[WL] WL-Sicherheitsleute haben Lizenz zum Festnehmen

  • U-Bahn-Securitys dürfen festnehmen

    Der Sicherheitsdienst der Wiener Linien wird gerade aufgestockt. Er verfügt über weit mehr Rechte, als bisher bekannt war. Die Securitys dürfen Menschen sogar festnehmen. Eine entsprechende Gesetzesregelung hat die Wiener Polizei bestätigt.

    Online seit heute, 0.05 Uhr
    Die Sicherheitsmitarbeiter der Wiener Linien müssen für einen reibungslosen Fahrbetrieb sorgen und sind deshalb vereidigte Eisenbahnaufsichtsorgane mit speziellen Rechten. Sie dürfen etwa die Identität von Fahrgästen feststellen, aber auch Personen festnehmen. „Wenn jemand zum Beispiel Gegenstände aufs Gleis schmeißt, ein Fahrgast sich aggressiv verhält und auch nicht aufhört, wenn man ihn ermahnt, dann können ihn – in letzter Konsequenz – die Sicherheitsmitarbeiter festnehmen. Das ist im Eisenbahngesetz geregelt“, sagte Christoph Heshmatpour von den Wiener Linien gegenüber „Wien heute“.
    Polizei muss verständigt werden
    Gründe für eine Festnahme können auch sein, wenn Fluchtwege versperrt werden, jemand permanent die gelbe Sicherheitslinie überschreitet oder den Notstopp absichtlich unsachgemäß verwendet. Festgenommene werden – wenn notwendig mit speziellen Handgriffen – vom Bahnsteig wegbefördert. Spätestens dann ist aber die Polizei am Zug. Wenn die Securitys in bestimmten Fällen nach dem Eisenbahngesetz eine Festnahme aussprechen, müssen sie in weiterer Folge die Polizei verständigen und hinzuziehen, die dann diese Festnahme im weiteren Sinne vollzieht", sagte Irina Steirer von der Wiener Polizei.
    Der Sicherheitsdienst der Wiener Linien ist mit Pfefferschaum-Sprays, Bodycams und stichsicheren Westen ausgerüstet. Bis Jahresende soll die Zahl der Mitarbeiter von 90 auf 120 Personen aufgestockt sein. Zusätzlich investieren die Wiener Linien heuer 800.000 Euro in die Videoüberwachung. Inzwischen haben die Wiener Linien mehr als 13.000 Kameras in ihren Fahrzeugen und Gebäuden im Einsatz.
    U-Bahn-Bereich wird sicherer
    „Es gibt zahlreiche Videoüberwachungen, die natürlich der Polizei auch helfen, strafbare Handlungen zu eruieren und Straftäter auszuforschen. Weshalb man hier schon sagen kann, dass ein sehr hohes Niveau an Sicherheitsvorkehrungen durch die Wiener Linien, aber auch durch Sonderstreifen der Polizei herrscht“, so Steirer. Im Schnitt sieben bis acht Mal pro Tag fordert die Polizei Bildmaterial von den Wiener Linien an. Die Zahl sinkt jedoch seit Jahren. Es dürfte sich wohl herumgesprochen haben, dass hier überwacht wird.
    red, wien.ORF.at

    dr. bahnsinn - der Forendoktor

  • Abgesehen davon, dass diese EAOs nur in genau geregelten Fällen des Eisenbahngesetzes festnehmen dürfen - im Falle von "Schwarzfahren" dürfen sie es definitiv nicht - stelle ich mir das jetzt schon lustig vor, wenn die Security-Raskacheln, die kaum deutsch sprechen, jemanden festnehmen und dann die Festnahmemeldung sachlich völlig fehlerfrei kritzeln! Daher werden sich diese Festnahmen - wie auch bei den Bundesbahnen - in sehr engen Grenzen halten, weil der bürokratische Aufwand viel zu hoch ist! Der Festnehmer muss die Festnahmemeldung verfassen (die Polizei holt den Festgenommenen und die Festnahmemeldung nur ab) und die hat es in sich! Selbst wenn nur marginale Dinge oder Verständigungen (Grund der Festnahme, genaue gesetzliche Regelung usw.) fehlen - ist die Festnahme rechtswidrig - mit allen möglichen Folgen für den Festnehmenden. Da haben sich schon g'standene Polizisten Schwierigkeiten eingehandelt! Daher werden sich - davon gehe ich aus - vor allem anfangs - diverse selbsternannte Rambos recht schnell Schwierigkeiten einhandeln.

    Zudem: Offenbar haben die Verantwortlichen der WL da scheinbar etwas nicht ganz verstanden bzw. kommt es im Pressetext nicht richtig rüber: Bevor ein EAO von der Möglichkeit einer Festnahme Gebrauch machen darf, sind nach Möglichkeit immer die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, sprich die Polizei, zur Unterstützung anzufordern. Erst wenn deren Einschreiten nicht möglich ist bzw. zeitlich zu spät käme und alle anderen Mittel ausgeschöpft sind, ist eine Festnahme durch ein EAO zulässig. Vorrangig hat das EAO also den Betroffenen aufzufordern, die rechtswidrigen Handlungen zu unterlassen und seine Identität nachzuweisen. Wenn der Beschuldigte dies nicht tut, ist er aufzufordern das Eintreffen der Polizei abzuwarten. Erst wenn dies erfolglos bleibt, kommt die eigentliche Festnahme durch das EAO in Betracht, allerdings auch nur bei genau definierten Zuwiderhandlungen (siehe Fettdruck im unten angeführten Gesetzestext). Nach einer Festnahme muss sofort die nächstgelegene Polizeidienststelle verständigt und der Festgenommene der Polizei übergeben werden.

