Sichtungen 2020

  • Ich meine das dahingehend, weil unsere lustigen Ferros wirklich glauben, dass eine grüne Verkehrsministerin "anders" reagiert als eine rote, türkise oder blaue. Die Grüne wird die Sanierungskosten genauso wenig "springen lassen" wie die Kohle für das 123-Ticket, weil sie das Geld einfach nicht hat! Und warum sollte sich das Land plötzlich jetzt beteiligen? Vor allem, wenn sich die Maßgeblichen das verstörende Video vom Mayer angesehen haben! Der Bus läuft super, die E-Busse kommen - das war und ist die Meinung im Land und davon wird man keinen Millimeter abweichen, warum auch?

  • Zitat von westbahn

    b) Dokumentation des extrem schlechten Zustandes, [...]

    Den Gleiszustand als extrem schlecht zu bezeichnen ist m.E. etwas übertrieben. Eventuell könnte man den Gleisbogen bei Gänserndorf so bezeichnen, das war's dann aber schon.

    Zitat von westbahn

    [...] um die Auflassung (wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit) zu beantragen [...]

    1. Auflassung wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit gibt es nicht.
    2. Vor der Beantragung der Auflassung muss die Strecke erst mal eingestellt werden. (Die Einstellung könnte dann aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit erfolgen)
    3. Der kürzeste, mir bekannte, zeitliche Abstand zwischen Einstellung und Antrag auf Auflassung beträgt 3 Jahre (Trifft auf einige Nebenbahnen in NÖ zu), daher gehe ich mal nicht davon aus, dass das Schweinbarther Kreuz demnächst aufgelassen wird.

    Die Fahrt des Messwagens ist nichts außergewöhnliches, da das Schweinbarther Kreuz eine vernetzte Nebenbahn ist, welche in Betrieb ist. Daher könnten theoretisch EVUs um Trassen ansuchen und die Infra müsste diese zu Verfügung stellen. Deswegen muss auch der Gleiszustand erfasst werden, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Darüber hinaus fahren zurzeit sporadisch sowieso Gzs nach Prottes, also muss auch praktisch gesehen auf zumindest ein Teilstück der Strecke "aufgepasst" werden.

  • Zitat

    1. Auflassung wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit gibt es nicht.

    Im Gegensatz zu deinem Wikipedia-Wissen habe ich bereits die finale Situation dargestellt, nämlich die Auflassung der Strecke, der eine Einstellung wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit vorangeht. Es lag mir fern, die User allzu sehr mit rechtlichen Einzelheiten zu belasten, das will man hier nämlich nicht - aber wir beide können gerne auf der Ebene Catharin und Gürtlich weiter diskutieren.


    Zitat

    Darüber hinaus fahren zurzeit sporadisch sowieso Gzs nach Prottes...

    Stand derzeit: In der Bsb von Gae heißt es Im Abschnitt Gänserndorf – Groß Schweinbarth ist die Durchführung von Zug- oder Nebenfahrten bei Dienstruhe Fdl Bf. Groß Schweinbarth nicht gestattet.

    Damit muss eine betriebliche Änderung festgelegt werden, ob man sich das Stw Grs dafür behält und bei Bedarf besetzt ist fraglich.

    Momentan ist für eine Bedienungsfahrt der Fdl Gae (BFZ) notwendig:

    Besonderheiten bei der Übergabe der Anschlussbahn Fa. OMV Austria Exploration & Production GmbH Gae

    Zwischen der Weiche 1M und dem Sperrschuh 1M besteht Abhängigkeit. Die Bedienung der Weiche 1M und des Sperrschuhes 1M obliegt den Verschiebern bzw. Schaffnern der Bedienungsfahrt. Der Bedienungsschlüssel „Sp 1M“ wird in einem elektrischen Festlegeschloss festgehalten und bei Bedarf durch den Fahrdienstleiter Bahnhof Gänserndorf freigegeben. Nach Ankunft der Bedienungsfahrt vor der Weiche 1M hat der Verschubleiter/KL-Führer zu veranlassen, dass die Erstfreigabe im ELF quitiert wird, mit dem Bedienungsschlüssel die erste Schlosseinrichtung am Sperrschuh 1M aufgesperrt, der Sperrschuh abgelegt und der Schlüssel zur Weiche 1M nach Umsperren aus der zweiten Schlosseinrichtung entnommen wird. mit den entnommenen Schlüssel das Schloß der Weiche 1M aufgesperrt und die Weiche in die die erforderliche Stellung gebracht wird nach erfolgter Bedienung der Anschlussbahn die Weiche 1M und der Sperrschuh 1M in der Grundstellung gesperrt werden und der Bedienungsschlüssel dem Fahrdienstleiter zurückgegeben wird.

    2 Mal editiert, zuletzt von westbahn (27. Februar 2020 um 12:12)

  • Ich konkretisiere gerne: Das "bahnsteiglose" Gleis ist Gleis 225.

    Danke für die Zusatzinfo. Aber bin mir sicher, dass alle, die die örtliche Situation am Praterstern kennen, auch ohne genaue Gleisbezeichnung wissen, wo der Messzug stand.

    dr. bahnsinn - der Forendoktor

  • Zitat von westbahn

    Stand derzeit: In der Bsb von Gae heißt es Im Abschnitt Gänserndorf – Groß Schweinbarth ist die Durchführung von Zug- oder Nebenfahrten bei Dienstruhe Fdl Bf. Groß Schweinbarth nicht gestattet.


    Damit muss eine betriebliche Änderung festgelegt werden, ob man sich das Stw Grs dafür behält und bei Bedarf besetzt ist fraglich.

    Momentan ist für eine Bedienungsfahrt der Fdl Gae (BFZ) notwendig:

    Besonderheiten bei der Übergabe der Anschlussbahn Fa. OMV Austria Exploration & Production GmbH Gae

    Also wenn ich das richtig verstanden habe, ist für die Bedienung der AB beim km1,0 der Fdl Gae zuständig, jedoch muss für die Fahrt des BED 74244 nach Prottes (km5,1) Grs mit einem Fdl besetzt sein. Oder habe ich da etwas falsch interpretiert?

  • 4746 015 wurde auch schon seiner Tische im Bereich über den Drehgestellen entledigt.

    Fraglich, wieso man im mittleren Bereich nicht komplett auf 4er Gruppen ohne Tische umstellt.

    stillgelegt.