WESTbahn sowohl beim VAI als auch beim BMVIT am Radar!

  • Ja, das interessiert außer dir auch keinen, aber das vielleicht:

    Neue Vorwürfe gegen Westbahn: 15,5-Stunden-Schichten für Lokführer

    Gewerkschaft fordert eigene "Eisenbahnpolizei" nach Verdachtsmomenten gegen den privaten Betreiber.

    Bei der Westbahn zeigt man sich betont gelassen. Man rechne weder mit einem Entzug der (für den Betrieb unbedingt notwendigen) Sicherheitsbescheinigung, noch gebe es überhaupt irgendwelche sicherheitsrelevanten Vorfälle. Wie berichtet, werden Manipulationsvorwürfe zu Zeugnissen für Lokführer und zu Fahrten mit defekten Brandschutztüren erhoben.

    Auch alle Arbeitszeiten wurden penibel eingehalten, wird bei der Westbahn betont. In der dem KURIER vorliegenden Anzeige, in der auch interne Mails beigefügt sind, klingt das hingegen etwas anders. In gröberen Fällen sollen Lokführer sogar auf bis zu 15,5 Stunden Dienstzeit gekommen sein. Das interessiert nun auch das Arbeitsinspektorat, die Gewerkschaft vida fordert eine eigene Eisenbahnpolizei.

    Das bedeutet nicht, dass die Lokführer die volle Arbeitszeit am Führerstand verbringen. Allerdings soll die Gesamtarbeitszeit beispielsweise von 4.03 Uhr bis 19.33 Uhr gedauert haben. Und in dieser Zeit mussten laut Aussagen der Lokführer auch entsprechende Arbeiten und eben Zugfahrten beziehungsweise Verschubfahrten verrichtet werden. Dafür wurden anschließend Pausen eingerechnet, um das zu rechtfertigen, heißt es zumindest in deren Schreiben.

    Offenbar sorgte die unterschiedliche Interpretation der Arbeitszeiten auch intern für Ärger, es gab entsprechenden Mailverkehr zwischen dem Betriebsrat und den zuständigen Personen bei der Westbahn. Letztere sprachen von "mehreren Interpretationsmethoden." Denn die Kollektivverträge seien "historisch gewachsen und oftmals nicht eindeutig". Deshalb müsse man "Bestimmungen im gesamten Kontext der Rechtsvorschrift betrachten", wird in einem Schreiben mitgeteilt.

    "Kein Ermessensspielraum"

    Der Betriebsrat entgegnet, dass es diese angeblichen "Ermessensspielraum (...) im Unfang zwischen acht und 15 Stunden" nicht gibt. Eine Normalarbeitszeit von zehn Stunden dürfe eigentlich nicht überschritten werden, betont der Betriebsrat in einem weiteren Schreiben. Studien hätten auch gezeigt, dass die Fehlerhäufigkeit ab der zehnten Stunde im Dienst signifikant ansteigt.

    In der Anzeige der beiden deutschen Lokführer wird sogar behauptet, dass die "Dienstzeiten nach unten korrigiert und nachträglich und systematisch manipuliert" wurden, um die entsprechenden Arbeitszeiten zu erreichen. Auch in diesem Fall sind Auszüge des Tagesplans als entsprechende Beweise beigefügt.

    Die Vorwürfe sind jedenfalls derartig massiv, dass das Verkehrsministerium die Staatsanwaltschaft eingeschaltet hat. Diese wiederum hat polizeiliche Ermittlungen in Auftrag gegeben.

    „Wir sind sehr um die Sicherheit des fahrenden Personals und der Fahrgäste im Eisenbahnbereich besorgt“, kommentiert Günter Blumthaler, Vorsitzender des Fachbereichs Eisenbahn in der Gewerkschaft vida die bisherigen KURIER-Berichte. „Unsere Sorgen bezüglich der Sicherheit haben wir umgehend in einem ersten Schritt in einem Schreiben an das Verkehrsministerium zum Ausdruck gebracht, da im KURIER-Artikel auch berichtet wird, dass eisenbahnrechtliche Bestimmungen wie auch Arbeitnehmerschutzbestimmungen trotz Meldungen von Beschäftigten an die Verantwortlichen der Westbahn Management GmbH bewusst übergangen worden sein sollen.“

    „Da immer mehr Eisenbahnverkehrsunternehmen am Markt tätig sind, bekräftigen wir seitens der Gewerkschaft vida unsere Forderungen nach einer personellen Aufstockung der Eisenbahnsicherheitsbehörde. Hierfür wäre die Umsetzung einer österreichischen ‚Eisenbahnpolizei‘, angelehnt an jene Modelle in der Schweiz bzw. Deutschland, zweckmäßig“, fordert Blumthaler.

    Beendet wurde am Donnerstag jedenfalls auch der Arbeitsprozess, den einer der beiden Lokführer gegen die Westbahn angestrengt hat. Dieser endete mit einem Vergleich, beide Seiten haben ein Stillschweigeabkommen über alle Details getroffen.


  • Das Bild lässt vermuten, dass die Brandabschnittstüre auch nicht mehr vollständig geschlossen hat (oder steckt da z.B. ein Fuß drinnen?).

    Wenn das der Fall ist, dann ist nicht zu verbrennen - oder eher an einer Rauchgasvergiftung zu ersticken - wohl ein „Convenience-Thema“.

