Bis zu 1,5 Milliarden Euro Rückzahlung von IBE durch ÖBB-Infra

  • Auch wenn man hier lieber viertel lustige Tagespresseartikel und weitere sinnfreie Beiträge wie die Fensterstegproblematik postet, diesmal ein Artikel, der ins Eingemachte von Infra geht - möglicherweise sogar zur Zahlungsunfähigkeit führt:


    Erkenntnis Verwaltungsgerichtshof nach Beschwerde WESTbahn führt zu Beschluss Bundesverwaltungsgericht: IBE 2011-2017 neu zu ermitteln

    Beschluss vom 30.10.2019 lässt hohe Rückzahlungen beim Infrastruktur-Benützungsentgelt erwarten

    (Wien/OTS) - Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat gestern der WESTbahn den Beschluss zum Verfahren zum Infrastrukturbenützungsentgelt 2011 bis 2017 übermittelt. Dabei wurde ausgehend vom Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) sehr klar definiert, wie die Regulationsbehörde Schienen Control Kommission (SCK) bezüglich der Überprüfung der Gesetzeskonformität der Infrastrukturbenützungsentgelte 2011 bis 2017 vorzugehen hat: Es dürfen nur die variablen, direkt mit einer Zugfahrt zusammenhängenden Kosten für die Bemessung der Entgelthöhe herangezogen werden, aber keine anteiligen Fixkosten (die bisher eingerechnet werden).

    Der Regulator hat mit gutachterlicher Genauigkeit nicht nur die rechnerische Richtigkeit (also wie aus den Kostenelementen die Entgeltbasis summiert wird), sondern auch in der Tiefe die sachliche Richtigkeit jedes einzelnen Kostenbestandteiles zu überprüfen. Mit dem Beschluss des BVwG wurde neben der Aufhebung des ursprünglichen Bescheids der SCK, der die Verrechnung des Infrastrukturbenützungsentgeltes 2011 bis 2017 als zulässig bestätigt hatte, auch ganz klar der rechtliche Rahmen für ein neues Verfahren definiert sowie der SCK der neu anzuwendende Prüfungsmaßstab vorgeschrieben. Die rechtliche Argumentation der WESTbahn hinsichtlich überhöhter verrechneter Infrastrukturbenützungsentgelte wurde nach der Bestätigung durch den VwGH somit auch vom BVwG übernommen.

    Aufgrund von Gutachten, die die WESTbahn erstellen lassen hat sowie aufgrund der aktuellen Höhe, die die ÖBB-Infrastruktur AG als direkte Kosten pro Zugkilometer angibt, ist klar ersichtlich, dass bislang deutlich überhöhte Verrechnungen zur Anwendung gekommen sind.

    Ein Rückzahlungsbedarf durch die ÖBB-Infrastruktur AG an die WESTbahn von bis zu 50 Mio. EUR für die Fahrplanjahre 2012 bis einschließlich 2017 kann dadurch als plausibel angenommen werden. Da die überhöhte Verrechnung jedoch nicht nur die WESTbahn, sondern alle nationalen und internationalen Verkehre von Eisenbahnunternehmen der Jahre 2011 bis 2017 betrifft, kann sich bei entsprechender Umsetzung der Vorgaben des VwGH und des BVwG durch die Regulationsbehörde für die ÖBB-Infrastruktur AG eine Rückzahlungssumme von bis zu 1.500 Mio. EUR ergeben.

    Die WESTbahn sieht im Erkenntnis des VwGH und dem Beschluss des BVwG einen wichtigen Schritt hin zur Transparenz und gegen die Diskriminierung im Zuge der Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs in Österreich.
    Für die WESTbahn stellen sich allerdings aufgrund der nun vorliegenden Judikatur sehr wesentliche Fragen:

    • Wieso muss ein Höchstgericht ständig die Judikatur zur Frage des korrekten Vorgehens im Zusammenhang mit der Überprüfung von Entgelten wiederholen, bis sich die SCK an diese Rahmenbedingungen hält?

