REX-Entgleisung im Bahnhof Steeg-Gosau

  • Zitat

    Warum nicht? Er wollte mit dem (illegal verwendeten) Zweitschlüssel noch schnell umstellen, der CityJet war schon im Ankommen und der Verschieber dachte, es geht sich noch aus.

    Er sieht den Cityjet kommen und stellt die Weiche noch schnell Richtung Gleis ohne Bahnsteig? Wäre unlogisch.

    Zitat

    Fraglich ist halt, wie das erste Drehgestell "richtig" auf Gleis 1 landen konnte, und fraglich ist auch, warum das AS den CJ so weit vorne demoliert hat.

    Das habe ich überlesen, muss aber klar zustimmen. Wenn das vordere Drehgestell im Gleis 1 war, passt der Kollisionspunkt nicht. Eine mögliche Erklärung wäre für mich, dass das vordere Drehgestell nicht im Gleis 1 sondern zwischen Gleis 1 und 3 war und erst wieder durch das überfahrene AS, dem nachschiebenden Rest der Garnitur oder dem Bahnsteig in Richtung 1 gedrückt würde.

    Auf Gleis 1 sind 60/70 erlaubt, in die Abzweigung auf Gleis 3 nur 40 km/h.

    Meine neue Theorie: Weiche 2 stand immer in die Ablenkung, da der Cityjet aber mit deutlich mehr als 40 km/h unterwegs war, kletterte er auf und entgleiste. Die hinteren Drehgestelle waren aufgrund der geringeren Geschwindigkeit (Bremsung durch Entgleisung) in der Lage in die Ablenkung zu fahren.

  • Die Info mit dem Zweitschlüssel stammt aus der Betriebsleitung. Mir wurde inzwischen mitgeteilt, was dort wirklich passiert ist. Allerdings ist das so tragisch und extrem vorschriftswidrig, leichtsinnig und betriebsgefährlich, dass ich - was an sich bei mir nicht üblich ist - erst dann veröffentliche, wenn ich diese Info verifizieren kann. Die Salzkammergutbahn war immer schon etwas "extriges", die haben seit Jahrzehnten ihre eigenen Suppen gekocht und es war ein Extrembeispiel für Vertuschungen. Aber - wie man sieht - alles kann man nicht vertuschen.

  • Aktualisierung: Im November wurde die Weiche vom Verschub aufgefahren und das Riegelschloss beschädigt. Daraufhin wurde vom Sicherungsdienst ein Schubriegelschloss angebracht. Am Unfalltag hätte dieses Schloss abmontiert und das Riegelschloss mit den Riegelstangen instandgesetzt werden sollen. Der Sicherungsdienst hat dazu den Ersatzschlüssel mitgenommen und als Schutzmaßnahme wurden Keine Fahrten eingeführt. Wie viele Zugfahrten so durchgeführt worden sind, ist derzeit unbeannt. Jedenfalls wurde dann für Zug 3415 auch Keine Fahrten aufgehoben und mit Grünlicht Frei 40 die Einfahrt signalisiert. Es gibt vom Sicherungsdienst noch keine Aussagen dazu und man will den Unfall voll dem Fahrdienstleiter zuschieben. Noch dazu kommt, dass Zug 3415 die signalisierte Geschwindigkeit von 40Km/h erheblich überschritten hat. Folgende Möglichkeiten sind stellbar: Einfahrt von Oa auf Gleis 1 mit Frei 40, gleichzeitige Einfahrt von Oa auf Gl 1 und von Goi auf Gl 2 auch mit Frei 40 und die Einfahrt von Oa auf Gl 2 mit Frei 40. Die Ausfahrt von Gl 1 Ri Oa ist Frei 60 und von GL 2 Ri Oa frei VZG 70. Wobei die kurze Einfahrt faktisch nicht genutzt wird, da aufgrund der Bahnsteigsituation (Haltepunkte) nur bei Verspätung von Obertraun kommend auf Gleis 1 gefahren wird und somit gleich die Durchfahrt gestellt wird.

  • Folgende Möglichkeiten sind stellbar: Einfahrt von Oa auf Gleis 1 mit Frei 40, gleichzeitige Einfahrt von Oa auf Gl 1 und von Goi auf Gl 2 auch mit Frei 40 und die Einfahrt von Oa auf Gl 2 mit Frei 40. Die Ausfahrt von Gl 1 Ri Oa ist Frei 60 und von GL 2 Ri Oa frei VZG 70.

    Somit gilt von Obertraun kommend, egal welches Gleis, immer Vmax 40. Sieht bei einer allfälligen Überschreitung für den Tfzf auch nicht gut aus.

    Einmal editiert, zuletzt von KFNB X (25. Februar 2019 um 13:14)

  • sollte der unfall nicht nach einem Jahr auf der seite vom BMVIT veröffentlicht sein. Wenn ja dass ist das Ministerium hier wenn ich es einmal salopp formoliere schlampig.

  • So steht es im UUG:

    ...
    §15 (3) Der endgültige Untersuchungsbericht ist von der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes zu veröffentlichen; dies so rasch wie möglich und möglichst nicht später als zwölf Monate nach dem Vorfall. Kann der endgültige Untersuchungsbericht nicht innerhalb von zwölf Monaten veröffentlicht werden, so ist jeweils jährlich ein Zwischenbericht zu erstellen und zu veröffentlichen.
    ...

    Das Problem: Wird dem nicht entsprochen - auch egal - es gibt nämlich keine Strafbestimmung, somit kann man die Behörde in dieser Sache auch nicht in den Arsch treten.

  • Das steht wieder in der Melde-Verordnung (MeldeVO). Auf Haupt- und vernetzten Nebenbahnen: Jede Entgleisung ist zu melden. Unverzüglich fernmündlich, wenn eine oder mehrere Personen getötet bzw. schwer verletzt wurden oder die Schadenshöhe voraussichtlich €500.000.- übersteigt; sonst schriftlich am folgenden Werktag.