Bis zu 1,5 Milliarden Euro Rückzahlung von IBE durch ÖBB-Infra

  • I-C, so ist es. Tatsache ist, dass der Entgelt in Österreich sehr niedrig und weit davon entfernt ist, die Kosten zu decken. Er könnte also jederzeit erhöht werden.
    Den Gericht passt nur die Zusammensetzung der Maut nicht, man muss also einerseits Bestandteile der Maut streichen, wird aber andere Bestandteile der Maut anheben können.

    In dem Fall gehts wohl hauptsächlich dem Haselsteiner darum, dass er sich ein paar von den Millionen holt, die er woanders verbrannt hat.

    Einmal editiert, zuletzt von grubenhunt (8. November 2019 um 23:14)

  • @westbahn : Mit deinen Rechtskenntnissen auf Streifenpolizistenniveau kommst da wirklich nicht weit. Was übrigens ein guter Streifennpolizist im Gegensatz zu Dir weiss. So einen wie Du, der ständig seine Kompetenz überschätzt, könnens bei der Polizei eh nicht brauchen.

  • Beitrag teilweise gelöscht.

    Siehst du, wenn du dich auskennen würdest(!) dann würdest du ganz anders argumentieren, denn diesen "Grenzkostenansatz' gibt es nur auf Bestandsstrecken! Auf Neubaustrecken sind höhere IBE bis hin zur Kostendeckung erlaubt - das könnte somit absurderweise der PV-AG und RCA (nicht nur betragsmäßig, sondern auch relativ!) mehr nützen als der Klägerin... Verstehst du diesen Satz?

    2 Mal editiert, zuletzt von westbahn (8. November 2019 um 22:28)

  • Die ganze Diskussion kann in ein Wort zusammengefasst werden: Irrelevant. Oder etwas ausführlicher:

    Außer Spesen nichts gewesen.

    Ist wie bei Politkommentatoren, die wollen da immer was großes sehen, aber es ist einfach so irrelevant, dass das am Ende nicht viel ändert.

    Dann wird sich halt die Rechnung ändern und am Ende kommt das gleiche bei raus. Faszinierend und langweilig zu gleich.

    Mit freundlichen Grüßen

    *Möwengeräusche*

  • Das verstehe ich sogar: Wenn man von der Materie keine Ahnung hat, dann ist es irrelevant!

    Wenn die EVUs alle zurückfordern und der Finanzminister sein Börserl nicht für zusätzliche Gelder öffnet, könnt ihr euch die Infra-Planungen für die nächsten Jahre aufzeichnen!

    2 Mal editiert, zuletzt von westbahn (8. November 2019 um 22:47)

  • Diesmal hab ich Strassenpolizist geschrieben, lesen ist wohl nicht das Deine :)

    Aber ich erklärs Dir nocheinmal :

    Es gibt ein Studium "Jus" und es gibt eine juristische Ausbildung für die Tâtigkeit, die landläufig als Strassen- oder Streifenpolizisten bezeichnet wird. Zwischen den beiden gibts, nona, einen Qualitätsunterschied. Und Du bewegst dich eben irgendwo auf dem juristischen Niveau eines Strassen- oder Streifenploizisten, und tust aber so, als ob Du die Kenntnisse eines Rechtsanwalts oder Richter hättest.

    Es glaubt ja auch jeder Autofahrer, er verstünde etwas von Verkehrsplanung.

  • Zitat

    Diesmal hab ich Strassenpolizist geschrieben, lesen ist wohl nicht das Deine

    Zitat von grubenhunt

    @westbahn : Mit deinen Rechtskenntnissen auf Streifenpolizistenniveau kommst da wirklich nicht weit. Was übrigens ein guter Streifennpolizist im Gegensatz zu Dir weiss. So einen wie Du, der ständig seine Kompetenz überschätzt, könnens bei der Polizei eh nicht brauchen.

  • Ich rate dringend, aus dem OT-Modus wieder zum Threadthema zurückzukehren. Für das Ausrichten persönlicher Nachrichten gibt es die Möglichkeit der persönlichen Mitteilungen. Manchmal ist es auch besser, nur zu schweigen.

    Der Administrator.

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