    Wieso ist nur die WESTbahn gegen Kostenüberhöhungen aufgetreten und nicht auch Vorstände der Aktiengesellschaften ÖBB-PV AG und Rail Cargo Austria AG, deren Rückforderungsvolumen jenes der WESTbahn wesentlich übersteigt? Wie wurden hier Organverantwortungen eingehalten?

    • Sind ausreichende Rückstellungen bei ÖBB-Infrastruktur AG aufgrund des mehrjährig laufenden Verfahrens gebildet worden, um die nun zwangsläufig folgenden Rückforderungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen auch bedienen zu können?

    Insgesamt zeigt sich aus Sicht der WESTbahn bei diesem konkreten Fall, dass die Struktur des Gesamtholdingkonzerns ÖBB nicht zum Vorteil der Steuerzahlenden, der Unternehmen und des Bahnsektors in Österreich ist. Nur die Konzernverflechtung hat es erlaubt, dass bislang immer nur die WESTbahn mit ihren bescheidenen Mitteln den rechtlichen Weg zum gesetzeskonformen Infrastrukturbenützungsentgelt beschritten hat.

    Neben der sauberen regulatorischen Aufarbeitung der Problematik muss es daher auch ein wichtiges Anliegen der zukünftigen Regierung sein, notwendige und sinnvolle Strukturanpassungen für klar getrennte Absatzgesellschaften und die ÖBB-Infrastruktur AG zu schaffen.

    Weiters müssen für die ebenfalls bei der SCK noch laufenden Verfahren zum Infrastrukturbenützungsentgelt 2018, 2019 und 2020 endlich auch die jetzt vom BVwG definierten Maßstäbe angesetzt werden. Die Kosten und vor allem die Mark-Up Berechnungen dürfen nicht nur vereinfacht rechnerisch, sondern müssen valide überprüft sein. Nur dann können rechtskonforme Bescheide folgen.

    Rückfragehinweis:
    Ines Volpert
    Unternehmenskommunikation WESTbahn Management GmbH
    iv@westbahn.at

    3 Mal editiert, zuletzt von westbahn (20. November 2019 um 18:25)

  • Die WESTbahn sieht im Erkenntnis des VwGH und dem Beschluss des BVwG einen wichtigen Schritt hin zur Transparenz und gegen die Diskriminierung im Zuge der Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs in Österreich.

    Wie kann es eine Diskriminierung sein, wenn es alle zahlen mussten?


    • Wieso ist nur die WESTbahn gegen Kostenüberhöhungen aufgetreten und nicht auch Vorstände der Aktiengesellschaften ÖBB-PV AG und Rail Cargo Austria AG, deren Rückforderungsvolumen jenes der WESTbahn wesentlich übersteigt? Wie wurden hier Organverantwortungen eingehalten?

    Innerhalb einer Holding klagt man halt selten. Ist das wirklich überraschend?
    Bis jetzt ging es ja um ein Entgelt, welches rein der Personenverkehr zu entrichten hatte, wie betrifft das die RCA?

  • Zitat

    Bis jetzt ging es ja um ein Entgelt, welches rein der Personenverkehr zu entrichten hatte,

    Das stimmt nicht! Es geht in diesem Fall um die Grenzkosten. Die Höhe des IBE hat gem. Art. 7 (3) RL 2001/14 zwischen den Grenzkosten und den Vollkosten zu liegen. Das Entgelt für die Nutzung der Schieneninfrastruktur und zusätzlicher Leistungen, wie beispielsweise Verschub, Schulungseinrichtungen oder Abstellungen wird im Fall der ÖBB-Infra durch das BMVIT geprüft und genehmigt. Aber all dies ist eine Sache für Fachleute, also hier nicht relevant.

    2 Mal editiert, zuletzt von westbahn (8. November 2019 um 19:26)

  • Ich fürchte, du weißt nicht, was mit "lustiger Tagespresse" gemeint ist, gell? Und wenn du genau aufpasst, dann ist der Kurier-Artikel auf Grundlage der westbahn-Aussendung "formuliert" worden - quasi an das Dummvolk angepasst.

    Zitat

    Etwa 50 Mio. € Rückzahlung sollen es für die Westbahn sein.

