Sichtungen 2019

  • Schon einmal einen Blick in die Signalvorschrift V2 gemacht? Nein? Beispiel:

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    13 II. Hauptsignale

    § 3 Allgemeine Bestimmungen

    (1) Hauptsignale zeigen an, ob der anschließende Gleisabschnitt befahren werden darf; sie können überdies auf die im Weichenbereich zulässige Fahrgeschwindigkeit hinweisen.

    (2) Hauptsignale gelten grundsätzlich für Zugfahrten, in Haltstellung auch für Verschubfahrten.
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  • Schon einmal einen Blick in die Signalvorschrift V2 gemacht? Nein? Beispiel:

    KFNB X' Beitrag aufmerksam lesen: "In diesem Zusammenhang" bezieht sich auf die Anzeige am Monitor, nicht auf die Signalvorschrift. Deshalb ist die Frage sehr wohl erlaubt, ob der Begriff als Information für am Bahnsteig stehende Personen verwendet werden muss.

    dr. bahnsinn - der Forendoktor

  • Ja, das verstehe ich natürlich! Auch die Bahn muss sich - wie die Schmierblätter dieses Landes mit ihren Triebwerks-, Lokfahrer- und lenker-Investigativreportern - an das intelligezreduzierte und - zusätzlich erschwerend - bahnfahrende Klientel anpassen... Dieses ist natürlich mit dem Begriff Zugfahrt heillos überfordert, das Wort Autofahrt hingegen kennt aber wieder jeder, oder?

  • Oida, das ist doch irgendwo lächerlich. Der Fahrgast weiß schon, was eine Zugfahrt ist und wenn's eine Verschubfahrt ist, ist's irgendwo auch irrelevant. Für den Fahrgast fährt immer noch in der Regel ein Zug durch. Macht also keinen Unterschied. Man muss den Fahrgast mit weiteren betrieblichen Details nicht belästigen, das macht es im Grunde genommen also einfacher ;)

    Mit freundlichen Grüßen

    *Möwengeräusche*

  • Ja, das verstehe ich natürlich! Auch die Bahn muss sich - wie die Schmierblätter dieses Landes mit ihren Triebwerks-, Lokfahrer- und lenker-Investigativreportern - an das intelligezreduzierte und - zusätzlich erschwerend - bahnfahrende Klientel anpassen... Dieses ist natürlich mit dem Begriff Zugfahrt heillos überfordert, das Wort Autofahrt hingegen kennt aber wieder jeder, oder?

    Reine Ablenkung, weil sachliche Argumente fehlen. Die Information der Fahrgäste am Bahnsteig über durchfahrende Züge muss sich nicht an Signal- oder sonstige betriebsrelevante Vorschriften halten, sondern hat logischen und verständlichen Grundsätzen zu folgen. Das bisherige "Zug fährt durch" war für alle verständlich, während "Zugfahrt" eher nichtssagend ist. Dass es hier eben Leute gibt, die der Meinung sind, die bisherige Information sei verständlicher gewesen, ist ihr gutes Recht. Akzeptiere es einfach, dass es auch andere Meinungen gibt, als hier ständig auf deinem Lieblingsthema, der angeblichen Volksverblödung, der hier angeblich auch das Wort geredet wird, herumzureiten. Es ödet mittlerweile an.

    dr. bahnsinn - der Forendoktor

  • Zitat

    Reine Ablenkung, weil sachliche Argumente fehlen.

    Ja, sicher! Weil man bei den Begriffen Zugfahrt und Zug fährt durch die überüberdrüber Argumente bringen kann, gell? Ich bin dafür, die Anzeigen in diesem Fall überhaupt dunkel zu schalten, die Lautsprecheransagen reichen und lesen - geschweige denn den Begriff Zugfahrt verstehen - kann eh kaum einer!


    Zitat

    Die Information der Fahrgäste am Bahnsteig über durchfahrende Züge muss sich nicht an Signal- oder sonstige betriebsrelevante Vorschriften halten,

    Warum nicht? Wo steht das? Wer bestimmt das? Die können hinschreiben, was sie wollen!

  • Die können hinschreiben, was sie wollen!

    Eh. Habe ich etwas anderes behauptet? Oder wie interpretierst du den Satz "Die Information der Fahrgäste am Bahnsteig über durchfahrende Züge muss sich nicht an Signal- oder sonstige betriebsrelevante Vorschriften halten"? Noch einmal gaaaanz langsam zum Mitlesen: Sie müssen sich NICHT halten! Heißt im Umkehrschluss: Sie können hinschreiben, was sie wollen. Nur verständlich und logisch sollte es halt sein

    dr. bahnsinn - der Forendoktor

  • Die Durchsage lautet übrigens:
    Achtung Zugfahrt Bahnsteig X. Kinderwagen und andere Gegenstände bitte festhalten.

    Zu einer Sichtung:
    Heut morgen war ein Kärntner 4746 am R22282.

    stillgelegt.