WESTbahn sowohl beim VAI als auch beim BMVIT am Radar!

  • Gegenfrage: Ist es die Aufgabe des Staats, eine Ausschreibung zu starten, um einer Privatbahn unter die Arme zu greifen? Das bezweifle ich nämlich.

    Mit freundlichen Grüßen

    *Möwengeräusche*

  • Luise U. legt beim ÖBB-Bashing noch ein Schäuferl nach. Nachzulesen hier:

    Lokführerschein: ÖBB macht sich Lokführer-Stresstests selbst

    Anders als im EU-Lokführerschein vorgesehen, lässt die Staatsbahn ihre Triebfahrzeugführer nicht von unabhängigen Gutachtern auf psychische Belastbarkeit testen

    Luise Ungerboeck

    10. Dezember 2019, 11:00

    Das Fahren eines Triebfahrzeugs bedarf besonderer Kenntnisse bei Lokomotive und Strecke. Foto: Christian Fischer

    Wien – Bei der Ausbildung von Lokführern der Österreichischen Bundesbahn tun sich neue Fragestellungen auf. Nicht nur stehen Teilnahme- und Prüfungsbestätigungen infrage, weil Atteste nachträglich und/oder von bei der Prüfung nicht anwesendem Prüfungspersonal unterfertigt wurden. Auch andere in der Staatsbahn angewandte Regelungen scheinen mit den Bestimmungen der EU-Richtlinie (2007/59 EG) zur Zertifizierung von Triebfahrzeugführern unvereinbar.
    Denn die Staatsbahn ÖBB macht sich – im Gegensatz zu den rund 20 Privatbahnen in Österreich – einen Teil der Prüfungen für Befähigungsnachweise selber. Konkret einen besonders heiklen Teil: die für die Lokführerzulassung unabdingbaren arbeitspsychologischen Tests. Bei diesen Stresstests werden Lokführeranwärter auf sicherheitsrelevante Parameter wie Konzentrationsfähigkeit unter Stressbedingungen, Reaktionszeit und Entscheidungssicherheit abgeklopft. Dies ist mit Blick auf Unfallhäufig- und Zuverlässigkeit besonders wichtig.
    Bahnangestellte Experten
    Diese Stresstests werden bei der Staatsbahn wohl von Experten vorgenommen, deren Unabhängigkeit wird von Marktteilnehmern allerdings hinterfragt. Denn die Tests werden von der ÖBB-eigenen Dienstleistungstochter ÖBB-Business Competence Center (BCC) durchgeführt, der neben dem konzernweiten Einkauf auch sämtliche Personalagenden der rund 40.000 ÖBB-Bediensteten des Bahnkonzerns obliegen.
    Im Gegensatz zum deutschen Bundes-Eisenbahnamt, dem hoheitliche Aufgaben wie die Bestellung der Gutachter obliegen, lässt das österreichische Eisenbahngesetz diesbezüglich einiges offen. Wohl erteilt die (dem Verkehrsministerium nachgeordnete) Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft (Schig) den Lokführern nach Überprüfung der Gutachten die Zulassung und sie führt auch das Lokführerregister. Dass die Begutachtung und Tests jedoch von der ÖBB-Business Competence Center durchgeführt werden, also vom Dienstgeber der Lokführer-Probanden, stört offenbar niemanden.
    Zweifel an Unabhängigkeit
    Dies, obwohl das Eisenbahngesetz zumindest in Sachen Befangenheit und allfälligen Ausschließungsgründen für Gutachter klar ist, es verweist nämlich auf das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz. Demnach haben sich Verwaltungsorgane (§7 AVG) der Ausübung ihres Amtes zu enthalten, wenn ein Angehöriger oder Pflegebefohlener beteiligt ist oder sie als Bevollmächtigte einer Partei bestellt sind – oder wichtige Gründe vorliegen, die Zweifel an ihrer vollen Unbefangenheit wecken. Angestellte des ÖBB-Konzerns können diesen Kriterien als Prüfgutachter wohl eher nicht entsprechen, denn sie werden vom Dienstgeber des Probanden ausgewählt und bezahlt. Auch einem Vergleich mit dem Kraftfahrgesetz hält diese Praxis nicht stand. Führerscheinanwärter sind demnach von unabhängigen Ärzten oder Fachleuten zu überprüfen.
    Bei Lokführer-Eignungstests setzt die ÖBB auf Eigentraktion statt auf unabhängige externe Experten. Foto: ÖBB / H. Eisenberger