    ...und das steht im Eröffnungsposting nicht oder wie?

  • stehts halt schon drin, ja und?


    und von wegen lustige Tagespresse, wenn sich der Haselsteiner um den Steuerzahler Sorgen macht, dann hat das in etwa Tagespresseniveau.

    Insgesamt zeigt sich aus Sicht der WESTbahn bei diesem konkreten Fall, dass die Struktur des Gesamtholdingkonzerns ÖBB nicht zum Vorteil der Steuerzahlenden, ... ist.

    Der versucht da grad dem Steuerzahler (vielleicht sogar erfolgreich) einen Kostenbeitrag von 50Mio zu seiner defizitären Westbahn unterzujubeln, die dann die Verluste von WESTbahn reduzieren. Weil bei der von ihm so kritisierten Konzernverflechtung wandert das Geld bei Auszahlung halt von einer Tasche des Staatsunternehmers in die andere, bleibt aber wenigstens dem Steuerzahler erhalten.

    Wenn die ÖBB PV und railcargo überhaupt was zurückverlangen.

    Es ist jedenfalls der typsche neoliberale Ansatz, die Kosten (hier fürs Schienennetz) zu verstaatlichen und die Gewinne zu privatisieren.

  • Im Gegensatz zu Deutschland schien das IBE ja nicht zu hoch zu sein, um einen substantiellen Mitbewerb zu ermöglichen. Am Ende ist das halt eine Materie, die eigentlich irrelevant ist, aber künstlich aufgebauscht wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    *Möwengeräusche*

  • Zitat

    wenn sich der Haselsteiner um den Steuerzahler Sorgen macht,

    Nachdem die Bundesbahnen nahezu zur Gänze von den Steuerzahlern subventioniert wird, sind zu viel ausgegebene 1500 Millionen schon ein Batzen (Steuer)Geld!

    Zitat

    Wenn die ÖBB PV und railcargo überhaupt was zurückverlangen.

    Jaja, Freund der Berge, da werden Köpfe rollen!

    Auf das das Posting von J-C gehe ich nicht ein, weil die tatsächliche Höhe des IBE in diesem Fall keine Rolle spielt, sondern die Differenz zwischen dem Grenzkostenersatz und der Vollkostenrechnung, aber das ist zu hoch für ihn. Bedingt durch die Tatsache, dass es sich bei Infra um einen Monopolisten handelt, der den Markt bedient, war der Outputpreis über dem Grenzkostenpreis. Damit besteht ein Gegensatz zwischen Monopolpreis einerseits und dem regulierten Preis andererseits, der zu keinen Diskriminierungen führen darf.

    Beitrag wegen nicht tolerierbarer Bezeichnungen abgeändert.

    2 Mal editiert, zuletzt von westbahn (8. November 2019 um 21:56)

  • Welche zu viel ausgegebenen 1500 Millionen? Die wurden, wenn, unrechtmässig eingenommen.
    Und warum sollen bei ÖBB PV und RCA die Köpfe rollen? Das ist zutiefst der Bockmist der SCK


    Das einzige intelligenz- oder besser sinnfreie Posting hier ist also Deines.

    Einmal editiert, zuletzt von grubenhunt (8. November 2019 um 22:06)

  • Geh, grubenhunt kannst du mir erklären was die Begriffe Grenzkostenersatz und Vollkostenrechnung im Sinne der IBE-Berechnung bedeuten? Wenn nein, dann halt' dich einfach raus!


    Zitat

    Und warum sollen bei ÖBB PV und RCA die Köpfe rollen?

    Tja, da sollte man halt wieder wissen, was der Begriff Organverantwortung bedeutet! :D

    Ich empfehle dir die Literatur
    Organverantwortung und Gesellschafterklagen in der Aktiengesellschaft
    Aber nachdem du ja dem geschriebenen Wort nicht glaubst, sondern nur deinem Onkel, bringt es nix.
    Userbezeichnung abgeändert.

    2 Mal editiert, zuletzt von westbahn (8. November 2019 um 22:14)