Heizhaus Strasshof: Aberkennung des Museumsgütesiegels

  • Dem Schrotthofer Eisenbahn"museum" ist das Museumsgütesiegel aufgrund zahlreicher Mängel aberkannt worden. :D :P

    Wenn während der Geltungsdauer des Gütesiegels wesentliche Kriterien nicht mehr gegeben sind, kann die Aberkennung des Museumsgütesiegels durch die Jury erfolgen. Dazu ist eine Vorwarnung an das Museum sowie an die Trägerschaft des Museums erforderlich, um Gelegenheit zur Beseitigung der Mängel zu geben. Sollte es zu keiner Mängelbehebung kommen, wird die Aberkennung der Museumleitung mittels eingeschriebenem Brief mitgeteilt. Damit verbunden ist die Verpflichtung zur sofortigen Entfernung der Plakette Museumsgütesiegel aus dem öffentlich sichtbaren Bereich des Museums.

    Einmal editiert, zuletzt von westbahn (17. Oktober 2019 um 14:35)

  • Wenn während der Geltungsdauer des Gütesiegels wesentliche Kriterien nicht mehr gegeben sind, kann die Aberkennung des Museumsgütesiegels durch die Jury erfolgen.

    Sie haben das Gütesiegel 2009 erhalten und es wird immer für 5 Jahre verliehen. Somit ist es keine Aberkennung sondern eine nicht-Verlängerung. Was sich jetzt aber in den letzten 10 Jahren groß geändert hat, ist mir fraglich.

  • Aber geh: Eine Aberkennung bezeichnet den Verlust eines subjektiven Rechts oder eines Rechtsstatus. Dieser Status ging dem Museum verloren, zumal es den Ausdruck "Nicht-Verlängerung" als Rechtsbegriff oder Begriffsbestimmung gar nicht gibt.

    Zitat

    Was sich jetzt aber in den letzten 10 Jahren groß geändert hat, ist mir fraglich.

    Mir schon: Die Verleihung des „Museumsgütesiegels“ bedeutet einen öffentlichen Nachweis, dass das Museum Verantwortung zur Bewahrung des kulturellen Erbes übernimmt, Besucher/innen eine qualitätsvolle Präsentation, ein Mindestniveau an Serviceleistungen erwarten können und dass das Museum, sein Träger und seine Mitarbeiter/innen die „Ethischen Richtlinien für Museen“ anerkennen.

    All das Unterstrichene fehlt in dieser abgefuckten Schrottsammlung. So einfach ist das! Alleine die erste Bedingung geht in die Hose! Was war 1987 alles tiptop und ist seit dem es im "Museum" ist, total verrottet? Wo ist da eine Bewahrung(!) des kulturellen Erbes festzustellen? In Strasshof wird nichts bewahrt, sondern es verkommt! Und in Bezug auf eine qualitätsvolle Präsentation kommt mir nur das KotzenLachen - wenn ich jetzt zum Beispiel mit dem Verkehrshaus Luzern vergleiche...

    6 Mal editiert, zuletzt von westbahn (17. Oktober 2019 um 16:47)

  • Egal wie man zu der Arbeit von Strasshof steht, aber was war daran 2009 anders?

    Bin zwar kein Jurist, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es einen Unterschied macht, ob ein Vertrag gekündigt, oder ein befristeter Vertrag nicht verlängert wird.

    Einmal editiert, zuletzt von KFNB X (17. Oktober 2019 um 17:40)

  • Zitat

    Egal wie man zu der Arbeit von Strasshof steht, aber was war daran 2009 anders?

    Ok, dann musst du scheinbar dort blind durch die Gegend marschieren, wenn dir nicht auffällt, wie die Fahrzeuge dort verfallen?


    Zitat

    dass es einen Unterschied macht,

    Wo ist am Ende der rechtsrelevante Unterschied? Den Vertrag/das Recht/den Status gibt es nicht mehr! Wie es dazu kam, ist nicht von Bedeutung.

    Heuer wurde 40 österreichischen Museen das Museumsgütesiegel erstmals bis 2024 verliehen, elf Anträge mussten leider aufgrund der Nichterfüllung von Kriterien abgelehnt werden. Das Museumsgütesiegel von 83 Museen wurde für weitere fünf Jahre verlängert, drei aberkannt. - von "Nicht verlängert" steht da jetzt nix, oder?

    7 Mal editiert, zuletzt von westbahn (18. Oktober 2019 um 10:16)