Streckenabbau zwischen Oberschützen und Bad Tatzmannsdorf

  • gefunden in der BVZ Oberwart

    Laut Bescheid der BH Oberwart muss die Eisenbahnbrücke zwischen Oberschützen und Bad Tatzmannsdorf abgerissen werden. Die Gemeinden sind damit nicht glücklich.


    „Gefahr in Verzug“ oder „entsprechendem ihrem Alter in gutem Zustand“. Land will Abriss der Brücke, die Gemeinden sind dagegen, können aber nichts machen. | BVZ, zVg

    Die Eisenbahnbrücke über die B50 zwischen Bad Tatzmannsdorf und Oberschützen ist in die Jahre gekommen. Laut einem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Oberwart muss sie jetzt abgerissen werden. „Die Brücke ist weder begeh- und schon gar nicht befahrbar und stellt eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer auf der B50 dar“, bestätigt Burgenlands Baudirektor Wolfgang Heckenast auf Anfrage der BVZ.


    | BVZ

    Die Gemeinden Bad Tatzmannsdorf, Oberschützen und Oberwart wollen die Brücke, die sich im Eigentum des Unternehmens Schuch befindet, jedoch mit dem Ziel einer künftigen Nachnutzung erhalten und haben einen eigenen Gutachter beauftragt. Dieses Gutachten liegt der BVZ vor und besagt, dass die Brücke weder „einsturzgefährdet noch baufällig“ sei und „entsprechend ihres Alters in gutem Zustand“ sei. Lediglich der Holzgehweg und einige lose Stahlteile müssten laufend kontrolliert und wenn nötig lose Teile entfernt werden. Es gibt sogar ein Angebot der Gemeinden, die Brücke ins Eigentum zu übernehmen, doch bisher ohne Antwort des Landes.

    Hintergrund ist, dass die Gemeinden die Bahnstrecke oder zumindest die Brücke touristisch nutzen wollen – Stichwort Bahnverbindung Oberwart-Bad Tatzmannsdorf-Oberschützen. „Wir werden die Situation jetzt neu bewerten, auch was ein mögliches neues Projekt betrifft“, sagt Bad Tatzmannsdorfs Ortschef Gert Polster. Der Abriss der Brücke scheint jedenfalls beschlossene Sache zu sein, Einspruchsrecht gibt es für die Gemeinden in dieser Angelegenheit keine.

  • Da will wohl jemand Nägel mit Köpfen machen, denn bis eine Eisenbahnbrücke unter ihrem Eigengewicht zusammenbricht, muss schon einiges geschehen.

    Rausheben und daneben lagern ist keine Option?

  • Also ganz zu verstehen ist das dauernde Herumgesülze rund um aufgelassene Bahnen nicht wirklich. Die Brücke wird bescheidmäßig abgebrochen, und zwar ohne wenn und aber. Es glaubt doch niemand, dass dort in den nächsten tausend Jahren ein Zug fahren wird.


    Zitat

    Hintergrund ist, dass die Gemeinden die Bahnstrecke oder zumindest die Brücke touristisch nutzen wollen

    Was ist das denn für ein Unfug? Nur die Brücke touristisch nutzen? Als was denn?

  • Zitat

    Ist erst mal die Brücke weg, ist das Thema einer Wiederinbetriebnahme ein für allemal vom Tisch...

    Ich verstehe es nicht: Warum soll eine einmal aufgelassene Strecke irgendwann in den nächsten 1000 Jahren wieder in Betrieb genommen werden? So einen Vorgang hat es in Österreich noch nie gegeben und so wird es auch bleiben! Und selbst wenn, ja dann baut man die Brücke eben neu (die bis zu diesem Zeitpunkt sicher schon komplett hinüber ist), das macht das Kraut dann auch nicht mehr fett! Die einzige Situation, wo eine Strecke wieder belebt wurde, war die Rekonstruktion der Wiener Vorortelinie, aber im Unterschied zu dieser Strecke oder auch dem Teilstück der Wachaubahn/Donauuferbahn war die Vorortelinie "nur" eingestellt und nicht aufgelassen. Das ist ein großer, zumindest rechtlicher Unterschied.

    Und es gibt weitere Hürden: Eine aufgelassene Strecke ist keine Eisenbahn mehr, es gibt daher auch keine Wiederinbetriebnahme, sondern nur einen kompletten Neubau. Und der muss nach den heute geltenden Richtlinien erfolgen. Und da besagt die Eisenbahnbau- und betriebsverordnung, dass Neubauten nur in Streckenklasse D2 möglich sind, also 22,5t Radsatzlast bzw. 6,4t/m. Wie das bei dieser alten Brücke gehen soll, weiß ich nicht, um einen Neubau käme man also nicht herum. Dass bei Neubauten entsprechende Not- und Rettungswege vorhanden sein müssen, die das Streckenband erheblich verbreitern, nur einmal nebenbei.

    Ist eine Strecke aufgelassen, kann der damals für den Bau der Bahn Enteignete (bzw. deren gesetzlichen Erben) die Rückführung in sein Eigentum fordern. Grundlage ist das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz § 2. (1) Das Enteignungsrecht kann zu einer dauernden oder vorübergehenden Enteignung nur insoweit ausgeübt werden, als es die Herstellung und der Betrieb der Eisenbahn notwendig machen. So geschehen beispielsweise in Wolfsthal, wo ein Akademikerpaar, Betreiber eines Wellness-Hotels, ihren Grund erfolgreich zurückklagten, obwohl der Bürgermeister vollmundig versprach, das Trassenband freizuhalten. So können also auch Bürgermeister irren, wenn sie die Gesetze und Verordnungen nicht kennen. Dies ist übrigens ein Hauptgrund, weswegen die immer wieder gewünschte Verlängerung der S7 nach Bratislava nie gebaut werden wird, zumal die Kläger zudem starke politische Rückendeckung haben. Eine neuerliche Enteignung kann - heute bis zum Europäischen Gerichtshof - zehn Jahre und länger dauern. Kein Eisenbahnunternehmen tut sich das an, denn gebaut werden kann erst, wenn alle Enteignungen "durch" sind, weil man schwer auf die Schnelle einen "Bogen" rund um den Grund und Boden bauen kann, dessen Enteignung nicht genehmigt wurde.

  • Und da besagt die Eisenbahnbau- und betriebsverordnung, dass Neubauten nur in Streckenklasse D2 möglich sind, also 22,5t Radsatzlast bzw. 6,4t/m. Wie das bei dieser alten Brücke gehen soll, weiß ich nicht, um einen Neubau käme man also nicht herum.

    Welche Streckenklasse muss die Brücke als Neubau erfüllen? D2 ist es nicht ...

    Deswegen gibt es ja statt der Bahn seit geraumer Zeit immer den Verkehrsweg Radweg.