Bis zu 1,5 Milliarden Euro Rückzahlung von IBE durch ÖBB-Infra

  • Andreas Matthä beklagt immer den mangelnden Wettbewerb der Schiene gegenüber anderen Verkehrsträgern. Andreas Matthä war früher Chef der Infra, somit hat er das jetzige Desaster zumindest mitverschuldet (neben anderen Einsparungen im Sicherheitsbereich). Aber das Urteil lindert seine Behauptung des Wettbewerbnachteils. Wie sich die Rückzahlungen auf alle EVU auswirken werden, werden wir in der Bilanz der ÖBB Infrastruktur sehen. Man darf gespannt sein, ob die Konzerngesellschaften PV und RCA sich den größten Kuchen holen werden. Die Rückzahlung fließt so gut wie 1:1 in den Gewinn dieser Teilgesellschaften.

  • Man darf gespannt sein, ob die Konzerngesellschaften PV und RCA sich den größten Kuchen holen werden.

    Nein, da braucht man gar nicht gespannt sein. Denen wird die Mutter das ganz einfach verbieten, zum Wohl des Gesamtkonzernes. Wenn sie überhaupt so keck sind und eine Forderung stellen.

    Im Übrigen ist ein funktionierendes Eisenbahnnetz für eine konkurrenzfähige Eisenbahn auch notwendig und das kostet Geld, und das muss nun entweder der Steuerzahler direkt aufbringen oder man reduziert den Unterhalt des Bahnnetzes.

    Nota (1) : soweit es sich um bestellten Verkehr bei der ÖBB PV handelt, ist das dann für den Steuerzahler eh ein Nullsummenspiel : niedrigere Schienenmaut = niedrigere Kosten für die Besteller, aber eben auch um die gleiche Summe höhere Zuschüsse für die ÖBB-Infra zur Netzerhaltung. Was die Privaten an Schienenmaut nicht mehr bezahlen, bleibt halt ganz am Steuerzahler hängen.

    Nota (2) : die Verantwortung der Infra und deren damaligen Chef Matthä für Höhe und Zusammenstellung der Maut wird sich auch in überaus engen Grenzen halten, die könnn maximal einen Vorschlag machen, die Entscheidung über solche Dinge fällt in einem Konzern aber immer bei der Mutter um die Gesamtkonzerninteressen zu wahren. Und die Töchter (in dem Fall die INFRA, PV und railcargo) haben das zu akzeptieren.

  • Zitat

    Denen wird die Mutter das ganz einfach verbieten,

    Ohoh! Das geht rechtlich auf keinen Fall, da die Töchter gegenüber der Holding weisungsfrei sind! Und verbieten kann sie den Töchtern speziell in Finanzfragen gar nichts, denn: 2013 wurde den Töchtern PV, RCA und Infra die Finanzgebarung aus den Händen genommen und der ebenfalls weisungsfreien, Shared Service Center GmbH (SSC) übertragen. Und dort wiederum wurde ein Financial Shared Services Center eingerichtet. In dieser FSSC werden Finanz- und Rechnungswesen, Controlling und Buchhaltung aller Konzerngesellschaften gebündelt.

  • 2013 wurde den Töchtern PV, RCA und Infra die Finanzgebarung aus den Händen genommen und der ebenfalls weisungsfreien, Shared Service Center GmbH (SSC) übertragen. Und dort wiederum wurde ein Financial DeShared Services Center eingerichtet. In dieser FSSC werden Finanz- und Rechnungswesen, Controlling und Buchhaltung aller Konzerngesellschaften gebündelt.

    Das ist seit 2014 schon wieder überholt, denn die SSC wurde mit der IKT zur BCC zusammengelegt.


    In dieser FSSC werden Finanz- und Rechnungswesen, Controlling und Buchhaltung aller Konzerngesellschaften gebündelt.

    Diese Bereich sind aber alle nicht für diese Entscheidung verantwortlich.

  • Zitat

    Das ist seit 2014 schon wieder überholt, denn die SSC wurde mit der IKT zur BCC zusammengelegt.

    ...ändert jedoch nichts am Ergebnis.

    Zitat

    Diese Bereich sind aber alle nicht für diese Entscheidung verantwortlich.

    ....weil?

  • Was genau? Bombenangriff? Ausräuchern? Hast du den folgenden Text verstanden?

    Und um deinen geistigen Horizont vielleicht doch noch etwas zu erweitern: Es wird gar nichts anderes überbleiben als zurückfordern, sonst wäre das ganze Untreue der anspruchsberechtigten Organe > Organuntreue.

    Einmal editiert, zuletzt von westbahn (13. November 2019 um 21:13)

  • Nicht genügend, setzen! Seit wann kann ein Aktionär einen Beschluss fassen, das kann im österreichischen Aktienrecht nur im Zuge einer Hauptversammlung erfolgen - inklusive der nachher möglichen Einbringung von Rechtsmittel. Und wenn die Holding der einzige Aktionär ist, Infra weisungsfrei und gar nicht für ihre Finanzen zuständig ist, wozu das Ganze?

  • Eben und bei Töchtern mit nur einem Aktionär besteht die Hauptversammlung aus nur einem Aktionär. Vereinfacht die Mehrheitsbildung und noch vieles andere.


    ...Und wenn die ... Infra ... gar nicht für ihre Finanzen zuständig ist...

    ...ist deine anfängliche Befürchtung, dass die Infra durch die Zahlung der 1,5 Mrd zahlungsunfähig wird, sowieso hinfällig. Alles eitel Wonne, Sonnenschein... der Haselsteiner hat 50Mio mehr, die privaten Güterverkehrsunternehmen alle zusammen auch ein paar hundert Millionen mehr und die PV und die RCG sogar eine ganze Milliarde mehr! Und niemandem gehts ab...