Zusammenstoß zwischen S-Bahn und DoSto-Zug zwischen Floridsdorf und Leopoldau

  • Wenn du so viel weißt, dann muss ja die Sachlage so klar und vor allem öffentlich ersichtlich sein, dass die SUB da nicht einmal etwas vertuschen könnte, wenn sie es wollte.

    Sofern die Informationen, die du hast, nicht öffentlich sichtbar sind, gehen wir hier ins Illegale.

    Mit freundlichen Grüßen

    *Möwengeräusche*

  • Seit wann sind Unfallvorgänge/-Akte "öffentlich ersichtlich"? Sie sind natürlich nicht öffentlich! Lediglich Eisenbahn- und Luftfahrtunfälle werden unter gewissen Umständen "veröffentlicht". Was die Bahn betrifft, ist zwar die SUB "verpflichtet", Unfallvorgänge zu veröffentlichen. Tut sie es nicht, auch egal, denn es gibt bei einer Verletzung dieser Verpflichtung keine Strafe - eines von vielen Gesetzen ohne Strafbestimmungen. Also darf man sich eben nicht wundern, wenn es zu dem einen oder anderen "Fall" keine Veröffentlichung gibt. Beispiel: Beim Semmering-Hoppala steht ja auch in keinem veröffentlichten Bericht, dass der TFZf schlichtweg eingepennt ist und schlaftrunken mehrere Vorschriften missachtet hat (völlige unterlassene Kommunikation, keine Bremsprobe nach dem vermeintlichen Ankuppeln des "Abschlepptriebfahrzeuges" usw.). Und bis zu dem Zeitpunkt, als im EBFÖ Fotos aus dem Tunnel veröffentlicht wurden, hat man der Bevölkerung (sogar im TV) einreden wollen, dass es "nur" eine Entgleisung war. Im Übrigen darf im (veröffentlichen) Untersuchungsbericht kein "Schuldiger" angeführt werden, da die Schuld ausschließlich durch ein Gericht festzustellen ist. Daher wird auch nie drinnen stehen, dass der TFZf Netflix geschaut hat: UUG 2005, §15/5: Die Ergebnisse des Untersuchungsberichtes gemäß Abs. 2 Z 7 dürfen im gerichtlichen Strafverfahren bei sonstiger Nichtigkeit nicht als Beweismittel zum Nachteil des Beschuldigten verwertet werden. Gemäß § 4 UUG 2005 haben Untersuchungen als ausschließliches Ziel die Feststellung der Ursache des Vorfalles, um Sicherheitsempfehlungen ausarbeiten zu können, die zur Vermeidung ähnlicher oder gleichartig gelagerter Vorfälle in der Zukunft beitragen können. Die rechtliche Würdigung der Umstände und Ursachen ist ausdrücklich nicht Gegenstand der Untersuchung! Es ist daher auch nicht der Zweck eines Untersuchungsberichtes, ein Verschulden festzustellen oder Haftungsfragen zu klären!

    2 Mal editiert, zuletzt von westbahn (27. August 2019 um 00:55)

  • Mittlerweile wurde festgestellt, dass der Tfzf "auf Netflix" und dadurch abgelenkt war... Ob das so im Untersuchungsbericht stehen wird, darf bei der Freunderlwirtschaft ÖBB <> SUB bezweifelt werden.

    Im Übrigen darf im (veröffentlichen) Untersuchungsbericht kein "Schuldiger" angeführt werden, da die Schuld ausschließlich durch ein Gericht festzustellen ist. Daher wird auch nie drinnen stehen, dass der TFZf Netflix geschaut hat: UUG 2005, §15/5: Die Ergebnisse des Untersuchungsberichtes gemäß Abs. 2 Z 7 dürfen im gerichtlichen Strafverfahren bei sonstiger Nichtigkeit nicht als Beweismittel zum Nachteil des Beschuldigten verwertet werden. Gemäß § 4 UUG 2005 haben Untersuchungen als ausschließliches Ziel die Feststellung der Ursache des Vorfalles, um Sicherheitsempfehlungen ausarbeiten zu können, die zur Vermeidung ähnlicher oder gleichartig gelagerter Vorfälle in der Zukunft beitragen können. Die rechtliche Würdigung der Umstände und Ursachen ist ausdrücklich nicht Gegenstand der Untersuchung! Es ist daher auch nicht der Zweck eines Untersuchungsberichtes, ein Verschulden festzustellen oder Haftungsfragen zu klären!

    Das heißt, du wolltest aus der Situation heraus, dass sie es gar nicht veröffentlichen dürfen, einen Beweis für die Freunderlwirtschaft ÖBB <> SUB konstruieren?

  • Ich kann jetzt nur über die genannten Fälle reden, da ich keine Überblick über alle habe. "In diesem Fall" ist der Unfall keine 2 Monate alt, das funktioniert mit 562 Tagen nicht. Der Fall Semmering ist auch komplexer, als die "einfache" Geschwindigkeitsüberschreitung der Mariazellerbahn, oder der abgeschlossene Hahn am Brenner.

  • Geh bitte! Was ist am Semmering komplex? Ein Zug bleibt wegen einer Zugtrennung stehen, der nachfolgende Zug muss ebenso stehen bleiben, er soll zurückgezogen werden. Der TFZf pennt ein, er glaubt, er wird abgeschleppt und löst schlussendlich auch noch die Bremsen, damit's noch schneller bergab geht! Und dann führt ein Eisenbahner, um zu vertuschen, den im Tunnel verletzten Lokführer mit dem Privatauto ins Spital und die Polizei erfährt über "die Entgleisung" aus dem Radio! Sehr komplex, gell? Das durchschaue ich in wenigen Minuten, ein minderbemittelter Modelleisenbahner mit einem IQ von 13 (12=Wurstsemmel, 14=Peitschenleuchte) schafft das in maximal drei Tagen! Aber die Profis im BMVIT brauchen zwei Jahre dazu!

    Einmal editiert, zuletzt von westbahn (28. August 2019 um 13:08)

  • Mittlerweile wurde festgestellt, dass der Tfzf "auf Netflix" und dadurch abgelenkt war... Ob das so im Untersuchungsbericht stehen wird, darf bei der Freunderlwirtschaft ÖBB <> SUB bezweifelt werden.

    Hallo westbahn, du scheinst ja sehr gut über den Fall informiert zu sein. Weißt du ob es zu dem Unfall mittlerweile schon neue Entwicklungen gibt? Wie sieht es mit straf- bzw. dienstrechtlichen Konsequenzen für den Tfzf aus, und mit welchen Konsequenzen muss ein Tfzf in solchen Fällen in Österreich üblicherweise rechnen?


    MFG