  • Fällt euch nicht dieser seltsame Satz auf? „Da immer mehr Eisenbahnverkehrsunternehmen am Markt tätig sind, bekräftigen wir seitens der Gewerkschaft vida unsere Forderungen nach einer personellen Aufstockung der Eisenbahnsicherheitsbehörde. Hierfür wäre die Umsetzung einer österreichischen ‚Eisenbahnpolizei‘, angelehnt an jene Modelle in der Schweiz bzw. Deutschland, zweckmäßig“, fordert Blumthaler.
    "Eisenbahn-Polizei" in DE, dass ich nicht lache … das EBA untersucht nicht einmal den Vorfall von K-Rail (SETG), wo ein Zug - besetzt mit zwei "Künstlern" runde 100km ungebremst und unbremsbar durch Oberfranken gerauscht ist. Begründung des EBA "...es ist nichts passiert...", na, eh net. Oba bei da Westbahn ist man schon im Dreck gestanden und hat fabriksneue Triebwagen geknickt.

    5 Mal editiert, zuletzt von westbahn (21. November 2019 um 14:45)

  • Die primäre Tätigkeiten der "Bahnpolizei" bezieht sich doch auf die Reisenden (sowohl in D als auch in CH) bzw. andere Personen? Was hätten die damit zu tun?

    Vielleicht sollte man doch die Infra aus der Holding lösen, wirklich unabhängig machen und Kompetenzen übergeben (vgl. z.B. TUK der ASFINAG). Dann können alle freudig im Kreis klagen, auch die ÖBB.

  • Zitat

    Die primäre Tätigkeiten der "Bahnpolizei" bezieht sich doch auf die Reisenden (sowohl in D als auch in CH) bzw. andere Personen?

    Die Bahnpolizei ist dafür zuständig, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Dazu zählen auch die Abwehr von Gefahren die den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb der Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen.

  • Für den Eisenbahnbetrieb ist - wie bei uns - der Betriebsleiter verantwortlich, für die Führerscheine und deren Gültigkeit das EVU, dem der TFZf angehört oder tätig ist, denn in Deutschland gibt es auch "selbstständige" Lokführer. Kontrolliert wird vom EBA.

  • 0,001% Probleme mit den Brandschutztüren? Bei wie viel Prozent der Fälle gab es seinerzeit auf der Gletscherbahn Kaprun "technische Schwierigkeiten mit dem Brandschutz"? Vermutlich nur bei 0,0001% - die Angehörigen der mehr als 150 Toten werden sich sehr bedanken, dass es nur sooo selten zu einem Unglück gekommen ist. Übrigens: Dort gab es KEINE Verurteilung auch nur irgendeines Verantwortlichen. Gut, dass die Behörden in diesem Bereich inzwischen wach und aktiv sind - die WL hatten doch auch bei etlichen ULFen ein brandrelevantes Ölaustrittsproblem bei den Niveauregulierungen in den Portalen..

    Einmal editiert, zuletzt von westbahn (21. November 2019 um 21:39)

  • Und aus dem APA-Text:

    Den vom Kurier in den Raum gestellten Entzug der Sicherheitsbescheinigung für die Westbahn durch das Verkehrsministerium hält Volpert nicht für ein realistisches Szenario.

    Anm: Ines Volpert ist die Pressesprecherin der Westbahn.

    Wird bei ung:

    Von einem Konzessionsentzug, wie bereits spekuliert wurde, sei der ÖBB-Konkurrent meilenweit entfernt.

    Egal wie nah man jetzt in der Realität am Entzug der SiBe ist, die Pressesprecherin wird kaum sagen, dass man sie bald los ist.

  • Gut, ich sehe das Problem mit der Arbeitszeitüberschreitung nicht so tragisch, da gibts vielleicht eine Strafe, aber die hat keine maßgeblichen Auswirkungen auf den Betrieb. Ich bin mir aber nicht so sicher, ob das großmäulige Reden der Westbahn-Press-Tussi, dass man vom Entzug der SiBe weit entfernt ist, so stimmt. Das BMVIT hat angezeigt, dass bei mindestens 5 Lokführern Einträge in ein Dokument erfolgten, die nicht den Tatsachen entsprachen. Wer also in einer Urkunde etwas bescheinigt, das nicht stimmt, macht sich der Urkundenfälschung strafbar - hier zumindest gleich fünfmal. Genau diese Fälschungen (Mehrzahl) spielen jedoch zu 100% in die Vorgaben des SMS (Sicherheitsmanagementsystem) hinein, wo es in Punkt 5 heißt:

    ...
    5. Schulungsprogramme für Eisenbahnbedienstete, die Tätigkeiten zur Gewährleistung der Sicherheit des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf Eisenbahnen oder des Verkehrs auf Eisenbahnen ausführen, und Verfahren, die sicherstellen, dass die Qualifikation dieser Eisenbahnbediensteten aufrechterhalten wird und deren Tätigkeiten dieser Qualifikation entsprechend ausgeführt werden;
    ...

    Wenn demnach Schulungen zu PZB/ETCS oder auch Typenprüfungen da nicht hineinfallen, was dann? Nachdem der Punkt 5 Bestandteil des zertifizieren SMS ist, kann das SMS bei Westbahn nicht (mehr) wirklich zertifiziert sein und daher ist die SiBe sogar zu entziehen nach §37c/1/1 Eisenbahngesetz. So einen Fall gab es bislang in Österreich noch nicht, aber man wird sehen, ob die entsprechenden Bestimmungen des Eisenbahngesetzes auch tatsächlich greifen, oder ob dieses Gesetz "das Papier nicht Wert ist, auf das es gedruckt ist".