[WL] 31-Jährige von Zug der U6 erfasst und tödlich verletzt

  • Tödlicher Unfall in U6-Station

    In der U6-Station „Am Schöpfwerk“ ist es am Samstagabend zu einem tödlichen Unfall gekommen. Eine 31-jährige Frau ist laut Polizei gegen eine abfahrende Zuggarnitur gestoßen, sie erlitt in der Folge tödliche Verletzungen.

    Online seit heute, 10.27 Uhr

    Die 31-Jährige ist am Samstag gegen 21.30 Uhr gegen eine in Richtung Floridsdorf fahrende U-Bahn-Garnitur geprallt. Die Frau wurde dann zwischen zwei Waggons zwischen Bahnsteig und U-Bahn gezogen und dabei tödlich verletzt.
    „Die Frau ist aus der Garnitur ausgestiegen, hat sich dann entschlossen, wieder einzusteigen und einige Zeit den Türraum blockiert. Der Fahrer hat nach erfolglosen Versuchen per Ansage dann die Frau persönlich ersucht, den Türraum frei zu machen. Sie hat sich dann hinter die gelbe Sperrlinie begeben. Als der Zug dann am Ausfahren war, ist die Frau wieder auf die Garnitur zugegangen“, meinte Lisa Schmid, Sprecherin der Wiener Linien, am Sonntag gegenüber Radio Wien.
    Fahrer wird psychologisch betreut
    Der Fahrer hatte „keine Chance, den Unfall zu sehen“, so Schmid. Er wird nun psychologisch betreut. Fahrgäste am Bahnsteig haben den Unfall beobachtet und die Wiener Linien alarmiert, dann wurden umgehend die Einsatzkräfte verständigt. Weitere Untersuchungen der Wiener Linien zum Unfall sind noch im Gang.
    red, wien.ORF.at

    dr. bahnsinn - der Forendoktor

  • U6-Unfall: Rechtliche Schritte gegen Gaffer

    Nach dem Unfalltod einer 31-jährigen Frau am Wochenende bei der U6 sorgt das Video eines Gaffers für Aufregung. Der Mann hatte die Leiche nur wenige Sekunden nach dem Unfall gefilmt. Die Wiener Linien überlegen nun rechtliche Schritte.

    Online seit heute, 12.56 Uhr
    Während andere Augenzeugen in der U6-Station „Am Schöpfwerk“ Hilfe leisteten und die Rettungskräfte verständigten, zückte ein Mann sein Handy und filmte die blutüberströmte Leiche auf den Gleisen. Der Mann teilte das Video dann auch in den sozialen Medien und verschickte es an mehrere Zeitungen.
    Identität bekannt
    Die Wiener Linien prüfen nun rechtliche Schritte, erklärte eine Sprecherin gegenüber Radio Wien. Ob und wie das möglich ist, etwa im Rahmen des Hausrechts, werde derzeit geprüft. Der Name des Mannes wurde in der Online-Ausgabe einer Zeitung genannt, die Wiener Linien kennen somit die Identität des Gaffers.
    Die 31-Jährige prallte am Samstag gegen 21.30 Uhr gegen eine in Richtung Floridsdorf fahrende U-Bahn-Garnitur. Sie wurde zwischen zwei Waggons zwischen Bahnsteig und U-Bahn gezogen und dabei tödlich verletzt.
    red, wien.ORF.at

    dr. bahnsinn - der Forendoktor

  • Zitat

    Ob und wie das möglich ist, etwa im Rahmen des Hausrechts, werde derzeit geprüft.

    Das wird schwierig, denn nirgends steht im Hausrecht, dass das private Filmen verboten ist.

    G. Nicht erlaubt ist:
    a) Jede Handlung, die einen reibungslosen Betriebsablauf verhindert und die unsere MitarbeiterInnen bei der Ausübung ihrer Arbeit stören könnte.
    b) Das Ein- und Aussteigen nach Abfertigung der Fahrzeuge (akustisches und/oder optisches Signal über den Türen).
    c) Das Werfen und/oder Halten von Gegenständen aus den Fahrzeugen und/oder aus bzw von einer Anlage.
    d) Das Stehen oder Knien auf den Sitzen.
    e) Das Rauchen (auch zB das Dampfen von E-Zigaretten und dergleichen).
    f) Das Lärmen und Musizieren (Ausnahme das von den WIENER LINIEN genehmigte Musizieren in den ausgewiesenen Flächen).
    g) Jede Handlung oder Tätigkeit, die eine Gefahr für andere Fahrgäste darstellt oder diese belästigt (zB das Hantieren mit Feuer, scharfen und/oder spitzen Gegenständen und dergleichen).
    h) Das Fahren mit Fahrrädern, Skateboards, Inlineskates, Scootern und dergleichen.
    i) Der Konsum von alkoholischen Getränken.
    j) Das Betteln.
    k) Das Anbieten und Verkaufen von Waren jeglicher Art.
    l) Das Mitführen von geladenen Schusswaffen und das sichtbare Tragen von Waffen aller Art. Ausgenommen sind MitarbeiterInnen der Polizei, der Zollverwaltung und der Militärpolizei in Ausübung ihres Dienstes. Mit Ausnahmegenehmigung dürfen auch Angehörige des Bundesheeres ungeladene Schusswaffen sichtbar tragen.
    m) Die Beförderung von gefährlichen Gegenständen und/oder Tieren (Ausnahme siehe Pkt. J.1).
    n) Das Verunreinigen unserer Fahrzeuge und Anlagen. o) Das Mitnehmen von Hunden ohne angelegten Maulkorb und Leine (Ausnahme siehe Pkt. J.3).
    p) Das Essen in den gekennzeichneten Fahrzeugen der U-Bahn; erlaubt ist jedoch der Transport von Speisen in geschlossenen Behältnissen.
    q) Das Beschädigen unserer Fahrzeuge und Anlagen.

  • Das wird schwierig, denn nirgends steht im Hausrecht, dass das private Filmen verboten ist. Zudem: Welches Hausrecht? Es gibt öffentlich einsehbare Beförderungsbedingungen, aber kein Hausrecht.

    Das wurde in einem Beitrag in der Sendung "Mittags in Österreich" von einem Medienanwalt eh auch angesprochen mit der Schlussbemerkung durch den ORF-Reporter, dass die Sache aller Voraussicht nach im Sand verlaufen werde.

    dr. bahnsinn - der Forendoktor

  • Die Vermutung, dass die Frau betrunken gewesen sein könnte, stand gestern bereits in einer Zeitung. So exklusiv und neu ist deine Enthüllung demnach nicht.

    dr. bahnsinn - der Forendoktor

  • g) Jede Handlung oder Tätigkeit, die eine Gefahr für andere Fahrgäste darstellt oder diese belästigt (zB das Hantieren mit Feuer, scharfen und/oder spitzen Gegenständen und dergleichen).

    Könnte man in meinen Augen durchaus hier unterbringen. Nur was wäre die Konsequenz?

  • Zitat

    Könnte man in meinen Augen durchaus hier unterbringen.

    Das glaubst aber selbst nicht, oder? Feuer, scharfe Gegenstände? Ein Handy ist "dergleichen" oder was? Dann ab morgen totales Handyverbot in der U-Bahn? Hallo? Geht's noch?


    Zitat

    Nur was wäre die Konsequenz?

    Gar keine, weil dir diese seltsame Argumentation jeder Anwaltsanwärter in der Luft zerlegt!

    Einmal editiert, zuletzt von westbahn (17. Februar 2020 um 18:19)