und die Eingangstür des Schlafwagens ist zum benachbarten Wagen orientiert und in der Kuchl brennts, sind die Reisenden eingesperrt. Weil in dem Fall, wie es der Teufel will, ist der Schlafwagenschaffner sicher grad beim Kollegen etwas holen und von den Reisenden hat sicher keiner einen Vierkant für die abgesperrte Übergangstür am Zugende.
Nur ob das Gesetz so beim Desiro oder anderen Triebwagen Sinn macht?Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von grubenhunt ()
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Weil du es gleich dreimal falsch ausführst: Es handelt sich hier keinesfalls(!) um ein Gesetz, sondern um eine ÖBB-interne Betriebsvorschrift (und hier um eine Zusatzbestimmung zur Betriebsvorschrift (ZSB)), auch wenn sie vom BMVIT genehmigt werden muss - und in "Paragrafen" ausgeführt ist. Daher kann/könnte man deswegen auch keine Anzeige erstatten, um ein Verwaltungsstrafverfahren anzustoßen. Und ja, so wie es im Probebetrieb gehandhabt wird, ist es nicht betriebsvorschriftenkonform.+ Bahnfahrer, KFNB X, Werner, 2020.01, 5047.090, EN 466 Wiener Walzer, Klosterwappen, Erwin Tisch
- grubenhunt, J-C, Draisinenfan, 5047erFan -
Dann ändert man halt die Betriebsvorschrift, denn Vorschriften sind kein Selbstzweck.