    § 30. (1) Eisenbahnunternehmen haben Eisenbahnbedienstete zur Überwachung des Verhaltens von Personen gegenüber Eisenbahnanlagen einer öffentlichen Eisenbahn, in auf öffentlichen Eisenbahnen betriebenen Schienenfahrzeugen und im Verkehr auf einer öffentlichen Eisenbahn zu bestimmen (Eisenbahnaufsichtsorgane). Die Überwachung schließt die der Ordnung auf den Bahnhofvorplätzen mit ein, sofern nicht die sonst zuständigen Organe zur Stelle sind. Bei Eisenbahnen, auf denen Zugangsrechte ausgeübt werden, hat die Überwachung auch das Verhalten der Eisenbahnbediensteten von Zugang ausübenden Eisenbahnunternehmen einzuschließen, soweit das für die Gewährung der Sicherheit und Ordnung der Abwicklung des jeweiligen Betriebes der Eisenbahn und des jeweiligen Verkehrs auf der Eisenbahn insgesamt erforderlich ist.

    (2) Die Eisenbahnaufsichtsorgane sind von der Behörde oder von Organen des Eisenbahnunternehmens, die von dieser hiezu ermächtigt wurden, in Eid zu nehmen. Eisenbahnaufsichtsorgane müssen bei Ausübung ihrer Überwachungstätigkeit mit einem Ausweis versehen sein, aus dem ihre Eigenschaft und ihre Überwachungsbefugnisse hervorgehen. Eisenbahnaufsichtsorgane, die sich zur Ausübung ihrer Befugnisse als nicht mehr geeignet erweisen, sind unverzüglich abzuberufen; dies ist der Behörde anzuzeigen.

    (3) Eisenbahnaufsichtsorgane dürfen Personen festnehmen, die sie bei einer Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen der §§ 43 Abs. 1, 46, 47 Abs. 1, 47a und 47b einschließlich derjenigen, die auf Grund einer Verordnung gemäß § 47c erlassen sind, auf frischer Tat betreten, sofern auch die übrigen Voraussetzungen des § 35 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52, vorliegen, aber kein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes einschreiten kann. Festgenommene Personen sind, wenn der Grund der Festnahme nicht schon vorher entfallen ist, von den Eisenbahnaufsichtsorganen dem nächsten Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes so bald wie möglich vorzuführen.

    Einmal editiert, zuletzt von westbahn (13. Oktober 2019 um 16:27)

  • Also ich war schon zu allen möglichen und unmöglichen Uhrzeiten in der Wiener U-Bahn und hatte noch keine "Rambos" in der Security erlebt...

    Ist es so schwer, Beiträge ohne diesen böswilligen Unterton zu verfassen?

    Mit freundlichen Grüßen

    *Möwengeräusche*

  • Also bitte, das sind durchgängig gestrandete Existenzen, die bei der Polizei die Aufnahmsprüfung nicht geschafft haben (das tun derzeit gut 80% nicht!!) und danach bei den ÖBB-Mongos oder den WiLis auf wichtig tun! Sie trauen sich zwar junge Mäderln anscheißen, wenn sie am Bahnsteig rauchen, wenn sie jedoch auf eine Ansammlung von Sandlern treffen (meist auch mit Hunden) dann sind die schneller weg wie ein Lärcherlschaß und rufen erst - genau - die Polizei, die sich dann mit diesem Gesocks abg'fretten muss. Und jetzt hat man scheinbar ein paar Leute, die drei Wörter Deutsch können, zum EAO vereidigt. Na ich freu' mich schon auf die ersten rechtswidrigen Festnahmen dieser Privat-Rambos - und ich werde sie auch gerne provozieren!

    Weiters: Mich würde es interessieren, ob die WL Securities die erforderliche physische (medizinische) und psychische Eignung haben und diese auch nachgewiesen haben, andernfalls man die Behörde informieren müsste, sofern die WL die Ermächtigung eingeholt haben, die EAO selber vereidigen zu dürfen? Bei einer ordentlichen Ausbildung zum EAO wird einem auch beigebracht, was manche Rambos sicher nicht gerne lesen werden, deeskalierend zu
    wirken.

    3 Mal editiert, zuletzt von westbahn (13. Oktober 2019 um 19:53)

  • Weißt du, der Unterschied zwischen mir und diesen Witzfiguren Securitys ist: Ich kenne mich ganz genau aus und decke jeden, der rechtswidrig in meine persönliche Freiheit eingreift, mit Klagen und Anzeigen richtiggehend zu! Und davon sind auch einige im RIS zu finden! ;)

  • Zufälligerweise bin ich mir ziemlich sicher, dass du kein Anwalt bist, also lass das mal stecken ;)

    Mit freundlichen Grüßen

    *Möwengeräusche*