    Dass unmittelbare Dienstvorgesetzte bei den Prüfungen der ÖBB anwesend sind, wie Prüfkandidaten erzählen, der Prüfer, der hinterher die Bescheinigung ausstellt, aber nicht, erweckt nicht gerade den Anschein von Unbefangenheit. Wie ein Berufungsverfahren eines Lokführers gegen einen negativen Bescheid verlaufen könnte, an dem der eigene Arbeitgeber mitgewirkt hat, steht überhaupt auf einem anderen Blatt.
    Ministerium sieht keine Unvereinbarkeit
    Das Verkehrsministerium sieht keinerlei Unvereinbarkeit oder Befangenheit und verweist auf das Sozial- und Arbeitsministerium, das für die Überprüfung der eingesetzten Arbeitsmediziner, arbeitsmedizinischen Zentren oder klinischen Psychologen oder Gesundheitspsychologen zuständig sei. Ob die erforderlichen Gutachten auch von den zugelassenen Stellen eingeholt wurden, sei hingegen unternehmensintern zu prüfen. Demnach hat die ÖBB-Business Competence Center ihre hauseigenen Prüfer also selbst zu prüfen. Es stehe Unternehmen aber frei, zusätzliche Eignungstests durchzuführen, heißt es in der Stellungnahme weiter.
    Die ÖBB äußerte sich dazu ebensowenig wie zur Frage, wie es mit jenen Lokführer-Aspiranten weitergeht, deren Zeugnisse Ende Oktober nicht mehr unterfertigt wurden, weil der Prüfer verstorben war. Laut STANDARD-Informationen wurden diese Prüfungen für nichtig erklärt, sie müssen vermutlich wiederholt werden.
    Sehr viel Nähe
    Nicht ganz so nah wie beim psychologischen Eignungstest ist das Verhältnis zwischen ÖBB und Prüfern beim physischen. Den führt die Arbeitsmedizinfirma Wellcon durch. An ihr ist die ÖBB beteiligt und – nicht weniger heikel – die von der Eisenbahnergewerkschaft Vida dominierte Eisenbahnerversicherung VAEB. Die ÖBB-Personalvertreter mischen also bei der von ihr in höchsten Tönen gepriesenen Zulassung von Triebfahrzeugführern indirekt kräftig mit. (Luise Ungerboeck, 10.12.2019)

    Der Standard

    dr. bahnsinn - der Forendoktor

  • ... oder wichtige Gründe vorliegen, die Zweifel an ihrer vollen Unbefangenheit wecken. Angestellte des ÖBB-Konzerns können diesen Kriterien als Prüfgutachter wohl eher nicht entsprechen, denn sie werden vom Dienstgeber des Probanden ausgewählt und bezahlt. Auch einem Vergleich mit dem Kraftfahrgesetz hält diese Praxis nicht stand. Führerscheinanwärter sind demnach von unabhängigen Ärzten oder Fachleuten zu überprüfen.

    Was ist denn das für ein wirres Geschreibsel?

    Und wer zahlt die "unabhängigen Ärzte" die die Führerscheinanwärter überprüfen? Der Führerscheinanwärter selbst, somit wäre es nach der ung-Logik sogar eine noch größere Befangenheit. Und wenn da jemand den 3 Meter entfernten, für die Ausgabe des befristeten Führerschein zuständigen BH-Mitarbeiter nicht versteht, frage ich mich schon, wie das ein Arzt absegnen kann.