Verschubfahrt mit Nachspiel

  • Vorfall vom 14.08.2019; AB Verbund Austrian Thermal Power

    *VIDEO*

    Eine geschobene Zugfahrt, weil ein Vorsignal in Stellung Sig 6c sichtbar ist. Der Mitarbeiter befindet sich nicht an der "Spitze" des Zuges (oder Verschubteils), sondern er steigt auf den in Fahrtrichtung hinteren Übergang des Falls. Das ist gegen die Bestimmungen: "Der Mitarbeiter an der Spitze hat den Standort am Verschubteil so zu wählen, dass er die zu befahrenden Gleisabschnitte gut einsehen und die Signale (z.B. Verschubsignale) eindeutig erkennen kann. Er richtet sein Augenmerk in erster Linie auf Fahrzeuge im Verschubweg und auf (zustimmende) Signale." Das ist nicht der Fall. Die Geschwindigkeit der Garnitur ist meiner Schätzung nach am Schluss des Videos weit höher als 20km/h. Abgesehen davon hat der Typ weder einen Helm noch Sicherheitsschuhe oder -kleidung noch eine Signalfahne, von Verschubfunk ist auch keine Rede. Außerdem ist es auch so, dass bei dieser geschobenen Nebenfahrt (und das muss es aufgrund der Stellung des Vorsignals und den Angaben in der Bsb auch gewesen sein) durch das Fehlen einer Einrichtung zur Abgabe von Signal Achtung und der fehlenden Einrichtung für eine Notbremsung mit der Luftbremse am ersten Fahrzeug nur V/Max 20km/h zulässig sind. Zudem steht in der Bsb, dass bei geschobenen Bedienfahrten (Nebenfahrten) von bzw. zur AB Verbund Austrian Thermal Power „Wr A2“ ein Luftbremskopf zu verwenden ist. TFZf ist übrigens der Bruder eines sehr bekannten EBFÖ Users...

    Die Bsb sagt: Vmax 15 km/h in der gesamten Anschlussbahn ausgenommen Schrittgeschwindigkeit auf den Mattengleisen. Somit haben definitiv beide Spezialisten ein Problem da sich die Vmax aufgrund der bekannten Fahrzeuglänge der Falls, die sogar lesbar im Video mit 13,52m ersichtlich ist, locker errechnen lässt.

    Und abgesehen davon, wenn jemand offensichtlich so dumm ist und dabei nicht nur seine eigene Sicherheit leichtfertig aufs Spiel setzt, sondern auf alle einschlägigen Vorschriften pfeift und sich dabei auch noch filmen lässt.... Sachverhaltsdarstellung an die oberste Eisenbahnbehörde erfolgt.

    2 Mal editiert, zuletzt von westbahn (20. August 2019 um 02:17)

  • Nicht vorhandene Verschiebertritte sind leider noch immer nicht ausgestorben. Helm und Co. wären bei einem Sturz auch schon ziemlich egal gewesen.


    PS: Gar keine Kritik an der Wahl der Standfläche am Güterwagen?

  • Zitat

    Gar keine Kritik an der Wahl der Standfläche am Güterwagen?


    Ähm: Der Mitarbeiter befindet sich nicht an der "Spitze" des Zuges (oder Verschubteils), sondern er steigt auf den in Fahrtrichtung hinteren Übergang des Falls.


    Zitat

    Helm und Co. wären bei einem Sturz auch schon ziemlich egal gewesen.

    Gut, wenn er im Falle eines Falles (Wortspiel :P ) optimal zwischen die Schienen fällt und sich den Kopf anschlägt - würde der Helm helfen, wenn das Handy kaputt ist oder ihm aus der Hand fällt, muss er warten, bis ihm die Lok den Kopf rasiert. weil der Thomas bleibt ned stehen, der ist ja das erste Stück auch schon ohne Spitzenverschieber quasi blind gefahren.

    3 Mal editiert, zuletzt von westbahn (20. August 2019 um 16:54)