Die Triebfahrzeugführer-Verordnung (TfVO) basiert (theoretisch immer noch) auf den §19 Abs. 4 und §51 Abs. 1 des Eisenbahngesetzes 1957. Problem: Den §51 gibt es nicht mehr, weswegen die TfVO so viel Wert ist wie ein Stück Klopapier. Aber scheinbar schlafen die zuständigen Leute im BMVIT oder es ist ihnen wurscht - oder auch beides!
Mangelhafte Eisenbahngesetzgebung in Österreich
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westbahn -
26. April 2019 um 19:42 -
Erledigt